PKV Öffnungsklausel maximaler Höchstbetrag mit Beihilfe?

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Mirko
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PKV Öffnungsklausel maximaler Höchstbetrag mit Beihilfe?

Beitragvon Mirko » 28.09.2023, 10:32

Meine Frau ist mit 43 noch im mD verbeamtet worden und wir sind aktuell am rechnen, ob ein Wechsel in eine PKV noch Sinn ergibt oder nicht. Da stehen noch viele offene Fragen im Raum. Sie ist wohl auf die Öffnungsklausel angewiesen.

Die Debeka sagt dazu: Öffnungsklausel wären im ihrem Fall inklusive 30% Risikoaufschlag etwa 440€.
Jetzt habe ich mich gefragt, rechtlich ist doch der Beitragssatz der PKV im Standardtarif auf den aktuellen Höchstbeitrag in der GKV (Stand 1. Januar 2023: 728,18 Euro) festgelegt. Da die Beihilfe 50% in ihrem Fall übernimmt, müssten dann nicht entsprechend auch maximal 50% des maximalen GKV Höchstbetrages fällig werden oder gilt da keine Grenze? Gibt es quasi eine Höchstgrenze für die PKV inklusive Beihilfe?

Bei den 440€ wären es ja dann inklusive Beihilfe quasi rechnerisch 880€ für die PKV.

Kann mir jemand dazu weiterhelfen? Und sind die Öffnungsklauseln bei den PKV alle bei gleichaltrigen Personen ähnlich teuer oder gibt es dort deutliche Unterschiede in Bezug auf den Beitrag?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

RolandPKV
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Re: PKV Öffnungsklausel maximaler Höchstbetrag mit Beihilfe?

Beitragvon RolandPKV » 28.09.2023, 11:25

Was meinst Du mit dem Begriff "Standardtarif"? Wenn Du den bei allen PKV's einheitlichen Standardtarif meinst: der kommt für Deine Frau nicht in Frage. Das Angebot der Debeka beinhaltet sicherlich einen "normalen" Tarif, dessen Leistungen weit oberhalb des Standardtarifs angesiedelt sind.

Vielleicht ist in den genannten 440 Euro auch bereits der Beitrag für die Pflegepflichtversicherung enthalten.

Alternativ kann man noch überlegen, ob ein Verbleib in der GKV in Frage kommt. Macht nur Sinn, wenn der Dienstherr die Hälfte der Beiträge zahlt. Das wiederum hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Wenn der Dienstherr der Bund ist: keine Zuschuss zur GKV.

RolandPKV
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Re: PKV Öffnungsklausel maximaler Höchstbetrag mit Beihilfe?

Beitragvon RolandPKV » 28.09.2023, 11:30

PS: Angebote anderer Versicherer werden sich vom Beitrag her nicht stark von der Debeka unterscheiden (vorausgesetzt, das Leistungsniveau ist sehr ähnlich). Es gibt natürlich auch leistungsschwache Tarife, die entsprechend billiger sind. Aber davon kann ich nur abraten.

Mirko
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Re: PKV Öffnungsklausel maximaler Höchstbetrag mit Beihilfe?

Beitragvon Mirko » 28.09.2023, 12:52

Erstmal danke für die Antworten. Ja ist Bund und der gibt Stand jetzt leider nichts zur GKV dazu.

Da sie aber "nur" im mittleren Dienst ist, zumindest in den nächsten Jahren noch in Teilzeit ist und auch keine hohe Pension zu erwarten hat (wegen spätem Eintritt ins Beamtenverhältnis) ist die Wahl zwischen GKV mit den vollen 17% oder auf PKV mit Öffnungsklausel eine Wahl gefühlt Pest gegen Cholera :-)

RolandPKV
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Re: PKV Öffnungsklausel maximaler Höchstbetrag mit Beihilfe?

Beitragvon RolandPKV » 28.09.2023, 13:14

Von den Leistungen her ist Beihilfe+PKV der GKV überlegen. Dazu kommt, dass später im Ruhestand die Beihilfe auf 70% steigt und somit die PKV günstiger wird. Nachteilig ist bei der PKV per Öffnungsaktion, dass man keinen guten Beihilfe-Ergänzungstarif bekommt.

Das muss man halt alles abwägen.

RolandPKV
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Re: PKV Öffnungsklausel maximaler Höchstbetrag mit Beihilfe?

Beitragvon RolandPKV » 28.09.2023, 13:56

PS: Da Deine Frau vermutlich bisher in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, wird sie im Ruhestand einen Zuschuss für die PKV bekommen. Das mindert die Kosten noch weiter.

Saxum
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Re: PKV Öffnungsklausel maximaler Höchstbetrag mit Beihilfe?

Beitragvon Saxum » 02.10.2023, 10:50

Ich hoffe bei der Debeka wurde bitte unverbindlich angefragt? Denn ich würde tatsächlich mal echt wo anderes herum fragen, wie die anderen Versicherer die Vorerkrankung(en) deiner Frau mit den jeweiligen ausgelegten Gesundheitsfragen bewerten. Ich gehe davon aus, dass relevante Vorerkrankungen bestehen, ansonsten würde man ja nicht auf die Öffnungsaktion verweisen.

Jedoch würde ich, wie erwähnt, bei anderen Versicherern anfragen, denn die Versicherer bewerten die Risiken unterschiedlich und gerade der "größte Beamtenversicherer", wie es ja jetzt gerade nochmals bestätigt wird, hat offenkundig eine Neigung unabhängig von der Risikenbewertung wohl immer die "vollen 30% Risikozuschlag" aufzurufen - welche die Öffnungsaktion ja zulässt, wo andere Versicherer vielleicht - auch mit Öffnungsaktion - eher einen moderaten Zuschlag berechnen.

Falls doch bei der Debeka verbindlich angefragt worden ist .... ist wenigstens der Beihilfeergänzungstarif drin?

Wo anderes mal anynom/unverbindlich auf den Busch klopfen bzw. klopfen lassen bitte.


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