Krankenversicherung zwischen Auslandsaufenthalten

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MartinaDFC
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Krankenversicherung zwischen Auslandsaufenthalten

Beitragvon MartinaDFC » 01.10.2008, 19:35

Guten Tag,

ich befinde mich in folgender etwas komplizierten Situation:
Ich bin deutsche, habe aber seit einigen Jahren keine deutsche Krankenversicherung mehr. Ich habe in Frankreich promoviert (franz. Versicherung) und bin dann direkt nach Kanada gegangen, um dort für ein Jahr als Gastwissenschaftler zu arbeiten (kanadische Krankenversicherung).
Davor war ich über meine Familie privat versichert in Deutschland.

Nun habe Anschluss an diesen Arbeitsvertrag bevor ich eine neue Stelle als Gastwissenschaftler antrete (wo weiss ich noch nicht genau, aber wohl kaum in Deutschland) einige Monate Übergangszeit, wo ich nicht mehr in Kanda versichert bin, aber auch nicht in Land X versichert sein kann. In dieser Übergangszeit werde ich wohl etwas in Kanada verreisen und mich dann in Deutschland (+ anliegendes Europa) aufhalten.
Arbeitslosengeld Ansprüche habe ich nur in Frankreich, werde aber wohl kaum extra dafür nach Frankreich umziehen. Will mich auch eigentlich nicht arbeitslos melden (zumindest nicht die ganze Zeit), da ich die Leerlaufzeit ja zum Verreisen nutzen möchte. In Kanada werde ich Tourist sein nach Ablauf des Vertrags.
Nun bin ich auf der Suche nach einer Versicherung, die mich für die Reisezeit in Kanada und auch die Übergangszeit in Deutschland/Europa versichert. Die kanadische Versicherung läuft natürlich mit dem Ende meines Arbeitsvertrages hier aus.

Hat jemand eine gute Idee, wie ich dieses Problem löse?
Da es sich um eine relativ kurze Zeit handelt, brauche ich auch keine sooo umfangende Absicherung (dh. Vorsorgeuntersuchungen, Brille oder ähnliches zahlt mir eh keiner bei einer so kurzen Versicherungszeit).

Und gleich noch eine andere Frage. Hab' da viel gelesen, aber wirklich klar ist mir das alles nicht. Wenn ich wieder "richtig" nach Deutschland zurückkomme, nicht nur auf der Durchreise, wie komme ich dann wieder in eine Versicherung 'rein? Ich habe ganz brav von allen meinen Ausländischen Versicherungen Bescheinigungen aufgehoben, dass ich versichert war, aber ob das genug ist? Bin etwas verwirrt, da ja scheins Krankenversicherung scheinbar verpflichtend in Deutschland ist, es aber trotzdem ein Problem sein kann, in eine 'reinzukommen?

Vielen Dank schonmal für alle guten Ideen, insbesondere, was meine erste Frage für diese "Übergangszeit" zwischen 2 Arbeitsverträge in verschiedenen Ländern angeht!

Martina

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Beitragvon DKV-Service-Center » 01.10.2008, 23:36

Hallo Martina,
versicherungspflichtig ab 1.1.2009, da dem privaten Lager zuzuordnen ist.
Für die Reise ,Tarif AVL der DKV, welche auch für 3 Monate Unterbrechung in Deutschland , bei akut eintretende Notfälle leistet.
Gruß

MartinaDFC
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Beitragvon MartinaDFC » 02.10.2008, 12:57

Hallo,

danke für die flotte Antwort.
Werde mich mal durch die DVK Seite durchlesen.
Aber was heißt der erste Satz mit dem "versicherungspflichtig ab 2009"? Warum erst seit 2009? Und solange ich nicht in D lebe, aber wo anderes versichert bin, bin ich ja wohl nicht versicherungspflichtig in D? Und warum "dem privaten Lager zuzuordnen"? Nur weil ich als Kind privat versichert war, heißt das, daß ich mein Leben lang privat versichert bleiben muß?

Danke für etwas ausführlichere Erläuterungen :-)

Martina

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Beitragvon dij » 02.10.2008, 13:52

MartinaDFC hat geschrieben:Aber was heißt der erste Satz mit dem "versicherungspflichtig ab 2009"? Warum erst seit 2009?


Personen, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind, werden erst ab 1. 1. 2009 von einer etwas andersartigen Versicherungspflicht erfaßt. Im GKV-Bereich gilt dagegen seit 1. 4. 2007 eine automatische Pflichtversicherung für ansonsten Unversicherte.

MartinaDFC hat geschrieben:Und solange ich nicht in D lebe, aber wo anderes versichert bin, bin ich ja wohl nicht versicherungspflichtig in D?


Richtig. Die deutschen Regelungen zur Sozialversicherung gelten nur für Leute, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder ihren ständigen Aufenthalt haben.

MartinaDFC hat geschrieben:Und warum "dem privaten Lager zuzuordnen"? Nur weil ich als Kind privat versichert war, heißt das, daß ich mein Leben lang privat versichert bleiben muß?


Jein. Es gibt schon noch Wechselmöglichkeiten. Aber im Bereich der Versicherungspflicht richtet es sich tatsächlich danach, wo man zuletzt versichert war.

Das mit der Zuordnung ist hier aber noch nicht ganz klar. Was für eine Versicherung war das denn in Frankreich?

MartinaDFC
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Beitragvon MartinaDFC » 02.10.2008, 15:08

Hallo dij,

danke schon wieder für die flotte Antwort.

dij hat geschrieben:Jein. Es gibt schon noch Wechselmöglichkeiten. Aber im Bereich der Versicherungspflicht richtet es sich tatsächlich danach, wo man zuletzt versichert war.
Das mit der Zuordnung ist hier aber noch nicht ganz klar. Was für eine Versicherung war das denn in Frankreich?


Gute Frage, bzw. das mit der privaten und gesetzlichen Versicherung ist glaube was typisch deutsches, was es in andern Ländern nicht so unbedingt gibt. In Frankreich war es halt eine "normale" Krankenversicherung für Angestellte, in meinem Falle eine für alles, was die "education nationale" (also Lehrkräfte, Uni, etc.) angeht.
In Kanada jetzt ist es einfach eine Versicherung für internationale Studenten, in die man aus irgendwelchen Gründen auch als Ausländer 'reinkommt, wenn man einen befristeten nicht-student Arbeitsvertrag mit der Uni hat.
Also alles nix, was wirklich in eine deutsche Kathegorie passt!

Was die Kanadazeit nach Ende des Arbeitsvertrages angeht, habe ich nun entdeckt, dass es auch kanadische Versicherungen für Touristen gibt. Das ist vielleicht interessanter wie die deutschen Auslandsversicherungen für mich!

Martina

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Beitragvon MartinaDFC » 04.11.2008, 20:48

Hallo zusammen,

ich habe nun eine neue Frage im gleichen Zusammenhang.

Nochmals schnell die Fakten:
- als Kind familienversichert (privat, da Beamte)
- dann über verschiedene Arbeitsverhältnisse im Ausland versichert (ob das nun aus deutschen Augen als privat oder gesetzlich oder gar nichts gilt, weiss ich nicht)
- dann für eine kurze Zeit (2-3 Monate) nur über eine Touristen/Reiseversicherung noch immer im Ausland versichert, da kein Arbeitsverhältnis, aber nicht arbeitslos (Urlaub- und Abschiedsbesuche). Das ist nur eine Notfallabsicherung weil es irgendwie zumindest für einen sinnvollen Preis sonst keine Lösung gibt und ich für die kurze Zeit das Risiko auch eingehen möchte, nur gegen Notfälle abgesichert zu sein und einfache Arztbesuche wegen Kleinigkeiten evtl. selbst zahle und auch keine Vorsorgeuntersuchungen etc. vorsehe.
Bzw. auch die teureren Auslandsversicherungen schliessen i.a. immer eine Versicherung für Aufenthalte im Heimatland aus, so dass dies für mich kein eigentliches Argument ist.
- was ich danach mache, weiss ich noch nicht, weil ich noch nicht genau weiss, wie lange ich wo arbeitslos sein werde, ein neues Arbeitsverhältnis finden werde... aber ich werde wohl auf irgendeine Art und Weise arbeitslos gemeldet sein und darüber sollte ich dann einfacher/günstiger versicherbar sein.

Meine Frage ist nun die folgende, was passiert wenn ich

a) jetzt - in Kanada lebend + versichert - schwer krank werde oder einen grossen Unfall habe, so dass ich nach Deutschland zu meiner Familie zurrückkehren möchte oder muss (wenn arbeitsunfähig z.B.). Nimmt mich dann irgendeine Krankenkasse (wenn auch für hohe Beiträge, das soll jetzt mal egal sein) auf? Und zahlt diese dann auch für Ausgaben, die mit dieser Krankheit/Unfall zusammen hängen oder nur neue Erkrankungen?
Bsp. ich erkranke an Krebs, meine Aufenthaltsgenehmigung hier läuft aber in 4 Monaten ab, dh. ich würde zwangsläufig noch während der Krankheit nach Deutschland zurrückkehren.

b) in etwa die gleiche Frage, was passiert, wenn ich während der 2 Monate Touristenzeit ins Krankenhaus komme, nicht mehr reisefähig bin und mittels meiner Touristen- oder Reiseversicherung nach Deutschland zurückgeführt werde? Wer nimmt mich dann (wenn auch zu horrenten Beiträgen) auf und erstattet mir Ausgaben zurück in Deutschland, die mit diesem Unfall zusammen hängen?


Vielen Dank für jede Hilfe oder einfach einen Rat, WEN ich fragen kann.

Martina

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Beitragvon DKV-Service-Center » 04.11.2008, 20:55

Hallo Martina
ich kopiere einmal :-)
versicherungspflichtig ab 1.1.2009, da dem privaten Lager zuzuordnen ist.
Für die Reise ,Tarif AVL der DKV, welche auch für 3 Monate Unterbrechung in Deutschland , bei akut eintretende Notfälle leistet.

Übersetzt: die Reisekrankenversicherung für den Auslandsaufenthalt den Rücktransport und anfallende Kosten im Ausland.
Wieder in Deutschland bestehende Versicherungspflicht (Aufnahmezwang)
Je nach dem welchen Lager zuzuordnen PKV oder GKV.
Gruß

MartinaDFC
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Beitragvon MartinaDFC » 04.11.2008, 21:10

Hallo,

DKV-Service-Center hat geschrieben:Hallo Martina
ich kopiere einmal :-)

Kopieren = erneut lesen, macht's meistens net unbedingt verständlicher (mehrfachlesen kann ich auch alleine :-)), aber dennoch danke für's schnelle Antworten!

DKV-Service-Center hat geschrieben:versicherungspflichtig ab 1.1.2009, da dem privaten Lager zuzuordnen ist.

Ich dachte JEDER ist ab dem 1.1 versicherungspflichtig. Und warum bin ich dem privatem Lager zuzuordnen?


DKV-Service-Center hat geschrieben:Für die Reise ,Tarif AVL der DKV, welche auch für 3 Monate Unterbrechung in Deutschland , bei akut eintretende Notfälle leistet.

Ich geh' nochmals nachlesen, aber irgendein Haken war an dieser Option, muss nur jetzt gleich weg, kommt morgen.

DKV-Service-Center hat geschrieben:Übersetzt: die Reisekrankenversicherung für den Auslandsaufenthalt den Rücktransport und anfallende Kosten im Ausland.

soweit hab' ich das auch verstanden

DKV-Service-Center hat geschrieben:Wieder in Deutschland bestehende Versicherungspflicht (Aufnahmezwang)
Je nach dem welchen Lager zuzuordnen PKV oder GKV.

ok, das klingt gut - aber deckt dieser Aufnahmezwang (siehe oben) auch Sachen ab, die schon ihren Ursprung in der Vergangenheit haben? Ich weiss nicht, wie das zur Zeit in Deutschland aussieht. Hier in Kanada muss man bei jeder Versicherung (auch normale, nicht irgendwelche Sonderkonstruktionen) seitelange Fragebögen über Vorgeschichten ausfüllen und alles, was damit zusammen hängt, wird net erstattet.
Insbes. hatte ich mich BEIM Umzug nach hier an der Hand verletzt und dies wurde nicht erstattet - DA Ursprung in der Vergangenheit. Und um genau so einen Fall ginge es ja. In dem Fall waren es nur 400$, das war zu verschmerzen (Glück gehabt), könnte aber leider auch anders ausfallen.

Danke schonmal und nochmals,

Martina

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Beitragvon DKV-Service-Center » 04.11.2008, 22:32

Hallo Martina,
es ist zu einfach :-)für mich :-)
und das vergesse ich immer Sorry.
In Deutschland hat sich viel verändert, so gibt es, da unsere Politiker in der Welt oder vorm Spiegel glänzen wollen, dass jeder Bewohner in unserem schönen Land eine Versicherung haben muss.
Die Personen welche dem Lager der GKV zugehören
müssen dieses Gesetz schon seit dem 1.4.2007 befolgen und sind somit seit diesem Zeitpunkt Zahlungspflichtig. Für das PKV Lager entsteht diese Versicherungspflicht erst ab den 1.1.09. So das reintheoretisch ALLE ab 1.1.2009 versichert sind.
Diese Zuordnung im vorliegendem Fall würde ich aber erst nach der Rückkehr nach Deutschland und
Kenntniss des bisherigen Versicherungsstatus verbindlich bestimmen können.
Ab den Tag in Deutschland ist also eine Versicherung da. Nun zu dem Fall das etwas im Ausland passiert. Dann habe ich zur not sogar 2 Versicherungen zum ersten meine Auslandsversicherung welche je nach Tarifbedingungen verpflichtet ist einen Versicherungsfall auch nach beendigung des Auslandsaufenthaltes abzu schließen und zum anderen meine Pflichtversicherung welche dann in Deutschland greift.

Gruß

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Beitragvon MartinaDFC » 05.11.2008, 15:28

Hallo DKV Berater,

DKV-Service-Center hat geschrieben:es ist zu einfach :-)für mich :-)
und das vergesse ich immer Sorry.

Zu den Glücklichen würd' ich auch gerne gehören :-). Aber wer weiss, bis ich in D wieder ordentlich versichert bin, bin ich vielleicht auch ein Experte :-)!

Das mit der Versicherungspflicht hab' ich jetzt kapiert, mir war nicht klar, dass da ein Unterschied zwischen GKV und PKV ist.

DKV-Service-Center hat geschrieben:Diese Zuordnung im vorliegendem Fall würde ich aber erst nach der Rückkehr nach Deutschland und
Kenntniss des bisherigen Versicherungsstatus verbindlich bestimmen können.

Das wird wohl ein neues Abenteuer werden, welches ich hoffentlich nicht in 2 Tagen von einem Krankenhausbett in Kanada lösen muss!!!!
Nach der Rückkehr wird jedoch nicht möglich sein, weil wenn ich schon rückgekehrt bin, will und muss ich ja schon versichert sein!

DKV-Service-Center hat geschrieben:Ab dem Tag in Deutschland ist also eine Versicherung da. Nun zu dem Fall das etwas im Ausland passiert. Dann habe ich zur not sogar 2 Versicherungen zum ersten meine Auslandsversicherung welche je nach Tarifbedingungen verpflichtet ist einen Versicherungsfall auch nach beendigung des Auslandsaufenthaltes abzu schließen und zum anderen meine Pflichtversicherung welche dann in Deutschland greift.

.... wenn diese Pflichtversicherung dann auch zahlt, obwohl sie mich schon krank aufgenommen hat, soll mir das sehr recht sein!


Was das DKV Angebot angeht, der Haken daran war der Preis... Das sind knappe 200euro pro Monat für Kanada, das ist das 3 bis 9(!) fache verglichen zu den Touristenversicherungen hier oder anderen Reiseversicherungen. Der wesentliche Unterschied ist wohl, dass die Versicherung ein wenig weniger auf "nur-Notfall" ausgelegt ist und zum andern diese Sonderregelung für Deutschlandsaufenthalte gilt; allerdings ist es mir das für diese kurze Übergangszeit nicht wert (und für 400euro Beitragsdifferenz kann ich in den Nicht-Notfällen auch relatif oft zum Arzt!). Für längere oder andere Aufenthalte ist das Angebot wäre das was anderes

Danke dennoch für Hilfe und Klärungsversuche!

Martina


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