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GKV-Familienversicherung bei 400€-Job

Verfasst: 25.03.2008, 20:01
von heiliger
Hab mal einige Fragen!
Wenn man von einer Abfindung lebt und einen 400€ Job hat.
Wie ist das dann mit der Krankenversicherung.
Aus Zinsen von der Abfindung müßte ich für die gesetzliche Krankenkasse (Frau wäre mitversichert) nach Auskunft der BKK den Mindestbeitrag zahlen.
Da nur Einkünfte (Zinsen der Abfindung)zählen.
Wenn man dann aber einen 400,00€ hat, wie sieht es dann mit der Krankenversicherung aus. Ist meine Ehefrau (Hausfrau) auch weiter mitversichert?
Wenn es einer weiß, wie sieht es zusätzlich mit meiner Rentenversicherung aus?

Im voraus besten Dank für eine Antwort.


Gruß
Heiliger

Re: GKV-Familienversicherung bei 400€-Job

Verfasst: 26.03.2008, 13:24
von DKV-Service-Center
Hallo heiliger

Hab mal einige Fragen!

Jo das sehe ich ist ein ganz schönes Durcheinander.

Ordnung machen :-)

Sie sind gestzlich freiwillig Krankenversichert ?
Sie haben Zinseinkünfte und gehen auf 400 Euro Basis arbeiten ?
Ihre Frau geht nicht arbeiten und ist bei Ihnen Familienversichert?

Ihre Rentenversicherung sieht gut aus :-) hat Norbert Blüm gesagt :-)
Was möchten Sie diesbezüglich wissen?
Erhalten Sie Rente, oder Wollen Sie wissen ob Sie Rentenversicherungsbeiträge abführen müssen ?

Gruß

Verfasst: 26.03.2008, 16:39
von heiliger
Hallo,
1. Ja, gesetzlich freiwillig in der GKV
2. Ja, wobei weiter Arbeislosenmeldung ohne Leistungsbezug.
3. Ja

Zur Rente, wenn man Arbeitslos ist ohne Leistungsbezug, werden einem Anwartschaften (Rentenjahre gutgeschrieben, EU - und BU - Rente ist auch noch möglich).

Aber wie sieht es aus, wenn man 400€ zu den Zinseinküften dazu verdient?

1. Bin ich weiter Rentenversichert (wenn auch nicht mit großen
Erhöhungen)?

Gruß
Heiliger

2. Wieviel Krankenkassenbeitrag muss man Zahlen und ist die Ehefrau (Hausfrau) noch mtversichert?

Ich hoffe etwas Struktur reingebracht zu haben. Ist für mich auch ein schwieriges Thema.

Verfasst: 26.03.2008, 23:45
von Rossi
Öhm, ich empfehle Dir dringend eine Beratung mit der örtlichen Verischerungsabteilung.

Allein die Arbeitslosmeldung führt nämlich nicht zur Aufrechterhaltung der Rentenanwartschaften. In diesem Fall gilt die Meldung als Arbeitsloser nur als sog. Ausfallzeit.

Aber auf der anderen Seite hast Du nämlich auch die Möglichkeit durch einen entsprechenden Verzicht - bei einem 400,00 Euro Job - alle Rentenanwartschaften aufrecht zu erhalten!!!!

Ist ne reine Milchmädchenrechnung, was günstiger ist.

Verfasst: 27.03.2008, 00:36
von DKV-Service-Center
Hallo heiliger

Zur Rente, wenn man Arbeitslos ist ohne Leistungsbezug, werden einem Anwartschaften (Rentenjahre gutgeschrieben, EU - und BU - Rente ist auch noch möglich).

Da schließe ich mich meinen Vorredner an Sie sollten umgehend eine Rentenberatungsstelle anlaufen, wenn Sie starkes Interesse an Ihrer
EU Rente haben kommt darauf an wie alt sie sind Stichtag war glaube ich 1.1.61 aber das wie gesagt bei der Rentenstelle klären lassen.


1. Bin ich weiter Rentenversichert (wenn auch nicht mit großen
Erhöhungen)?

der AG führt eine Pauschalsteuer ab


2. Wieviel Krankenkassenbeitrag muss man Zahlen und ist die Ehefrau (Hausfrau) noch mtversichert?
als freiwillig versicherter zählt Ihr gesamtes Einkommen also Zinsen und 400 Euro x Beitragssatz der Krankenkasse
Ihre Frau ist mitversichert wenn Sie kein Job über 401 Euro hat und wenn Sie keine eigenen einkünfte über 350 Euro hat.

Gruß R.Maaß

Verfasst: 27.03.2008, 09:00
von heiliger
DKV-Service-Center hat geschrieben:Hallo heiliger

Zur Rente, wenn man Arbeitslos ist ohne Leistungsbezug, werden einem Anwartschaften (Rentenjahre gutgeschrieben, EU - und BU - Rente ist auch noch möglich).

Da schließe ich mich meinen Vorredner an Sie sollten umgehend eine Rentenberatungsstelle anlaufen, wenn Sie starkes Interesse an Ihrer
EU Rente haben kommt darauf an wie alt sie sind Stichtag war glaube ich 1.1.61 aber das wie gesagt bei der Rentenstelle klären lassen.


1. Bin ich weiter Rentenversichert (wenn auch nicht mit großen
Erhöhungen)?

der AG führt eine Pauschalsteuer ab


2. Wieviel Krankenkassenbeitrag muss man Zahlen und ist die Ehefrau (Hausfrau) noch mtversichert?
als freiwillig versicherter zählt Ihr gesamtes Einkommen also Zinsen und 400 Euro x Beitragssatz der Krankenkasse
Ihre Frau ist mitversichert wenn Sie kein Job über 401 Euro hat und wenn Sie keine eigenen einkünfte über 350 Euro hat.

Gruß R.Maaß



Danke für die Antworten.
Mein Alter 55 Jahre.


Gruß

Heiliger

Verfasst: 04.02.2011, 14:45
von Hardv2
Rossi hat geschrieben:Öhm, ich empfehle Dir dringend eine Beratung mit der örtlichen Verischerungsabteilung.

Allein die Arbeitslosmeldung führt nämlich nicht zur Aufrechterhaltung der Rentenanwartschaften. In diesem Fall gilt die Meldung als Arbeitsloser nur als sog. Ausfallzeit.

Aber auf der anderen Seite hast Du nämlich auch die Möglichkeit durch einen entsprechenden Verzicht - bei einem 400,00 Euro Job - alle Rentenanwartschaften aufrecht zu erhalten!!!!

Ist ne reine Milchmädchenrechnung, was günstiger ist.


Hallo, bin in einer ähnliche SItuation, kann man diese Regelungen irgendwo nachvollziehen? Am liebsten wäre mir natürlich ein link, falls jemand so etwas parat hat, danke schonmal!^^

Gruß
Manuel
Auktionen
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Nicht ohne Grund! http://www.finanznachrichten.de/nachric ... 27-007.htm

Verfasst: 04.02.2011, 15:57
von Rossi