Keine Beihilfe fürs Kind, da Ehemann Kindergeld erhält.

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19eumel91
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Keine Beihilfe fürs Kind, da Ehemann Kindergeld erhält.

Beitragvon 19eumel91 » 29.03.2023, 16:49

Hallo,

ich habe vor kurzem alle Arztrechnungen meiner Tochter (11 Monate) bei der Beihilfe eingereicht. Nun habe ich den Bescheid erhalten, in dem steht, dass keine Beihilfe berücksichtigt werden konnte, da das Kind nicht bei mir im Familienzuschlag berücksichtigt wird.
Mein Mann ist auch im öffentlichen Dienst, allerdings ist er nicht privatversichert, sondern über die Heilfürsorge. Demnach mussten wir unsere Tochter bei mir privatversichern. Mein Mann erhält das Kindergeld und bekommt auch den Familienzuschlag gezahlt (ich nicht, da ich in Elternzeit bin und keinen Lohn erhalte.)

Es kann doch nicht sein, dass ich jetzt auf 80% der Arztkosten meiner Tochter sitzenbleibe, oder?
Uns war nicht bewusst, dass ich das Kindergeld erhalten muss, damit meine Tochter beihilfeberechtigt ist.

Wir werden natürlich das Kindergeld umgehend auf mich umschreiben lassen, damit ich in Zukunft die Arztrechnungen erstattet bekomme.
Aber was ist mit den ganzen "alten" Arztrechnungen?

Liebe Grüße

Carlo
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Re: Keine Beihilfe fürs Kind, da Ehemann Kindergeld erhält.

Beitragvon Carlo » 30.03.2023, 01:09

Hallo 19eumel91,

habt Ihr die Rechnungen für Eure Tochter auch schon bei der Beihilfe Deines Mannes eingereicht?

Wenn er freie Heilfürsorge bekommt und Familienzuschlag für Eurer Tochter erhält, müsste er eigentlich auch einen Beihilfeanspruch für sie haben. Das hat nichts mit der Frage zu tun, wer die private Versicherung für die Tochter abgeschlossen hat. Einfach mal nachfragen (lassen), nach welchen Regeln der Dienstherr Deines Mannes sich an den Krankheitskosten für Eure Tochter beteiligt.

Viel Erfolg!
Carlo

19eumel91
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Re: Keine Beihilfe fürs Kind, da Ehemann Kindergeld erhält.

Beitragvon 19eumel91 » 30.03.2023, 08:24

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mein Mann ist allerdings bei der Bundespolizei und demnach nicht beim Land, sondern beim Bund im Dienst.
Er ist daher, soweit wir wissen, nicht beihilfeberechtigt.
Ob unsere Tochter dennoch über ihn beihilfeberechtigt ist, müssten wir tatsächlich mal in Erfahrung bringen.
Vielen Dank!

Liebe Grüße

Carlo
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Re: Keine Beihilfe fürs Kind, da Ehemann Kindergeld erhält.

Beitragvon Carlo » 30.03.2023, 09:51

Die Chancen stehen glaube ich nicht schlecht:
https://www.bundespolizei.de/Web/DE/05D ... aq-heading

"Sind Familienmitglieder über die Heilfürsorge BPOL mitversichert?
Nein. Eventuell können berücksichtigungsfähige Angehörige von Heilfürsorgeberechtigten Leistungen der Beihilfe beziehen (entsprechend dem Familieneinkommen)."

Oder hier:
https://www.bundespolizei.de/Web/DE/05D ... onFile&v=6

"b) Familienangehörige
Familienangehörige haben keinen Anspruch auf Heilfürsorge; § 10 des Fünften Bu- ches Sozialgesetzbuch (SGB V) findet keine Anwendung (Familienversicherung). Jedoch können entsprechend § 80 BBG in Verbindung mit § 4 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) berücksichtigungsfähige Angehörige von Heilfürsorgeberechtigten Leistungen der Beihilfe beziehen. Fragen zur Berücksichtigungsfähigkeit von Ehegattinnen, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sind an die Beihil- festelle zu richten. Kinder sind berücksichtigungsfähig, wenn sie im Familienzuschlag der Heilfürsorgeberechtigten nach dem Bundesbesoldungsgesetz berücksichtigungsfähig sind. Die Leistungen sind bei der Beihilfestelle zu beantragen."

Viel Erfolg!
Carlo

Saxum
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Re: Keine Beihilfe fürs Kind, da Ehemann Kindergeld erhält.

Beitragvon Saxum » 06.04.2023, 20:34

Ich kann mich dem anschließen. Die Kinder sind eigentlich, meinem Verständnis nach, "berücksichtigungsfähige Angehörige" auch bei einem Partner mit Heilfürsorge. Direkt Heilfürsorgeberechtigt sind sie nicht. Ich würde hier mal die Zuständige Stelle bei der Bundespolizei kontaktieren, den Ausführungen nach habe ich die vage Vermutung, dass das Kind bisher noch nicht bei der Beihilfestelle bei der Polizei angemeldet wurde. Jedenfalls sehe ich hier auch gute Chancen für die 80%. Da hier geschrieben wird, dass die Tochter jetzt privat versichert wird, kann man wohl vermutlich die 20% auf alle Fälle "abschreiben" - da ja wohl nicht rückwirkend geleistet wird.

Das wäre dann wohl die nächsten Hausaufgaben, bei der Beihilfe der Bundespolizei die Tochter anmelden und Rechnungen einreichen und die Tochter dann für die 20% der Restkosten privat Krankenversichern lassen. By the way, der Vater hat schon eine Anwartschaft bei einer PKV für die "Zeit nach der Heilfürsorge"? Wenn er in den Ruhestand geht, fällt er aus der Heilfürsorge raus und wird selbst beihilfeberechtigt.

Bei der Polizeidienststelle, zumindest in der Personalabteilung dort, sollte es auf jeden Fall eigentlich ein Merkblatt oder Merkheftchen geben, in dem die wichtigsten Details zur Heilfürsorge behandelt werden? Ich könnte mir vorstellen, dass da auch was zu den Kindern und Beihilfe drinsteht.

eastman
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Re: Keine Beihilfe fürs Kind, da Ehemann Kindergeld erhält.

Beitragvon eastman » 06.04.2023, 21:07

Ich habe diesen thread gerade erst gesehen. Alle geäußerten Vermutungen treffen zu, d.h. die Kinder haben einen 80%igen Beihilfeanspruch beim heilfürsorgeberechtigten Ehemann (Familienzuschlag). Ist im Grunde auch kein Hexenwerk, so selten ist der Fall eigentlich nicht. Rechnungen einreichen und gut.Frohe Ostern wünscht der eastman (ganz billiger kleiner Wortwitz)

GS
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Re: Keine Beihilfe fürs Kind, da Ehemann Kindergeld erhält.

Beitragvon GS » 07.04.2023, 09:12

Hallo zusammen,

ich habe bisher nur mitgelesen und daher auch nur noch zu sagen, dass der Fred mit @Carlo auf die Zielgerade gekommen ist (80% Bundesbeihilfe über den Vater). Nur zwei kleine Ergänzungen aus meiner Sicht:
@saxum:
Die Tochter ist doch schon zu 20% restkostenversichert. Bliebe nur noch darauf zu achten, dass der periphere Versicherungsschutz (z.B. Krh-Wahlleistungen) zur Bundesbeihilfe passt statt zur ggf. abweichenden Landesbeihilfe der Mutter. Zumindest solange es beim jetzigen Familienzuschlag bleibt.
@eastman:
nein, kein billiger Wortwitz, sondern bei Deinem nickname doch durchaus berechtigt und daher passend. Altmeister Loriot hätte es mit Sicherheit gebilligt. :wink:

In diesem Sinne frohe und friedliche Ostern
wünscht GS

Saxum
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Re: Keine Beihilfe fürs Kind, da Ehemann Kindergeld erhält.

Beitragvon Saxum » 07.04.2023, 16:57

Hallo GS,

wenn ich den Zeitstrahl so verstanden hatte, war die Tochter bisher nicht Restkostenversichert, da der andere Elternteil es ja "nach dem Entstehen der Aufwendungen" in die PKV aufgenommen hat bzw. als es mit der Beihilfe im ersten Anlauf nicht geklappt hat. Mutmaßlich ging man vielleicht davon aus, dass die Heilfürsorge ja alles übernähme.

Aufwendungen die vor Aufnahme in die PKV entstanden sind, übernimmt diese ja meines Wissens nach nicht. Der Part mit den 80% sollte aber, wie wir hier ja alle übereinstimmend kommen, jedenfalls klappen. Sollte die Tochter entgegen meiner Annahmen doch tatsächlich bereits vorher 20% Restkostenversichert sein, passt ja doch alles bzw. dass sie es jetzt ist gehe ich ja davon aus. :)

Frohe Ostern euch auch.

GS
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Re: Keine Beihilfe fürs Kind, da Ehemann Kindergeld erhält.

Beitragvon GS » 07.04.2023, 19:55

Hallo saxum,

bei nochmaligem Lesen des Eingangsbeitrags
19eumel91 schreibt:
ich habe vor kurzem alle Arztrechnungen meiner Tochter (11 Monate) bei der Beihilfe eingereicht. Nun habe ich den Bescheid erhalten, in dem steht, dass keine Beihilfe berücksichtigt werden konnte, da das Kind nicht bei mir im Familienzuschlag berücksichtigt wird.
Mein Mann ist auch im öffentlichen Dienst, allerdings ist er nicht privatversichert, sondern über die Heilfürsorge. Demnach mussten wir unsere Tochter bei mir privatversichern. [...]
spricht manches auch für Deine Interpretation, aber ... es kommt darauf an, ob u oder ü. Nicht nur oben im Zitat, sondern auch im Original ist es ein u.

Ostergruß
von GS

GS
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Re: Keine Beihilfe fürs Kind, da Ehemann Kindergeld erhält.

Beitragvon GS » 07.04.2023, 22:11

GS hat geschrieben:Hallo saxum,

bei nochmaligem Lesen des Eingangsbeitrags
19eumel91 schreibt:
ich habe vor kurzem alle Arztrechnungen meiner Tochter (11 Monate) bei der Beihilfe eingereicht. Nun habe ich den Bescheid erhalten, in dem steht, dass keine Beihilfe berücksichtigt werden konnte, da das Kind nicht bei mir im Familienzuschlag berücksichtigt wird.
Mein Mann ist auch im öffentlichen Dienst, allerdings ist er nicht privatversichert, sondern über die Heilfürsorge. Demnach mussten wir unsere Tochter bei mir privatversichern. [...]
spricht manches auch für Deine Interpretation, aber ... es kommt darauf an, ob u oder ü. Nicht nur oben im Zitat, sondern auch im Original ist es ein u.

Ostergruß
von GS


Nachklapp: Unter uns, @saxum, und auch für die bisher beteiligten @carlo und @eastman kein Ding. Nur für eventuelle andere Mitleser:

Es macht grundsätzlich keinen Stress, wenn die 80% Beihilfe von der Beihilfestelle des Vaters kommen müssen, aber der 20%ige PKV-Part im PKV-Vertrag der Mutter gelandet ist.

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Re: Keine Beihilfe fürs Kind, da Ehemann Kindergeld erhält.

Beitragvon eastman » 07.04.2023, 22:19

Da ich mal mit einer Juristin liiert war: das Wort "grundsätzlich" impliziert immer Ausnahmen. Die sehe ich hier nicht. In diesem Sinn: haltet Euch an das Tanzverbot und färbt endlich Eier!

GS
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Re: Keine Beihilfe fürs Kind, da Ehemann Kindergeld erhält.

Beitragvon GS » 07.04.2023, 22:45

Die Eierfarbe ist schon angerührt, die Eier selbst stehen aber noch im Kocher, einstellung auf "hart".

Und da sie noch eine Zeitlang halten sollen, habe ich sie auch unten nicht angepiekst - Infoquelle "Marktplatz" im DLF vom Gründonnerstag.

Bis die Eier gekocht sind, nur noch schnell diese Erklärung zum Grundsätzlichen: Ja, eastman, deine Juristin lag dabei richtig. Für die involvierte Ausnahme nur dieses Beispiel:

Die bessere Beihilfe umfasst Krh-Wahlleistungen, die schlechtere deckt nur die fsg Regelleistungen. Die bessere ist irrigerweise unterstellt und daher dummerweise nur ein BSE* 20* vereinbart. Nötig gewesen wäre aber ein BSE* 100, wenn Wahlleistungen im Spiel waren.

So die Eier sind jetzt fertig gekocht. Nur ist dummerweise in der Zwischenzeit die Eierfarbe getrocknet. :mrgreen:

* Nein, nicht der 1991er Spezialtarif zur Deckung der Mehrkosten des Rinderwahnsinns, sondern BeihilfeStationärErgänzen.

eastman
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Re: Keine Beihilfe fürs Kind, da Ehemann Kindergeld erhält.

Beitragvon eastman » 07.04.2023, 22:54

Ihr macht mich fertig. KH-Rechnungen (2-Bettzimmer) wären doch im direkten Abrechnungsverfahren viel schneller als "ungedeckt" aufgeflogen....Dann formt stattdessen sozialistische Hohlkörper mit brauner Vergangenheit....

GS
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Re: Keine Beihilfe fürs Kind, da Ehemann Kindergeld erhält.

Beitragvon GS » 07.04.2023, 23:26

Na ja, im betreffenden Behandlungsfall wäre auch frühestmögliches "Auffliegen" zu spät zur Deckung der nicht beihilfefähig gewesenen 80% - außer natürlich, wenn noch Kindernachversicherung gezückt werden könnte.

Und braune Eier gibts auch direkt von der Hühnerfarm, das ganze Jahr über, nicht nur an Ostern.

So, das soll für heute meine letzte Eierbombe gewesen sein. :wink:


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