Hi,
ich bin Bundesbeamter (50% beihilfeberechtigt). Meine Frau (70% beihilfeberechtigt) geht einem 400€ Job nach. Beide sind wir (bald) privat krankenversichert. Aufgrund einer Erkrankung bin ich unfruchtbar. Nun wollen wir ggf. eine künstliche Befruchtung durchführen lassen.
1. Wer zahlt nun was? Besonders aus den Beihilfevorschriften werde ich nicht schlau. Zahlt die Beihilfe 50% aller anfallenden Kosten, oder 50% von den 50 bzw. 70% der Kosten, die Sie wegen unserer Beihilfeansprüche zahlen muss? Was zahlt die PKV ggf. über den Beihilfeergänzungstarif?
2. Macht es einen Unterschied, ob wir bei der selben PKV sind oder bei unterschiedlichen.
Hoffe Sie/Ihr könnt mir weiterhelfen.
MfG
Holger
Kostenübernahme Beihilfe + PKV bei künstl. Befruchtung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Postrank7
- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
Re: Kostenübernahme Beihilfe + PKV bei künstl. Befruchtung
Ich fange mal an einer anderen Stelle an, Wenn Sie regulär in die PKV wollen, müssen Sie die Unfruchtbarkeit angeben und es kommt möglicherweise zu einer Vertragserschwernis. Daher sollten Sie vorab klären, wie es sich damit verhält, dann können Aussagen über die Kostenbeteiligung der PKV getroffen werden.
Im Übrigen müssten Sie uns den Versicherer und die Beihilfeart für eine Antwort nennen.
Im Übrigen müssten Sie uns den Versicherer und die Beihilfeart für eine Antwort nennen.
Hi,
danke für die Antwort. Stellt aber kein Problem dar, da ich bei der entsprechenden PKV eine gr. Anwartschaft abgeschlossen habe , die ich nun habe aufleben lassen.
Holger
p.s.: Beihilfeberechtigt nach Bundesbeihilfeverordnung (West, falls das auch interessant ist - keine Ländervariante). Versicherer hier zu nennen hat wohl keinen Sinn, wird ja editiert
danke für die Antwort. Stellt aber kein Problem dar, da ich bei der entsprechenden PKV eine gr. Anwartschaft abgeschlossen habe , die ich nun habe aufleben lassen.
Holger
p.s.: Beihilfeberechtigt nach Bundesbeihilfeverordnung (West, falls das auch interessant ist - keine Ländervariante). Versicherer hier zu nennen hat wohl keinen Sinn, wird ja editiert
Hallo,
die Beihilfe zahlt wie die gesetzliche Krankenversicherung nur 50% der anfallenden Kosten. Also bei einem Beihilfesatz von 50% kommst du dann nur 25% erstattet. Soweit ich noch weiß gilt das "Verursacherprinzip". Bist du derjenige der keine Kinder zeugen kann, übernimmt dein Versicherungsträger auch die Kosten. Also gelten die 50% Beihilfe. Die private Versicherung trägt die 50% der Kosten voll. So bleiben 25% der Gesamtkosten als Restkosten selbst zu tragen.
Ob ihr jetzt beide in der gleichen PKV seid oder nicht, wäre normalerweise egal. Aber wenn noch eine PKV für deine Frau neu abzuschließen ist, müßt ihr die Voruntersuchungen, die bei deiner Frau stattgefunden haben, angeben.
P.S.
Ich editiere zur Gesellschaftsnamen, wenn irgendwelche negative Behauptungen gepostet werden, wo für ich dann gerade stehen soll.
die Beihilfe zahlt wie die gesetzliche Krankenversicherung nur 50% der anfallenden Kosten. Also bei einem Beihilfesatz von 50% kommst du dann nur 25% erstattet. Soweit ich noch weiß gilt das "Verursacherprinzip". Bist du derjenige der keine Kinder zeugen kann, übernimmt dein Versicherungsträger auch die Kosten. Also gelten die 50% Beihilfe. Die private Versicherung trägt die 50% der Kosten voll. So bleiben 25% der Gesamtkosten als Restkosten selbst zu tragen.
Ob ihr jetzt beide in der gleichen PKV seid oder nicht, wäre normalerweise egal. Aber wenn noch eine PKV für deine Frau neu abzuschließen ist, müßt ihr die Voruntersuchungen, die bei deiner Frau stattgefunden haben, angeben.
P.S.
Ich editiere zur Gesellschaftsnamen, wenn irgendwelche negative Behauptungen gepostet werden, wo für ich dann gerade stehen soll.
-
- Postrank7
- Beiträge: 2143
- Registriert: 28.01.2007, 17:53
- Wohnort: Torgau
- Kontaktdaten:
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 30 Gäste