Hallo,
ich bin noch ein Neuling und kenne mich wenig mit der Beihilfe aus.
Heute geht es um die Wiedereinsetzung. Angeblich ist eine Wiedereinsetzung möglich, wenn man verhindert ist. Leider habe ich dazu nicht mehr gefunden, was damit gemeint sein könnte. Würde eine Verhinderung auch bedeutet, daß der Beihilfepflichtige krank ist und die Frist während dieser Zeit gehemmt ist?
Und was würde es bedeuteten, wenn der Beihilfepflichtige nie wieder gesund wird und somit der Grund "Krankheit" als Verhinderung nie wegfällt?
Ich bedanke mich und Grüße,
Werner
Beihilfefrist abgelaufen, Wiedereinsetzung
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