Übergangsversicherung für Deutsche in Deutschland

Was sonst nirgendwo reingehört.

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MartinaDFC
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Übergangsversicherung für Deutsche in Deutschland

Beitragvon MartinaDFC » 22.12.2008, 17:44

Hallo zusammen,

ich bin etwas weiter mit meinem Versicherungsproblem (Vorgeschichte siehe anderes Post: als Kind in D privat familienversichert, dann in Frankreich gesetzlich, dann in Kanada erst über die Arbeit, dann als Tourist).

Ich werde jetzt also im Mai 2009 nach Deutschland zurrückkehren.
So wie es aussieht, habe ich keine Chance in die gesetzliche Kasse zu kommen und auch die private weigert sich zur Zeit mich aufzunehmen. Es besteht evtl. eine kleine Chance für diesen neuen Basistarif, aber da haben sie noch keine genauen Informationen - nachdenen, die sie gerade haben, würden sie mich auch nicht nehmen. Der Baristarif wäre sonst auch über 500€, was für einen Erwerbslosen ohne Arbeitslosenbezüge doch etwas viel ist.
So wie's bisher aussieht, werde ich zuerst mal nur wenige Tage in Deutschland bleiben, weil ich so schnell wie möglich nach Frankreich gehen werde, wo ich Anspruch auf Arbeitslosengeld habe und auch einfach wieder in eine Krankenversicherung habe. Wenn ich dann aus Frankreich zurückkomme, nimmt mich die deutsche gesetzliche Kasse nämlich auf!

Nun fehlt mir nur eine Versicherung für die wenigen Tage, die ich in Deutschland verbringe.
Kennt jemand eine Besucher-Krankenversicherung für Deutschland, die auch für deutsche Staatsbürger funktioniert, sofern man zur Zeit nicht in Deutschland lebt? Alle, die ich bisher er-googel-t habe, sind entweder nur für Besucher mit Visum oder ausländische Staatsbürger.

Vielen Dank für Eure Hilfe,

Martina

Frank
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Beitragvon Frank » 23.12.2008, 11:01

Hallo Martina,

habe gerade den alten Thread überflogen.

Du warst also zuletzt in Deutschland privat versichert.
Also kannst du dich wieder privat versichern. Warum sollte dich eine private nicht aufnehmen? Aus gesundheitlichen Gründen? Dann würde der Basistarif greifen. Wenn du kein Einkommen hast, wird bei Bedürftigkeit der Beitrag halbiert und zusätzlich kann noch ein staatlicher Zuschuss gewährt werden. So kämst du auf ca. ein Viertel des Beitrages. Wie gesagt, wenn Bedürftigkeit nach dem Soziagesetzbuch vorliegt.

Was hast du für berufliche Pläne in Deutschland? Wenn du einen Job mit einen Einkommen >400 EUR beginnst, wirst du automatisch pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Eine Besucher-KV für Deutsche ist mit nicht bekannt. Hast du schon mal bei ausland24.com geschaut?

Gruß
Frank

MartinaDFC
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Beitragvon MartinaDFC » 23.12.2008, 11:20

Hallo Frank,

danke für deine schnelle Antwort.
Meine alte private Krankenkasse hat gestern erst behauptet, sie würden nur Angestellte und Selbständige aufnehmen, aber keine Erwerbslosen.
Auf längeres Nachhaken gaben sie dann schon zu, daß sie auch den Basistarif anbieten müßten, aber *glauben*, daß der auch nur für obige Personengruppen sei. Sie haben dann schließlich zugegeben, daß sie von dem Basistarif einfach noch keine Ahnung haben, weil sie (oder andere PKV?) da gerade noch Klage gegen eingereicht haben und sie noch keine definitiven Infos haben. Ich soll' Mitte Januar nochmals anrufen.
Das mit der Bedürftigkeit wird vermutlich nicht funktionieren, weil ich zu viel eigenes Sparguthaben habe .. das ist aber eigentlich für Altersvorsorge/Wohnungsbau bestimmt ... (im Ausland arbeitend war das einfachste nun mal das per Sparguthaben zu machen, da ich nicht auf Rentenversicherung... bauen kann).
[Klar kostet Krankenkasse Geld, ich find's nur gerade etwas unfair, daß ich hier einen hyper teuren Tarif zahlen soll, obwohl ich die ganze Zeit ordentlich versichert war und auch gearbeitet habe, nur halt im falschen Ausland. Wäre ich erst in Kanada und dann in F gewesen, hätt' ich jetzt auch kein Problem!]

Klar werde ich bald berufstätig sein, zumindest ist das das Ziel und damit dann auch wieder versichert sein (zu einem sinnvollen Preis auch). Aber ich kann eben nicht von Kanada aus dem Flugzeug steigen und schon angestellt sein. Diese Übergangszeit von hoffentlich max. nur 2 Monaten oder so, muß ich halt irgendwie überbrücken!

Danke für den Tip mit ausland24.com, durch einige Angebote davon hatte ich mich schon durchgeklickt, aber nicht alle. Mach' ich sobald der Feiertagsstress vorbei ist und schreib' hier dann ggf. von meinem Erfolg!

Schöne Weihnachten!

Martina

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Beitragvon Frank » 23.12.2008, 11:58

Warum versicherst du dich nicht nach einem normalen Tarif? Gibt es irgendwelche Vorerkrankungen, dies das erschweren? Du mußt dich auch nicht bei deiner alten PKV versichern. Du kannst dich auch versichern wenn du nicht erwerbstätig bist. Die Beitragszahlung muß halt nur gewährleistet sein.

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Beitragvon Rossi » 23.12.2008, 13:48

Hm, ich würde es anders machen.

Völlig klar, in Deutschland bist Du zuletzt privat versichert gewesen.

Aber danach kam ja Frankreich. Frankreich gehört bekanntlich zur EU und hier gibt es ein Sozialversicherungsabkommen. Deshalb bist Du zuletzt gesetzlich versichert gewesen.

Mit Kanada hingegen, gibt es meines Erachtens kein Sozialversicherungsabkommen, sodass dieses nicht zählt. Aber dürfte auch letztlich egal sein. Ferner gehe ich mal davon aus, dass Du auch in Kanada in dem dortigen System gesetzlich versichert gewesen bist.

Insofern greift hier - meines Erachtens - klipp und klar die Versicherungskralle im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Die Versicherung in der GKV wird vermutlich auch günstiger sein.

Aber gehe mal davon aus, dass die Kasse es ablehnen wird. Ach ja, meines Erachtens hast Du jetzt auch ein Wahlrecht in Deutschland, da die letzte gesetzliche Versicherung in Frankreich war.

MartinaDFC
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Beitragvon MartinaDFC » 23.12.2008, 15:09

Hallo Frank und Rosi!

Vielen Dank für Eure ganzen Beiträge, ist richtig lieb hier nicht so ganz alleine mit dem Chaos dazustehen!

@Frank
Meine alte PKV bietet halt nur Arbeitnehmer und Selbständige an. Sie hat gemeint, ich müsse jetzt halt das ganze Branchenbuch abtelephonieren, bis ich eine PKV finde, die einen Tarif für Erwerbslose finde. Ein paar hab' ich angeklickt, aber bisher gab's diese Kathegorie zumindest auf den webseiten nicht. Und alle (? welche ?) systematisch abzutelephonieren war mir bisher ehrlich gesagt einfach zu blöde.

@Rosi
Das dachte ich auch! Nur hab' ich gestern mit der AOK telephoniert und die haben mir gesagt, daß es dieses Abkommen mit Frankreich gibt, aber keines mit Kanada. Dh. die Versicherung zählt für Deutschland als privat, selbst wenn sie gesetzlich war.
NUR: Bei Rückkehr nach Deutschland zählt laut denen nicht die letzte, europäische Versicherung, sondern die letzte deutsche und die war nun mal privat.
Außerdem sagen sie, daß sie nur zu einer *Weiterversicherung* verpflichtet sind und *Weiterversicherung* ist nur dann eine *Weiterversicherung* wenn man
- als letztes gesetztlich versichert war
- als letztes mind. 4 Monate am Stück versichert war ODER als letztes zwar weniger als 4 Monate aber mind. 2 der letzten 5 Jahre.
Die zweite Bedingung trifft bei mir zwar zu wegen Frankreich, aber nicht die erste, weil Kanada nicht im Abkommen ist.

Dh. wenn mich die Franzosen wieder nur einen Tag aufnehmen würden, dürfte ich hier wieder in die gesetzliche.... :-)

Du meinst, daß die Kasse das ablehnt ... tut sie ja auch ... an wen kann ich mich da irgendwie wenden? Selbst 5mal den gleichen Brief schreiben, wird wohl kaum was bringen!

Schöne Feiertage!
Martina

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Beitragvon Rossi » 23.12.2008, 17:06

Dh. die Versicherung zählt für Deutschland als privat, selbst wenn sie gesetzlich war.


Ich falle gerade vom Stuhl! Heiliger Strohsack!

Unter dem Begriff zuletzt gesetzlich versichert ist zunächst nur der Geltungsbereich des SGB V zu verstehen. Das SGB V gilt nur für Deutschland. Aber dann kommen die EU-Vorschriften; da wird der Geltungsbereich erweitert.

Das hat nix mit Kanada zu tun. Diese Mitgliedschaft ist völlig aussen vor.

Sorry, die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V wurden unter anderem extra für Auslandsrückkehrer geschaffen, da diese häufig nach der Rückkehr aus dem Ausland massive Probleme mit der Krankenversicherung haben.

Aber - sorry - wenn ich lese welche Kv diese Auskunft erteilt hat, erspare ich mir alle anderen Worte.

Also, Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V per Formular anzeigen. Explizit darauf hinweisen, dass aufgrund der EU-Vorschriften Du zuletzt im Geltungsbereich des SGB V gesetzlich versichert gewesen bist.

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Beitragvon MartinaDFC » 24.12.2008, 03:10

Hallo Rosi,

danke für deine Mühen!
Ich kann leider nur schreiben, was mir am Telefon (und es waren mehrere Telefonate mit verschiedenen Leuten) gesagt wird ...
Nach Weihnachten such ich mir den § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V mal 'raus (googel wird mir den schon irgendwie geben) und les' mir das genau durch bevor ich eine neue Telefonaktion starte. Werde dann berichten.


Eine weitere Frage kam mir nun:
Was ist mit meiner Versicherungspflicht für Jan-Mai, wo ich keine dt. Versicherung habe, sondern nur eine kanadische, aber auch nicht in Deutschland bin. Komme ich da meiner "Versicherungspflicht" nach? Muß ich da irgendwie nachweisen, daß ich versichert war UND/ODER nicht in Deutschland war? Oder kann's mir passieren, daß man mich dann plötzlich zwingt die Beiträge für diesen Zeitraum nachzuzahlen?

Im Vergleich zur deutschen Kasse deckt die Kanadische, vorallem in März-Mai wenn ich nur noch Tourist dort bin, auch sehr wenig ab.
Falls die Kanadische dieser Versicherungspflicht nicht genügt, würde ich nämlich gleich eine deutsche Auslandsversicherung für diese Zeit machen - was insgesamt günstiger wäre wie erst in Kanada versichern, dann aber deutsche Beiträge nachzuzahlen!

Jetzt ist aber erstmal Weihnachten und ich werde diesen Kram mal ein wenig ruhen lassen!

Schöne Weihnachtsfeiertage also!

Martina

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Beitragvon Rossi » 25.12.2008, 13:51

Öhm, bitte nicht telefonieren sondern schreiben. Da wirst Du definitiv mehr Gehöhr bekommen.

Verweise aud das Rundschreiben der DVKA in diesem Zusammenhang. Die DVKA ist der Spitzenverband der Krankenkasse für ausländische Mitgliedschaften. Da stehen schöne Beispiele drinne, wie die EU-Versicherungen zu werten sind.

Eine Versicherungspflicht im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V greift nur, wenn Du im Inland (Deutschland und EU-Staaten) entweder einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt hast. Ist also ne Frage, wie der Aufenthalt in Kanada zu werten ist.

Viel Glück

Ich würde es durchziehen.#

MartinaDFC
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Beitragvon MartinaDFC » 26.12.2008, 10:57

Hallo Rossi!!

Klar geht das dann auch per Brief 'raus, werde aber wohl zuerst mal telephonieren, um zu hören, was sie mir alles als Gegenargumente bieten... Telefonieren geht später in Kanada wieder so schlecht, also nutze ich das hier aus.

Ich hab' mir das § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V jetzt mal angeschaut, aber da steht ja nur
13.
Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder
,
wenn ich nur das schreibe, denke ich werden die mir vorwerfen, dass ich einen anderen Anspruch habe (private Versicherung) und dass sich das "zuletzt" auf meine letzte deutsche Versicherung bezieht.
Gibt's da auch irgendwo was, auf das ich mich beziehen kann, um zu zeigen, daß Frankreich bei dem 'zuletzt' mit einbezogen werden muß und Kanada gleichzeitig keine Rolle spielt? So klar ist mir das noch nicht, warum ich nur mittels diesem § in die gesetzliche dürfen sollte!

Aus der DVKA Seite wurde ich noch nicht recht schlau, versuche mein Glück aber nochmals.

Eine Versicherungspflicht im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V greift nur, wenn Du im Inland (Deutschland und EU-Staaten) entweder einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt hast. Ist also ne Frage, wie der Aufenthalt in Kanada zu werten ist.

Ich hatte meinen Wohnsitz bei meinen Eltern in Deutschland nie aufgegeben. Scheinbar (zumindest hatte man mir das mehrfach von offizieller Seite bestätigt), konnte ich den behalten, obwohl ich mich das Jahr über in Kanada aufgehalten/gearbeitet habe und auch als ich in Frankreich war!

Ich würde es durchziehen

Ich versuch's ... und gleichzeitig versuch' ich mein Glück bei den Franzosen. Auf einer Seite wird's hoffentlich schon klappen!
Seitens der privaten sieht's ja auch nicht einfacher aus ... über den Basistarif wissen sie noch nix und der in vielen (allen?) Fällen nötige Arztbesuch VOR der Versicherung macht auch vieles unmöglich.

Viele Grüße,
Martina

MartinaDFC
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Beitragvon MartinaDFC » 29.12.2008, 15:38

Hallo zusammen,


hier ein kleines update:
Ich habe jetzt mit der DVKA telephoniert und die haben mir auch gesagt, daß ich keine Chance hätte, in die gesetzliche zu kommen, da nach Auslandsrückkehr immer die letzte deutsche Versicherung vor dem Auslandsaufenthalt zählen würde. Das ist ja sogar noch schlechter in meinem Fall, wie das was mir letzte Woche von einer gesetzlichen am Telefon gesagt wurde! Da hätte ich in die deutsche gesetzliche können, wenn es eine WEITERvesicherung aus Frankreich oder einem andern Staat im Abkommensbereich gewesen wäre!
Falls du, Rosi, doch noch was anderes weisst mit Gesetzestext oder Quelle, wär's nett, wenn du's hier schreiben könntest.

Ich habe nun auf der von Frank vorgeschlagenen webseite tatsächlich eine Besucherkrankenversicherung gefunden, in die ich so wie's aussieht 'reinkomme. Das werd' ich wohl für eine Woche oder so machen und diese Zeit dann entweder zu einem Arztbesuch für die Aufnahme in die private nutzen; oder (was hoffentlich klappt) dann wieder kurz nach Frankreich gehen, um mich dort arbeitslos zu melden und dann darüber versichert zu sein.
Laut Auskunft der DVKA kann ich das machen und verletze damit auch keine Versicherungspflicht.

Ich freu' mich schon darauf Arbeit gefunden zu haben und einfach versichert zu sein :-).

Viele Grüße,

Martina

Rossi
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Beitragvon Rossi » 16.01.2009, 17:39

Hallo MartinaDFC

sorry mein PC hatte einen Festplattenschaden, jetzt läuft er aber wieder.

Eie entsprechende Fundstelle, die Du benötigst, habe ich mittlerweile gefunden.

Die Aussage der DVKA macht mich etwas nachdenklich.

Es gibt hierzu nämlich ein Rundschreiben der DVKA vom 02.07.2007 (Nr. 35/2007) welches genau das festhält, was ich hier gepostet habe. Die Versicherung in Frankreich war geseztlich, damit bist Du zuletzt gesetzlich versichert gewesen. Der Aufenthalt in Kanada zählt nicht dazu, da Kanada kein EWR-Staat ist.

Seite 3

1.3 Auslandsrückkehrer

Bei Auslandsrückkehren ohne eigenen anderweitigen Krankenversicherungsschutz ist, je nachdem, in welchem Staat sie sich aufgehalten haben, eine unterschiedliche Beurteilung vorzunehmen.

....

Handelt es sich bei dem Auslandsaufenthalt aber um einen solchen in einem EWR-Staat bzw. der Schweiz, ist für die Prüfung der Voraussetzung „zuletzt gesetzlich krankenversichert“ auf den Versicherungsstatus während des Auslandsaufenthaltes abzustellen. Eine Zuordnung zur gesetzlichen Krankenversicherung im Sinne des § 5 Absatz 1 Nr. 13 Buchstabe a) SGB V ist gegeben, wenn der Betreffende in dieser Zeit bei einem Träger der Krankenversicherung versichert war, der von der VO (EWG) Nr. 1408/71 erfasst wird. Wurde dagegen im Ausland ausschließlich eine private Krankenversicherung begründet, mit der eine Krankheitskostenversicherung (§ 178 b Abs. 1 VVG) oder eine Krankentagegeldversicherung (§ 178 b Abs. 3 VVG) vergleichbar ist, ist die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 Buchstabe a) SGB V nach der Auslandsrückkehr ausgeschlossen.

MartinaDFC
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Beitragvon MartinaDFC » 18.01.2009, 23:26

Hallo Rossi,

das ist lieb, daß du wieder an mich gedacht hast, nachdem dein PC wieder funktioniert!

Das ist in der Tat merkwürdig, daß die mir bei der DVKA was anderes am Telefon gesagt haben. Ich weiß jetzt allerdings auch nicht genau, bei wem ich da gelandet bin. Ich hab' die Nummer von der DVKA Seite genommen, bin aber mehrmals weiter verbunden worden. Hatte den Eindruck, daß das dann wieder jemand von den gesetzlichen Krankenkassen war.

Ich hab' das Problem jetzt mal notdürftig umgangen: Ich habe meine Flug auf einen Freitag gebucht, so daß ich noch vor dem Abflug mich arbeitslosenmelden kann und der Termin, zu dem ich dann am Arbeitsamt erscheinen muß, damit frühestens am Montag ist. Dh. ich kann Heimfliegen und habe Zeit dorthin zu fahren. Damit bin ich rückwirkend ab diesem Freitag versichert, sofern ich am Montag dort erscheine.
Für den Falle, daß mir zwischen Fr und Mo doch was passiert und ich am Mo NICHT dort erscheinen kann, werde ich diese Touristen income Versicherung zusätzlich abschließen.
Die Lösung gefällt mir nicht wirklich gut, aber ich muß sagen, nach stundenlangen Telefonaten, bei denen sich jeder widerspricht und man oft auch für dumm verkauft wird, habe ich jetzt nicht mehr weiters Lust zu streiten und werde diesen einfachern Weg wählen (insbes. da es nur um ein paar Tage geht).
Am Fr habe ich z.B. folgendes zu hören bekommen: "ja da kommen sie halt erstmal wieder und kommen zu uns, dann sagen wir Ihnen, was für Unterlagen wir brauchen und prüfen das, vielleicht können wir sie dann ja versichern". Das ich während diesen ganzen Zeitraumes und evtl. auch danach im Falle einer Ablehnung unversichert bin, war demjenigen ganz egal.

Oder habe ich irgendwas wichtiges übersehen bei dieser Lösung?
Ich bin mir bewußt, dass die Touristen income Versicherung nur Notfallsachen abdeckt und auch daß ich u.U. für diese paar Tage irgendwann mal irgendwelche Beiträge nachzahlen muß. Beides nehme ich inzwischen gerne in Kauf.

Dann bin ich 3 Monate über Arbeitslosengeld in Frankreich dort gesetzlich versichert und habe während dieser 3 Monate Zeit, mit der gesetzlichen in Deutschland zu streiten. Das wird dann auch deutlich einfacher gehen als von Kanada aus, weil Telefonieren einfacher ist und Post nicht mehr 3 Wochen, sondern nur 2 Tage alleine für die Postlaufzeit braucht. Falls ich schnell genug Arbeit finde, hat sich der Streit vermutlich auch erledigt.

Dabei werde ich dann wohl gar nicht fragen, ob sie mich aufnehmen, sondern einfach einen Antrag stellen und mich darin auf das Rundschreiben von der DVKA berufen. Werd' ja sehen, was dabei 'rauskommt!

Vielen Dank, Rossi, für deine Unterstützung!

Martina


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