Krankengeld anspruch bei Kündigung
Verfasst: 14.10.2008, 15:04
Ich habe am 16.09.08 (letzter Tag der Probezeit) die Kündigung zum 30.09.08 bekommen. Am 17.09.08 habe ich mich beim zuständigem Arbeitsamt arbeitslos ab 01.10.08 gemeldet. Nun habe ich mich beim Fußßball verletzt und wurde am 30.09.08 ab 30.09.08 krank geschrieben.
Das Arbeitsamt will nun erst ab dem Zeitpunkt Arbeitslosengeld zahlen, ab dem ich nicht mehr arbeitsunfähig bin (da ich dem Arbeitsmarkt erst dann zur Verfügung stehe).
Meine Krankenkasse weigert sich jedoch Krankengeld zu zahlen, da erst ab dem Tag nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld bestehe.
Somit bekomme ich derzeit weder Arbeitslosengeld noch Krankengeld, außerdem bin ich somit in dieser Zeit ohne Nachweis in Sachen Rente.
Meiner Auffassung nach müsste ich für den 30.09.08 Lohnfortzahlung vom (mittlerweile) ehemaligen Arbeitgeber bekommen und ab 01.10.08 Krankengeld von der Krankenkasse, da die Lohnfortzahlung durch die Kündigung am 30.09.08 endet.
Was kann ich tun?javascript:emoticon(':(')
Traurig
Das Arbeitsamt will nun erst ab dem Zeitpunkt Arbeitslosengeld zahlen, ab dem ich nicht mehr arbeitsunfähig bin (da ich dem Arbeitsmarkt erst dann zur Verfügung stehe).
Meine Krankenkasse weigert sich jedoch Krankengeld zu zahlen, da erst ab dem Tag nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld bestehe.
Somit bekomme ich derzeit weder Arbeitslosengeld noch Krankengeld, außerdem bin ich somit in dieser Zeit ohne Nachweis in Sachen Rente.
Meiner Auffassung nach müsste ich für den 30.09.08 Lohnfortzahlung vom (mittlerweile) ehemaligen Arbeitgeber bekommen und ab 01.10.08 Krankengeld von der Krankenkasse, da die Lohnfortzahlung durch die Kündigung am 30.09.08 endet.
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