Hallo miteinander!
Ich habe bis Ende Juni in einer Schweizer Firma gearbeitet, wurde zum 1.Juli gekündigt.Ich habe mich vorher in derselben Umgebung bei Zeitarbeitsfirmen beworben. Mir wurde die Beschäftigung ab 1. Juli zugesichert; erfolgte aber erst zum 9. Juli. Ab 18. Juli wurde ich nicht weitervermittelt- wegen Schlechtwetter/ Bedarfsrückgang. Mir wurde versichert, daß ich gute Chancen habe, sofort weitervermittelt zu werden. Ich habe mich deshalb erst am 24. Juli persönlich arbeitslos gemeldet.
Ich hatte mich auf meinem deutschen Arbeitsamt im Juni arbeitssuchend gemeldet. Zwischen meinem damaligen Arbeitsort und meinem Arbeitsamt liegen 700 km! Die Arbeitslosmeldung per Telefon zum 1.7. und zum 18.7. wurde natürlich nicht angenommen.
Ich denke, daß mir trotzdem ALG vom 1.7.- 8.7. und ab 18.7. zusteht, denn es bestanden berechtigte Chancen, daß ich weiterbeschäftigt werde.
Ich habe mich auch nachweisbar in etlichen Firmen um Arbeit bemüht.
Außerdem mußte ich nachdem ich eingesehen hatte, daß ich jetzt wenig Chancen habe, erst mein Zimmer kündigen und räumen.
Weiter Frage: Ist es richtig, daß das Arbeitsamt von dem berechneten ALG- Leistungsentgelt Lohnsteuern, " Solizuschlag" und Sozialversicherungsbeiträge abzieht?
Grüße an alle
ALG - Sperrzeit
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Ist es richtig, daß das Arbeitsamt von dem berechneten ALG- Leistungsentgelt Lohnsteuern, " Solizuschlag" und Sozialversicherungsbeiträge abzieht?
Ist zwar hier das falsche Forum, aber im Bereich des ALG I gibt es sog. Leistungstabellen. Es wird nach dem Brutto brechnet, natürlich unter Abzug der Steuern und SV-Abgaben.
Auf der Homepage der Arbeitsagentur findest Du einen sog. Selbstberechner für das ALG I.
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