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KV für Leute die im Ausland leben aber bald zurück kommen

Verfasst: 19.04.2008, 20:50
von sommi
Hallo, hätte da mal ne Frage.
Mein Vater /53 lebt in Südafrika, geht dort aber keiner Beschäftigung nach, da er keine Aufenthaltsgenehmigung hat. Mit Zugang der Scheidungsunterlagen hat meine Mutter ihn aus ihrer Privatversicherung genommen. Mit seiner ehemaligen KK ist ausgemacht, dass wenn er wieder nach D kommt, er wieder bei ihnen versichert ist. Ab 1.6. ist mein Vater also ohne Versicherungsschutz. Ab August möchte er wieder komplett nach D zurückkehren. Besteht die Möglichkeit ihn in einer gesetzlichen KK unterzukriegen oder welche Möglichkeiten gibt es so, dass er nicht bis August ohne Versicherungsschutz da steht.

Danke für eure Hilfe!!!
Sommi

Verfasst: 20.04.2008, 00:51
von Rossi
Also, über einen Versicherungsschutz in Südafrika bis zum 31.07.2008 kann ich Dir keinen Rat geben. Allenfalls ne private Auslandskrankenversicherung, aber da können die Experten der privaten KV mehr dazu sagen.

Ansonsten, wenn er am 01.08.2008 wieder nach Deutschland kommt, dann kommt er so ohne weiteres nicht in die gesetzliche KV.

Er hat auch kein Zugangsrecht über die Versicherungspflicht im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, da er offensichtlich in Deutschland nicht zuletzt gesetzlich sondern privat versichert war.

Er hat jetzt gem. § 315 SGB V das Aufnahmerecht bei einer privaten KV ohne Risikoprüfung. Aber da können die Experten der privaten KV auch mehr dazu sagen.

Na klar, wenn er jetzt in Deutschland eine SV-pflichtige Beschäftigung aufnimmt, dann kommt er natürlich auch in die gesetzliche KV.

Ansonsten gäbe es noch ne kleine Eselsbrücke als Schwerbehinderter, wenn er jetzt einen Schwerbehindertenausweis mit mindestens 50 % bekommt und einer seiner Elternteile bei einer gesetzlichen KV versichert ist.

Sonst sieht es schwarz aus.

Verfasst: 20.04.2008, 09:28
von Cassiesmann
Rossi hat geschrieben:Also, über einen Versicherungsschutz in Südafrika bis zum 31.07.2008 kann ich Dir keinen Rat geben. Allenfalls ne private Auslandskrankenversicherung, aber da können die Experten der privaten KV mehr dazu sagen.


Hallo,

das wird m.E. nichts, da er keine Reise (wegen mir auch lange Reise) macht, sondern dort lebt. Wenn er heute in die BRD zurück kommt und dann wieder runterfliegt, kann man was machen.

Gruß
CM

Danke!

Verfasst: 20.04.2008, 17:28
von sommi
Erst mal Danke für eure Antworten. Ich werde Ihm sagen dass er sich Privat versichern muss. Bevor er nach SA gegangen ist, hat er mit seiner KK vereinbart, dass er wieder reinkommt, dafür muss er monatlich bezahlen, wieviel weiß ich allerdings nicht,liegt vielleicht auch wirklich daran, dass er 53% Schwerbehindert ist. Ihr habt mir auf jeden Fall sehr geholfen! Danke!

Verfasst: 27.08.2008, 14:38
von kk55wunder
hi sommi :idea:

deine anfrage ist zwar schon ne weile her, habe erst heute mein account eröffnet und sie gelesen.

ich war mehrere jahre in england und kenne die probs, die bei der rückkehr entstehen können ausgiebig.

seit 01. April 2007 ist es so, dass man bei einer rückkehr nach deutschland auch ohne einkommen der krankenkasse beitreten kann - und dringlichst sollte -, bei der man zuletzt in deutschland versichert war. nach der neuen gesetzeslage muss diese kasse einen aufnehmen.

also wäre die krankenkasse, bei der sich dein vater versichern kann und sollte die , bei der er durch die familienversicherung mit deiner mutter versichert war.

ihr solltet euch - sofern noch nicht geschehen - allerdings nochmal bei dieser krankenkasse kundig machen, vielleicht gibt es noch ecken und kanten, die ich nicht weiss. und krankenkassen nach meiner erfahrung eher dazu neigen, leute nicht aufzunehmen, wäre es vielleicht ratsam, den weg zu gehen, den ich inzwischen erfolgreich versucht habe: ich bin für einen erschwinglichen beitrag mitglied im VdK Sozialverband geworden, habe dort eine sehr gute beratung erfahren und kann auch weiterhin auf hilfe von dort rechnen.

ich hoffe, das ist nun kein unlauterer wettbewerb für die organisation? :-k

hoffentlich hilft das noch!
ciaoooooooo und toitoitoi! :)

Verfasst: 27.08.2008, 18:21
von Rossi
Öhm, wobei sommis Vater doch offensichtlich zuletzt privat gewesen ist.

Mit Zugang der Scheidungsunterlagen hat meine Mutter ihn aus ihrer Privatversicherung genommen.


Somit gehört der Papi nicht zum Personenkreis im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGV.

Verfasst: 27.08.2008, 19:20
von kk55wunder
Ich habe heute das Net gequält in eigener Sache und noch nicht herausgefunden, wie der weitere Ablauf ist, wenn der Vater privat mitversichert war, aber nicht selbst eine PKV hatte. Es ist ja immerhin möglich, dass der Folgeablauf dann anders ist. kp ... ](*,)

Verfasst: 31.08.2008, 21:28
von Rossi
Öhm, im Bereich der privaten KV gibt es keine sog. Familienversicherung.

Man ist dort ist selber versichert.