Freiwillig krankenversichert bei Renteneintritt
Verfasst: 05.11.2008, 15:33
Hallo,
mein Kenntnisstand ist:
wenn ich in der zweiten Hälfte meiner Lebensarbeitszeit mehr als 10% dieser Zeit privat krankenversichert war, bin ich bei Renteneintritt automatisch - wenn ich nicht in einer PKV bin - nur freiwillig gesetzlich krankenversichert. D.h. es werden meine gesamten Einkünfte, also nicht nur das Renteneinkommen, sondern z.B. auch Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung, als Bemessungsgrundlage herangezogen. Das hat zur Folge, dass ich, selbst bei einer kleinen Rente, schnell im Bereich von mehreren hundert Euro im Monat für die GKV bin.
Nun meine Fragen:
- bin ich da richtig informiert?
- gibt es legale Möglichkeiten, die Bemessungsgrundlage zu verkleinern?
Danke für Hinweise,
Z. Nuss.
mein Kenntnisstand ist:
wenn ich in der zweiten Hälfte meiner Lebensarbeitszeit mehr als 10% dieser Zeit privat krankenversichert war, bin ich bei Renteneintritt automatisch - wenn ich nicht in einer PKV bin - nur freiwillig gesetzlich krankenversichert. D.h. es werden meine gesamten Einkünfte, also nicht nur das Renteneinkommen, sondern z.B. auch Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung, als Bemessungsgrundlage herangezogen. Das hat zur Folge, dass ich, selbst bei einer kleinen Rente, schnell im Bereich von mehreren hundert Euro im Monat für die GKV bin.
Nun meine Fragen:
- bin ich da richtig informiert?
- gibt es legale Möglichkeiten, die Bemessungsgrundlage zu verkleinern?
Danke für Hinweise,
Z. Nuss.