§ 116 SGB 10 - besonder Abs. 4 - wer kennt sich damit aus?

Was sonst nirgendwo reingehört.

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bakwan
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§ 116 SGB 10 - besonder Abs. 4 - wer kennt sich damit aus?

Beitragvon bakwan » 08.10.2019, 07:20

Ich habe mit einer "örtlichen" gesetzlichen Krankenkasse erhebliche Auseinandersetzungen,
welche sich auch auf das "örtliche" Bezirkskrankenhaus ausgeweitet haben

Kurze Vorgeschichte:
ich wurde mit einer akuten Überlastungsreaktion (ICD F43.0 ) in der Psychiatrie einer Bezirksklinik stationär aufgenommen,
4,5 Monate später mit einer Fehldiagnose Schizophrenie Simplex entlassen

Ich erhielt eine Fehlmedikation gegen die angebliche Schizophrenie

1 Jahr später stellt das gleiche Bezirkskrankenhaus fest, dass ich an einer PTBS leide -
aber der "Schaden", welchen diese Fehlmedikation bei mir angerichtet hatte, war/ist geschehen

Nun müsste die "örtliche" gesetzliche Krankenkasse die "örtliche" Bezirksklinik für die Fehldiagnose in Regress nehmen

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__116.html

(1) Ein auf anderen gesetzlichen Vorschriften beruhender Anspruch auf Ersatz eines Schadens geht auf den Versicherungsträger oder Träger der Sozialhilfe über, soweit dieser auf Grund des Schadensereignisses Sozialleistungen zu erbringen hat, die der Behebung eines Schadens der gleichen Art dienen und sich auf denselben Zeitraum wie der vom Schädiger zu leistende Schadensersatz beziehen

(4) Stehen der Durchsetzung der Ansprüche auf Ersatz eines Schadens tatsächliche Hindernisse entgegen, hat die Durchsetzung der Ansprüche des Geschädigten und seiner Hinterbliebenen Vorrang vor den übergegangenen Ansprüchen nach Absatz 1.

Das "örtliche" Bezirkskrankenhaus verfügt über eine Haftpflichtversicherung für solche Fälle

Ich weiss nun nicht, wie ich es am "klügsten" anstelle, mich den Regressansprüchen der "örtlichen" gesetzlichen Krankenversicherung
gegenüber der "örtlichen" kommunalen Bezirksklinik anzuschliessen, bzw. den Abs. 4 des § 116 SGB 10 für mich in Anspruch zu nehmen

Czauderna
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Re: § 116 SGB 10 - besonder Abs. 4 - wer kennt sich damit aus?

Beitragvon Czauderna » 08.10.2019, 12:13

Hallo und willkommen im Forum.
Ich kenne es in solchen Fällen aus der Praxis so, dass es genau umgekehrt war, also der Geschaedigte (Versicherter) verklagte den Leistungserbringer (Krankenhaus) und die Kasse hängte sich als mittelbar Geschädigte an dieses Klageverfahren an. Unmittelbar geschädigt wäre die Kasse, wenn z.B. die Klinik mit der Abrechnung betrogen hätte. Mein Rat - auf jeden Fall einen Rechtsbeistand kontaktieren.
Gruss
Czauderna

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Re: § 116 SGB 10 - besonder Abs. 4 - wer kennt sich damit aus?

Beitragvon bakwan » 08.10.2019, 19:49

Vielen Dank für dein freundliches Posting auf meinen Thread. Grundsätzlich könnte sich das so verhalten, wie du schreibst - aber dann gäbe es keine Sozialgerichtsurteile in dieser Sache in Verbindung mit § 116 SGB 10, sondern nur zivilrechtliche..

..und im Besonderen würde dieser Abs. 4 nicht vom Gesetzgeber gewollt sein

Auszug aus Haufe:
..Die Regelung des § 116 SGB X ist bei der Verkehrsunfallbearbeitung stets zu beachten. Sie ist immer dann relevant, wenn der Geschädigte aus Anlass des Unfallereignisses Ansprüche auf Leistungen gegen Träger der Sozialversicherung und/oder der Sozialhilfe geltend machen könnte. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass die dem Geschädigten gegen den Schädiger zustehenden Ansprüche auf Schadensersatz bereits eine logische Sekunde nach dem Schadenseintritt auf den Träger der Sozialversicherung und der Sozialhilfe übergehen können und der Anspruchsübergang u.U. unabhängig davon erfolgt, ob der Geschädigte bereits Leistungen des Sozialversicherungs- bzw. Sozialhilfeträgers in Anspruch genommen hat. Folglich sind grundlegende Kenntnisse über das System des Anspruchsübergangs gem. § 116 SGB X für die tägliche Unfallbearbeitung zwingend erforderlich. Die nachfolgenden Ausführungen geben einen Überblick über die Problematik...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 50071.html

.. der gesetzliche Anspruchsübergang findet also "sofort" statt - also in dem Moment,wo man die Hilfe einer Arztes/Krankenhauses in Anspruch nimmt -vorher ist es nur ein "möglicherweise"...

Ich hatte früher schon mal bei einem bei kleinen Unfall ( ein Sturz ) auf einem Klinikgelände ein ewig langes Protokoll ausfüllen müssen -
es hätte ja schon ein unbeaufsichtigter Patient, aber ärztlich/medizinisch möglicherweise notwendig Begleitperson, ausgereicht...

Weiter:

..Die Regressvorschrift des § 116 SGB X ist auf eine Entlastung der Solidargemeinschaft gerichtet, soweit die Gewährung einer Sozialleistung durch schädigendes Handeln Dritter notwendig geworden ist. Diese Entlastung wird dadurch bewirkt, dass gemäß § 116 Abs. 1 SGB X ein auf anderen gesetzlichen Vorschriften beruhender Anspruch auf Ersatz eines Schadens (z. B. gesetzliche Ansprüche gemäß § 823 ff. BGB oder gemäß §§ 7, 18 StVG) auf den Sozialversicherungsträger übergeht, soweit dieser aufgrund des Schadensereignisses Sozialleistungen zu erbringen hat, die der Behebung eines Schadens der gleichen Art dienen und sich auf denselben Zeitraum wie der vom Schädiger zu leistende Schadensersatz beziehen. Weil Sozialleistungen in der Regel unabhängig vom Nachweis der konkreten Bedürftigkeit des Versicherten gewährt werden, soll das Regressrecht sowohl eine Doppelleistung beim Verletzten als auch eine Begünstigung des Schädigers vermeiden [1].

quelle:
https://link.springer.com/chapter/10.10 ... 56746-9_13

Hier ist eine Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit in dieser Sache

https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 015131.pdf

Ich bin der Überzeugung,dass da wesentlich mehr dahinter steht, als wir "Normalbürger" das wissen könnten..

Czauderna
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Re: § 116 SGB 10 - besonder Abs. 4 - wer kennt sich damit aus?

Beitragvon Czauderna » 08.10.2019, 21:48

Hallo,
okay, du hast sehr viel recherchiert, aber hast du auch einen Fachanwalt "Sozialrecht" kontaktiert. Ich sehe immer noch dich als unmittelbar Geschädigten. Der Kasse ist insoweit kein Schaden entstanden, denn sie muss für die Behandlung sowieso bezahlen, auch wenn es eine falsche Diagnose gab. Aber ich bin kein Jurist, habe auch solche Fälle nicht selbst bearbeitet.
Gruss
Czauderna


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