Familienversicherung trotz Beihilfeanspruch?

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Pasdzierny
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Familienversicherung trotz Beihilfeanspruch?

Beitragvon Pasdzierny » 02.01.2008, 13:11

Hallo,

in folgender Angelegenheit wäre ich für Hilfe bzw. Ratschläge sehr dankbar.

Meine Frau ist z. Zt. (seit 11.10.2007) über mich (Angestellter) familienversichert in einer GKV. Vorher war sie über ihre Eltern in einer PKV. Am 30.1. tritt sie in Berlin ihr Referendariat (Lehramt) an, ist danach Beamtin auf Widerruf, beihilfeberechtigt und könnte somit nicht mehr über meine Familienversicherung laufen. So weit, so klar.

Nun haben wir am 21.12. eine Tochter bekommen (was zunächst einmal natürlich ganz toll ist...), weshalb meine Frau unmittelbar nach Ablauf des Mutterschutzes (15.2.) in Elternzeit gehen wird. An Elterngeld wird sie lediglich den Sockelbetrag erhalten, da sie vorher nicht gearbeitet hat.

Nun die Frage/das Problem:
Laut Auskunft meiner GKV kann meine Frau nicht mehr in meiner Familienversicherung bleiben, da sie beihilfebrechtigt ist. Dass sie in dieser Zeit keinerlei Bezüge erhält, spielt für die Kasse offenbar keine Rolle.
Das hieße, sie müsste eine freiwillige GKV (120 € mtl.) oder eine PKV (vermutlich noch teurer) abschließen. Damit ginge die Hälfte des Elterngelds für ihre KV drauf...

1. Hat meine Frau überhaupt Beihilfeanspruch in der Elternzeit?
2. Falls ja, könnte sie darauf verzichten, um weiterhin über mich familienversichert zu sein? Die GKV nimmt dies nämlich als Grund, sie nicht weiter in meiner Familenversicherung lassen zu können, obwohl sie in der Elternzeit keine Bezüge bekommt.
3. Gibt es sonst irgendeine Möglichkeit für sie, in der Familienversicherung zu bleiben (auf kulante Sachbearbeiter/Vorgesetzte hoffen, Versicherungswechsel androhen?)

Vielen Dank für Eure Antworten und frohes Neues noch,

Matthias

Cassiesmann
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Re: Familienversicherung trotz Beihilfeanspruch?

Beitragvon Cassiesmann » 02.01.2008, 13:43

Pasdzierny hat geschrieben:Nun die Frage/das Problem:
Laut Auskunft meiner GKV kann meine Frau nicht mehr in meiner Familienversicherung bleiben, da sie beihilfebrechtigt ist. Dass sie in dieser Zeit keinerlei Bezüge erhält, spielt für die Kasse offenbar keine Rolle.
Das hieße, sie müsste eine freiwillige GKV (120 € mtl.) oder eine PKV (vermutlich noch teurer) abschließen.

Danke der Beihilfe ist die PKV wohl günstiger, jedoch wird es schwer eine Schwangere "im Endstadium" zu versichern.

Damit ginge die Hälfte des Elterngelds für ihre KV drauf...

1. Hat meine Frau überhaupt Beihilfeanspruch in der Elternzeit?

Ja!


2. Falls ja, könnte sie darauf verzichten, um weiterhin über mich familienversichert zu sein?

Nur, wenn Sie auf das Referendariat verzichtet, also nein. Der Punkt ist aber weniger die Beihilfe, sondern der Fakt, dass sie versicherungsfrei ist.



3. Gibt es sonst irgendeine Möglichkeit für sie, in der Familienversicherung zu bleiben (auf kulante Sachbearbeiter/Vorgesetzte hoffen, Versicherungswechsel androhen?)

Es gibt gültige Gesetz in diesem Land ;-)

Sehe Sie es positiv, immerhin bekommt Ihre Frau bis zu 50% der Krankheitskosten von der Beihilfe erstatte (Max. hälftiger KV-Beitrag).



alieck
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Registriert: 06.02.2008, 15:08

Re: Familienversicherung trotz Beihilfeanspruch?

Beitragvon alieck » 06.02.2008, 15:31

Cassiesmann hat geschrieben:
Pasdzierny hat geschrieben:Nun die Frage/das Problem:
Laut Auskunft meiner GKV kann meine Frau nicht mehr in meiner Familienversicherung bleiben, da sie beihilfebrechtigt ist. Dass sie in dieser Zeit keinerlei Bezüge erhält, spielt für die Kasse offenbar keine Rolle.
Das hieße, sie müsste eine freiwillige GKV (120 € mtl.) oder eine PKV (vermutlich noch teurer) abschließen.

Danke der Beihilfe ist die PKV wohl günstiger, jedoch wird es schwer eine Schwangere "im Endstadium" zu versichern.

Damit ginge die Hälfte des Elterngelds für ihre KV drauf...

1. Hat meine Frau überhaupt Beihilfeanspruch in der Elternzeit?

Ja!


2. Falls ja, könnte sie darauf verzichten, um weiterhin über mich familienversichert zu sein?

Nur, wenn Sie auf das Referendariat verzichtet, also nein. Der Punkt ist aber weniger die Beihilfe, sondern der Fakt, dass sie versicherungsfrei ist.



3. Gibt es sonst irgendeine Möglichkeit für sie, in der Familienversicherung zu bleiben (auf kulante Sachbearbeiter/Vorgesetzte hoffen, Versicherungswechsel androhen?)

Es gibt gültige Gesetz in diesem Land ;-)

Sehe Sie es positiv, immerhin bekommt Ihre Frau bis zu 50% der Krankheitskosten von der Beihilfe erstatte (Max. hälftiger KV-Beitrag).




OK. Trotzdem scheint es diesbezüglich eine gesetzliche Änderung mit Beginn 2008 zu geben. Wir sind in der gleichen Situation wie oben beschrieben und unsere GKV prüft gerade die Möglichkeit auf Familienmitversicherung meiner Frau, trotz Beamtenstatus und trotz Beihilfe.
Leider kann ich als Leihe keine genaueren Angaben zu der Gesetzesänderung geben. Zur Vermeidung unnötiger Hoffnung muß ich aber auch sagen, dass die erste Rückmeldung der GKV nicht sehr positiv klang. Der Fakt einer intensiven Prüfung bei der GKV jedoch deutet auf gewisse Unklarheiten auch bei der GKV hin.

Viele Grüße
Andrew



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