nochmal Krankenversicherung bei Renteneintritt

Was sonst nirgendwo reingehört.

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klaus4711
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nochmal Krankenversicherung bei Renteneintritt

Beitragvon klaus4711 » 31.12.2008, 16:05

Ich habe folgende Situation:

Ich bin seit Jahren freiwilliges Mitglied einer BKK und habe immer den Höchstbeitrag entrichtet.

Da ich in absehbarer Zeit in Altersteilzeit gehe beschäftige ich mich nun etwas intensiver mit meiner Altersversorgung und natürlich auch mit der KV.

Normalerweise müßte ich also in der KVdR auch freiwilliges Mitglied werden und damit auch Betriebsrente Zinseinkünfte etc. dem KV Beitrag unterwerfen!

Ich werde dann also dafür "bestraft" dass ich mich nicht in "jungen Jahren" privat versichert habe! #-o
Heute ist es offensichtlich zu spät !

Jetzt ergibt sich aber folgender Sachverhalt:
Durch die Einkommensreduzierung wg. Altersteilzeit werde ich 2009 wieder unter die Pflichtversicherungsgrenze fallen!

Bin ich dann automatisch wieder pflichtversichert???
Wie sieht es dann bei Renteneintritt aus?

Bin ich dann Pflichtmitglied in der KVdR mit der angenehmen Begleiterscheinung dass meine sonstigen Einkünfte neben der Rente nicht versicherungspflichtig sind ???

Wie ist die Situation bei meiner Frau?
Sie ist die letzten Jahre Familienversichert wird aber einige Jahre nach mir einen eigenen geringen Rentenanspruch haben.

Viele Fragen, ich weiß aber wie ich beim querlesen gesehen habe gibt es doch einige Experten hier!! .-.

Danke schon mal für alle Hinweise/ Ratschläge.

Gruß
Klaus4711

dij
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Re: nochmal Krankenversicherung bei Renteneintritt

Beitragvon dij » 31.12.2008, 16:13

klaus4711 hat geschrieben:Ich bin seit Jahren freiwilliges Mitglied einer BKK


Seit wie vielen Jahren?

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 01.01.2009, 12:57

Hallo,
es kommt darauf an seit wie viel Jahren Sie in der GKV versichert sind.
Für die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) ist eine bestimmte
Vorversicherungszeit erforderlich. Wenn diese erfüllt ist, dann werden
nur die gesetzliche Rente und eventuelle Versorgungsbezüge (Betriebsrenten oder Renten aus Direktversicherungen) beitragspflichtig.
Wird die Vorversicherungszeit nicht erfüllt dann wird es eine freiwillige Versicherung als Rentner - dort werden zuzüglich auch noch eventuelle
Mieteinnahmen, Pachterträge oder Kapitalerträge beitragspflichtig bis zur jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze.
Die KVdR ist also in jedem Falle von Vorteil.

Gruß

Czauderna

klaus4711
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Beitragvon klaus4711 » 01.01.2009, 14:32

Also. Ich war mein gesamtes Berufsleben entweder in der DAK oder Später in einer BKK versichert. Nach überschreiten der Pflichtversicherungsgrenze dann halt als freiwilliges Mitglied

Wenn ich das dann richtig verstehe:
Bezahle ich zusätzlich zur "normalen" Krankenvesicherung entsprechend der Altersrente (= 50:50 Rentenversicherungsträger und Abzug von der Rente)

+ vollen Beitragssatz für Betriebsrente
+ und Direktversicherung???

- evtl. Zinseinnahmen aus Ersparnissen / Mieteinnahmen würden aussen vor bleiben ?

Gruß
Klaus

d.h.ich müsste versuchen das Geld aus meiner Direktversicherung noch vor Renteneintritt zu bekommen ;-)

klaus4711
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Beitragvon klaus4711 » 01.01.2009, 14:32

Also. Ich war mein gesamtes Berufsleben entweder in der DAK oder Später in einer BKK versichert. Nach überschreiten der Pflichtversicherungsgrenze dann halt als freiwilliges Mitglied

Wenn ich das dann richtig verstehe:
Bezahle ich zusätzlich zur "normalen" Krankenvesicherung entsprechend der Altersrente (= 50:50 Rentenversicherungsträger und Abzug von der Rente)

+ vollen Beitragssatz für Betriebsrente
+ und Direktversicherung???

- evtl. Zinseinnahmen aus Ersparnissen / Mieteinnahmen würden aussen vor bleiben ?

Gruß
Klaus

d.h.ich müsste versuchen das Geld aus meiner Direktversicherung noch vor Renteneintritt zu bekommen ;-)

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 01.01.2009, 15:49

Hallo,
jawohl, richtig verstanden - nur das mit der Direktversicherung vor dem
Rentenbeginn wird nicht funktionieren. Der Versicherer muss die Krankenkasse informieren und die prüfen die Beitragspflicht.
Gruß
Czauderna

klaus4711
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Beitragvon klaus4711 » 01.01.2009, 16:49

und was passiert, wenn ich die Versicherung ca 1 Jahr vor Renteneintritt auflöse ???

Ist dann halt ein Rechenexempel was günstiger ist !
evtl Abschläge der Versicherung oder ca 18 % KV Beiträge.

Gruß
Klaus


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