[Achtung, wieder viel Text, aber kennt ihr ja von mir. Nein, ich kann es nicht anderes.

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Ich bin ein Laie und kann daher keine Gewähr für meine Aussagen geben, aber meines Erachtens nach würde ich für die PKV Versicherung auf jeden Fall erstmal definitiv die Option der Aufstockung auf 100% ziehen und zwar auf Grundlage des Anspruchs auf Aufstockung nach Änderung oder Wegfall des Beihilfeanspruchs nach
§ 199 VVG.
Damit erreicht man erstmal problemlos die 100% des Beihilfetarifes anschließend kann man es dann je nachdem welche Lösung sich anbietet:
-> § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG bei Tarifwechsel ziehen und beim gleichen Versicherer einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz
-> § 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG bei Wechsel ziehen und zu einem anderen Krankenversicherer wechseln, welcher aufnehmen würde
-> § 204. Abs. 5 VVG bei Kündigung ziehen und den Vertrag in eine Anwartschaft umwandeln und das Recht auf Zusatztarife ziehen
Wie GS bereits angedeutet hat, die
6 Monats-Frist nicht ausreizen, sondern einfach schlichtweg "
gleich darum kümmern".
Der Gedanke mit dem erstmaligen ziehen des § 119 VVG bevor etwa § 204 Abs. 1 Nr. 1 oder Abs. 5 VVG gezogen wird ist, dass damit sich kein mögliches Schlupfloch eröffnet, wo der Versicherer eventuell behaupten könnte, die Differenz zwischen "20% und 100%" wäre eine "Mehrleistung" auf die dann die Gesundheitsfragen und der Risikozuschlag anfällt. Da § 199 VVG bereits die Möglichkeit bietet auf 100% aufzustocken ohne Gesundheitsfragen kann diesem möglichen Risiko aus dem Weg gehen. Ob dieses Risiko realistisch ist weiß ich nicht, aber "better safe than sorry" - bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer (204 Abs. 1 Nr. 2 VVG) erübrigt sich das ja.
Eine Mehrleistung ist knapp gesagt eine Leistung die im Zieltarif vorhanden ist, welcher der bisherige Tarif nicht oder nur anteilig übernommen hat. Beispielsweise etwa fiktiv an den Implantaten, bisher wurden 2 Implantate erstattet, im neuen Tarif aber dann 5 Implantate. Die "3 Mehr-Implantate" sind eben eine Mehrleistung auf die dann die Gesundheitsfragen und gegebenenfalls ein Risikozuschlag anfällt, sofern man beim gleichen Versicherer via internem Tarifwechsel bleibt - die bisherigen 2 Implantate bleiben davon unberührt.
In jedem Falle aber bei einem Tarif- oder Versicherwechsel in aller Ruhe die Zeit zu nehmen und die Leistungen miteinander zu vergleichen und zwar wörtlich. Auf den Prospekten sieht immer alles so toll aus, als würde gefühlt alles übernommen werden. Der Unterschied ist aber dann oft eben in den kleinen Details wie beispielsweise bei einem anderen Versicherer "Heilmittel nach Höchstsätzen Bund" oder "Hilfsmittel nur in Standardausführung", Summenbegrenzungen, o.ä.
Auch ist zu berücksichtigen, dass die Vergleichsportale oder auch Vergleichsprogramme der Fachmenschen tatsächlich nicht immer gut die Versicherungsbedingungen interpretieren - es kommt immer darauf an wie gut die verstanden und gepflegt wurden. Bei meinem bisherigen Versicherer stand eine zeit lang auf den Portalen / Programmen, dass er dieser keine Rehas übernehmen würde, was aber nicht gestimmt hat und mittlerweile korrigiert ist oder eben dass "Hilfsmittel" vermeintlich nur "einmal im Jahr übernommen" werden, was aber zusammen mit Tarifbedingungen auch eben nicht zutreffend wiedergeben worden ist, wo diese Begrenzung explizit aufgehoben ist.
Ich bin nicht sicher, aber laut Webseite bietet die Debeka (wie auch die meisten Versicherer) Studierenden günstige Konditionen bis zu einem bestimmten Lebensalter an. Bei der Debeka wäre es wohl das 34. Lebensjahr. Soweit ich weiß haben die Tarife der Debeka in den Volltarifen eine absolute Selbstbeteiligung der insgesamt für alle Leistungen gilt, die so ausgestaltet ist, dass bis zum erreichen der Selbstbeteiligung die Leistungen nach den Tarifbedingungen zu "90%" (?) erstattet werden. Sobald die Selbstbeteiligung im Jahr ausgeschöpft ist, werden darüber hinausgehende Leistungen zu 100% erstattet.
Es bietet sich aber selbstverständlich auch an, sich bei anderen Krankenversicherern umzuschauen. Wenn man erhebliche Vorerkrankungen hat, kann sich die Suche etwas schwieriger gestalten und es fällt gegebenenfalls ein Risikozuschlag an, als wenn man beim bisherigen Versicherer ohne Risikozuschlag verbleiben würde. Jedoch probieren kann man es immer, am besten mit "anonymen Risikovorabfragen".
In jedem Falle wohl auch an das Krankentagegeld denken? Bin nicht sicher inwieweit es relevant für Stundeten ist, aber falls man die Möglichkeit das mit dem "jetzigen" besseren Gesundheitszustand zu ziehen?
@Czauderna
ich glaube die Möglichkeit der Familienversicherung schließt sich aus, da das Zeitfenster mit "ü25" geschlossen ist. Außer es liegt eine Verzögerung durch gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes, freiwilligen Wehr- oder Zivildienst oder etwas vergleichbares anerkanntes. Außer du weißt vielleicht etwas mehr. Ansonsten bliebe wohl nur die sozialversichungspflichtige Tätigkeit oder eine Ehepartnerschaft.