199 VVG bei vorübergehendem Entfall der Beihilfeberechtigung

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hackedicht
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199 VVG bei vorübergehendem Entfall der Beihilfeberechtigung

Beitragvon hackedicht » 14.07.2023, 13:28

Hallo, ich habe eine Frage hinsichtlich der Sechsmonatsfrist bei vorübergehendem Entfall der Beihilfeberechtigung.

Ich bin Student und unter 25 Jahre alt und über meinen Vater versichert mit 80% Beihilfe und 20% bei der gleichen PKV wie er.
Als Student bin ich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit. Die Grenze für den Familienzuschlag und damit auch für die Beihilfe liegt bei 12k€ p.a.
Da ich einen Nebenjob habe, bin ich dieses Jahr deutlich drunter (ca. 10k€).

Problem: Durch hochriskante Hebelprodukte auf Kryptowährungen habe ich durch Glück infolge eines Gerichtsurteils durch ein US-Gericht Buchgewinne im fünfstelligen Bereich in den Büchern stehen und würde diese gerne realisieren bevor die Kurse wieder fallen.

Ich mache mir aber Sorgen wegen der PKV. Ich bin nämlich schwer vorerkankt. Wenn ich die jetzt realisiere, generiere ich auf einen Schlag Zigtausende Euros an steuerpflichtigem Einkommen und wäre mit einem Male nicht mehr beihilfeberechtigt.

1.) Entfällt die Behilifeberechtigung dann nur für den Monat des hohen Einkommens (Juli 2023) oder für das ganze Jahr 2023, eventuell auch rückwirkend?

Falls ja, wie sieht es mit der Sechsmonatsfrist für die Beantragung der Nachversicherung nach 199 VVG aus, da ja selbst bei Entfall der Beihilfeberechtigung für das ganze Jahr 2023 die Beihilfeberechtigung zum 01. Jänner 2024 wieder eintreten müsste und damit innerhalb der sechsmonatigen Frist. Insbesondere ist nicht zu erwarten, dass ich 2024 erneut derart große Einkünfte durch "Zocken" erwirtschaften werde.
Ab 2024 bräuchte ich dann ja auch keine Nachversicherung mehr, wenn wieder die Beihilfe greift.

So genau kenne ich mich aber nicht aus.

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