Familienversicherung trotz Beihilfeanspruch?
Verfasst: 02.01.2008, 13:11
Hallo,
in folgender Angelegenheit wäre ich für Hilfe bzw. Ratschläge sehr dankbar.
Meine Frau ist z. Zt. (seit 11.10.2007) über mich (Angestellter) familienversichert in einer GKV. Vorher war sie über ihre Eltern in einer PKV. Am 30.1. tritt sie in Berlin ihr Referendariat (Lehramt) an, ist danach Beamtin auf Widerruf, beihilfeberechtigt und könnte somit nicht mehr über meine Familienversicherung laufen. So weit, so klar.
Nun haben wir am 21.12. eine Tochter bekommen (was zunächst einmal natürlich ganz toll ist...), weshalb meine Frau unmittelbar nach Ablauf des Mutterschutzes (15.2.) in Elternzeit gehen wird. An Elterngeld wird sie lediglich den Sockelbetrag erhalten, da sie vorher nicht gearbeitet hat.
Nun die Frage/das Problem:
Laut Auskunft meiner GKV kann meine Frau nicht mehr in meiner Familienversicherung bleiben, da sie beihilfebrechtigt ist. Dass sie in dieser Zeit keinerlei Bezüge erhält, spielt für die Kasse offenbar keine Rolle.
Das hieße, sie müsste eine freiwillige GKV (120 € mtl.) oder eine PKV (vermutlich noch teurer) abschließen. Damit ginge die Hälfte des Elterngelds für ihre KV drauf...
1. Hat meine Frau überhaupt Beihilfeanspruch in der Elternzeit?
2. Falls ja, könnte sie darauf verzichten, um weiterhin über mich familienversichert zu sein? Die GKV nimmt dies nämlich als Grund, sie nicht weiter in meiner Familenversicherung lassen zu können, obwohl sie in der Elternzeit keine Bezüge bekommt.
3. Gibt es sonst irgendeine Möglichkeit für sie, in der Familienversicherung zu bleiben (auf kulante Sachbearbeiter/Vorgesetzte hoffen, Versicherungswechsel androhen?)
Vielen Dank für Eure Antworten und frohes Neues noch,
Matthias
in folgender Angelegenheit wäre ich für Hilfe bzw. Ratschläge sehr dankbar.
Meine Frau ist z. Zt. (seit 11.10.2007) über mich (Angestellter) familienversichert in einer GKV. Vorher war sie über ihre Eltern in einer PKV. Am 30.1. tritt sie in Berlin ihr Referendariat (Lehramt) an, ist danach Beamtin auf Widerruf, beihilfeberechtigt und könnte somit nicht mehr über meine Familienversicherung laufen. So weit, so klar.
Nun haben wir am 21.12. eine Tochter bekommen (was zunächst einmal natürlich ganz toll ist...), weshalb meine Frau unmittelbar nach Ablauf des Mutterschutzes (15.2.) in Elternzeit gehen wird. An Elterngeld wird sie lediglich den Sockelbetrag erhalten, da sie vorher nicht gearbeitet hat.
Nun die Frage/das Problem:
Laut Auskunft meiner GKV kann meine Frau nicht mehr in meiner Familienversicherung bleiben, da sie beihilfebrechtigt ist. Dass sie in dieser Zeit keinerlei Bezüge erhält, spielt für die Kasse offenbar keine Rolle.
Das hieße, sie müsste eine freiwillige GKV (120 € mtl.) oder eine PKV (vermutlich noch teurer) abschließen. Damit ginge die Hälfte des Elterngelds für ihre KV drauf...
1. Hat meine Frau überhaupt Beihilfeanspruch in der Elternzeit?
2. Falls ja, könnte sie darauf verzichten, um weiterhin über mich familienversichert zu sein? Die GKV nimmt dies nämlich als Grund, sie nicht weiter in meiner Familenversicherung lassen zu können, obwohl sie in der Elternzeit keine Bezüge bekommt.
3. Gibt es sonst irgendeine Möglichkeit für sie, in der Familienversicherung zu bleiben (auf kulante Sachbearbeiter/Vorgesetzte hoffen, Versicherungswechsel androhen?)
Vielen Dank für Eure Antworten und frohes Neues noch,
Matthias