Hallo,
ich habe eine Frage. Wer darf sich freiwillige krankversichern? Ich habe gehört, dass nicht jeder Freiberufler/Selbständiger darf es. Wie ist bei einer Übersetzerin oder Autorin?
Danke.
Freiwillige Krankenkasse
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
für Angehörigen künstlerischer und publizistischer Berufe ist die Künstlersozialkasse zuständig. Das wäre zum Beispiel bei dem Beruf der Autorin so.
Als Übersetzerin bist du ja weniger kreativ tätig. Dann könntest du dich privat versichern oder freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Als freiwilliges Mitglied kannst du dich aber nur versichern, wenn du vorher pflichtversichert oder familienversichert warst.
Gruß
Frank
für Angehörigen künstlerischer und publizistischer Berufe ist die Künstlersozialkasse zuständig. Das wäre zum Beispiel bei dem Beruf der Autorin so.
Als Übersetzerin bist du ja weniger kreativ tätig. Dann könntest du dich privat versichern oder freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Als freiwilliges Mitglied kannst du dich aber nur versichern, wenn du vorher pflichtversichert oder familienversichert warst.
Gruß
Frank
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