Selbstständig und nun?

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Baderus
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Selbstständig und nun?

Beitragvon Baderus » 05.01.2009, 18:25

Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich habe mich 2003 Selbstständig gemacht und bin aus unwissendheit aus der GKV ausgetretten da ich der annahme war das ich als Selbstständiger unbedingt Privat Versichert sein muss.

Allerdings war es mir nicht möglich die doch hohen Beiträge zu bezahlen und bin somit 6 Jahren ohne Versicherungsschutz. Da ich das Glück nicht noch weiter strapazieren möchte, denn bislang war ich zum Glück immer Gesund und musste nicht zum Arzt, stehe ich nun vor der Frage wie es in meinem Fall am besten weiter gehen soll. Denn das Geld für eine Versicherung habe ich bislang eigentlich immernoch nicht wirklich über.

Ich habe mich die letzten Tage zwar schon nach Privaten Versicherungen umgeschaut, allerdings wurde mir heute in einem Vorabgespräch offenbart das ich mindestens 6 Monate in Vorkasse gehen müsste, was gut und gerne 700-800 Euro sein könnten.

Welche Möglichkeiten bieten sich mir um zumindestens eine Grundversorgung zu haben falls wirklich mal was passieren sollte?

Ach ja, falls es wichtig ist. Ich bin 27 Jahre und Männlich.

Ich danke euch schonmal im Vorraus!

Mfg

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Beitragvon Experte_24 » 05.01.2009, 18:35

Herzlichen Glückwunsch, Sie sind seit dem 01.01.2009 Pflichtversichert im Basistarif der PKV.

Beiträge sind also ab diesem Monat zu zahlen, wenn Sie sich nicht versichern auch rückwirkend (quasi als Strafe).

6 Monate im Voraus ? Ist da noch eine negative Bonität mit im Spiel oder warum ? Zum Arzt müssen Sie auf jeden Fall, denn ohne Untersuchung nimmt Sie kein Versicherer auf bei einer so langen Lücke.

Mein Rat: Aufgabe der Selbstständigkeit, denn diese führt Sie offenbar in den Ruin. Wenn noch nicht mal 150 € für eine KV "übrig" ist (was nun wirklich die allerunterste Grenze ist) , dann ist das ganze nicht tragfähig.

Klingt vielleicht hart, ist aber so.

dij
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Re: Selbstständig und nun?

Beitragvon dij » 05.01.2009, 22:20

Baderus hat geschrieben:Allerdings war es mir nicht möglich die doch hohen Beiträge zu bezahlen und bin somit 6 Jahren ohne Versicherungsschutz.


Bestand denn, wenn auch vielleicht nur für ganz kurze Zeit, eine private Krankenversicherung? Das ist sehr wichtig, ein Monat oder nicht macht nach der heutigen Rechtslage einen gewaltigen Unterschied.

Baderus
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Beitragvon Baderus » 05.01.2009, 23:16

@Experte_24

Ja, wenn der zukünftige Versicherer eine Schufa abfrage machen würde, würde er auch was finden :(

Die Selbstständigkeit würde ich nur ungerne aufgeben da ich soweit gerade über die Runden komme und ich auch nicht der Mensch bin der gerne einen Chef über sich hat. Ich habe dort leider schon schlechte Erfahrungen machen müssen.

Sie sprachen noch das Thema mit dem Arzt an... Inwiefern beeinträchtigt das Urteil des Arztes die Entscheidung der Versicherung? Denn wenn ich beim Zahnarzt auftauche wird der auf jedenfall den einen oder anderen Zahn beanstanden, sprich da müsste Ersatz geschaffen werden. Da ich im Frontbereich des Oberkiefers damals nur Provisorische Kronen hatte, sind die mittlerweile locker, bzw nicht mehr vorhanden.

Wie gesagt, Aufgeben würde ich die Selbstständigkeit wirklich sehr ungerne. Aber wenn ich die Selbstständigkeit aufgeben würde, wie würde es dann weiter gehen? Hartz 4 aber wieder in einer GKV versichert?

@dij
Ja, ich war für ca. 3 Monate Privat Versichert.

dij
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Beitragvon dij » 06.01.2009, 01:31

Gut (oder auch nicht), dann ist auf jeden Fall eine private Krankenversicherung fällig. Es gibt prinzipiell zwei Möglichkeiten: den Basistarif (teuer bei relativ schlechten Leistungen, klappt dafür aber immer, unabhängig vom Gesundheitszustand) und einen regulären Tarif (wenn die Risikoprüfung ihr OK gibt) mit großer Auswahl. In jedem Fall ist Beratung von jemandem nötig, der sich mit sowas auskennt.

Baderus hat geschrieben:Inwiefern beeinträchtigt das Urteil des Arztes die Entscheidung der Versicherung?


Bei einem regulären Tarif wird ein Versicherer je nach Gesundheitszustand eventuell einen Beitragszuschlag verlangen, bestimmte Leistungen ausschließen oder einen Vertrag ganz ablehnen. Beim Basistarif muß der Versicherer ohne Zuschläge und Ausschlüsse annehmen (aber dafür ist das Preis-/Leistungsverhältnis eben eher schlecht). Solange es nur Zahnprobleme sind, geht es allerdings meistens noch; übrigens ist die Absicherung von Zahnkosten auch nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Baderus hat geschrieben:Aber wenn ich die Selbstständigkeit aufgeben würde, wie würde es dann weiter gehen? Hartz 4 aber wieder in einer GKV versichert?


Nein, ALG 2 und weiterhin PKV.

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Beitragvon E.Kacmaz » 06.01.2009, 14:12

Baderus hat geschrieben:@Experte_24

Ja, wenn der zukünftige Versicherer eine Schufa abfrage machen würde, würde er auch was finden :(

Die Selbstständigkeit würde ich nur ungerne aufgeben da ich soweit gerade über die Runden komme und ich auch nicht der Mensch bin der gerne einen Chef über sich hat. Ich habe dort leider schon schlechte Erfahrungen machen müssen.

Sie sprachen noch das Thema mit dem Arzt an... Inwiefern beeinträchtigt das Urteil des Arztes die Entscheidung der Versicherung? Denn wenn ich beim Zahnarzt auftauche wird der auf jedenfall den einen oder anderen Zahn beanstanden, sprich da müsste Ersatz geschaffen werden. Da ich im Frontbereich des Oberkiefers damals nur Provisorische Kronen hatte, sind die mittlerweile locker, bzw nicht mehr vorhanden.

Wie gesagt, Aufgeben würde ich die Selbstständigkeit wirklich sehr ungerne. Aber wenn ich die Selbstständigkeit aufgeben würde, wie würde es dann weiter gehen? Hartz 4 aber wieder in einer GKV versichert?

@dij
Ja, ich war für ca. 3 Monate Privat Versichert.


Hallo,

sie sollten sich beeilen... leider tickt die Uhr seit dem 01.01.09 und Sie müssen die Beiträge ab diesem Datum entrichten.
Also schonmal Rücklagen bilden. Ansonsten laufen Sie Gefahr mehrere Beiträge auf einmla entrichten zu müssen und nach Ihrer Schilderung wäre es dann aus mit Selbständigkeit usw.

Also an einen qualifizierten Makler wenden... und zwar schnell....

Grüße

Rossi
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Beitragvon Rossi » 06.01.2009, 16:14

Öhm, der Janaur 2009 ist für Baderus noch frei. D. h., er muss, wenn er die Versicherungspflicht im Febr. 2009 erst anzeigt, ab Februar zahlen und keinen Strafzuschlag für den Monat Januar.

Alos, fängt die Uhr am 01.02.2009 zu ticken!!!

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Beitragvon Experte_24 » 06.01.2009, 17:14

Rossi hat geschrieben:Öhm, der Janaur 2009 ist für Baderus noch frei. D. h., er muss, wenn er die Versicherungspflicht im Febr. 2009 erst anzeigt, ab Februar zahlen und keinen Strafzuschlag für den Monat Januar.

Alos, fängt die Uhr am 01.02.2009 zu ticken!!!


Die allgemeine Krankenversicherungspflicht gilt ab dem 01.01.2009. Wie kommst Du darauf, das es erst im Februar losgeht ?

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Beitragvon dij » 06.01.2009, 17:44

Für den Januar wird noch kein Beitragszuschlag fällig, § 193 Abs. 4 SGB V (meine Hervorhebung): „Wird der Vertragsabschluss später als einen Monat nach Entstehen der Pflicht nach Absatz 3 Satz 1 beantragt, ist ein Prämienzuschlag zu entrichten. Dieser beträgt einen Monatsbeitrag für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung ...“

Also eigentlich sogar erst ab 2. Februar, denn ein Antrag am Monatsersten wäre noch OK. Ist allerdings ein Sonntag. :)

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Beitragvon Experte_24 » 06.01.2009, 17:54

Aja, Danke !

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Beitragvon E.Kacmaz » 06.01.2009, 18:56

dij hat geschrieben:Für den Januar wird noch kein Beitragszuschlag fällig, § 193 Abs. 4 SGB V (meine Hervorhebung): „Wird der Vertragsabschluss später als einen Monat nach Entstehen der Pflicht nach Absatz 3 Satz 1 beantragt, ist ein Prämienzuschlag zu entrichten. Dieser beträgt einen Monatsbeitrag für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung ...“

Also eigentlich sogar erst ab 2. Februar, denn ein Antrag am Monatsersten wäre noch OK. Ist allerdings ein Sonntag. :)


Ich lasse mich diesbezüglich gerne korrigieren.

Er muss den Beitrag für Januar dennoch zahlen und nur keinen Zuschlag.

Also sollte er doch schon den Januar Beitrag zurücklegen... deswegen tickt die Uhr doch jetzt schon!!??

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Beitragvon Experte_24 » 06.01.2009, 19:13

Wenn sich also im Mai jemand meldet, muss er 5 Monatsbeiträge nachzahlen + 4x den Strafbeitrag ?!

dij
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Beitragvon dij » 07.01.2009, 01:34

Experte_24 hat geschrieben:Wenn sich also im Mai jemand meldet, muss er 5 Monatsbeiträge nachzahlen + 4x den Strafbeitrag ?!


Nein, er zahlt ab Mai, plus vier Strafzuschläge. Im Ergebnis also so, als ob er ab Februar bezahlt hätte.

Anders als bei der GKV sind die der PKV zuzuordnenden Nichtversicherten jetzt nicht automatisch versichert. (Das würde gar nicht gehen: Welcher Tarif bei welchem Versicherer sollte denn gelten?) Sie haben nur gewissermaßen von Gesetzes wegen eine kostenpflichtige Anwartschaft.

Über die Unterschiede zwischen der Ausgestaltung der allgemeinen Versicherungspflicht in GKV und PKV habe ich mich neulich schon ausführlicher mit Rossi unterhalten. (Inzwischen ist ja geklärt, daß es im Basistarif keine Wartezeiten gibt und auch laufende Versicherungsfälle abgedeckt sind. Für reguläre Tarife gilt natürlich das Normale, wie bisher.)


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