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Freiwillige Krankenkasse

Verfasst: 15.01.2009, 09:35
von sandalyon
Hallo,
ich habe eine Frage. Wer darf sich freiwillige krankversichern? Ich habe gehört, dass nicht jeder Freiberufler/Selbständiger darf es. Wie ist bei einer Übersetzerin oder Autorin?
Danke.

Verfasst: 15.01.2009, 10:36
von Frank
Hallo,

für Angehörigen künstlerischer und publizistischer Berufe ist die Künstlersozialkasse zuständig. Das wäre zum Beispiel bei dem Beruf der Autorin so.

Als Übersetzerin bist du ja weniger kreativ tätig. Dann könntest du dich privat versichern oder freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Als freiwilliges Mitglied kannst du dich aber nur versichern, wenn du vorher pflichtversichert oder familienversichert warst.

Gruß
Frank

Verfasst: 15.01.2009, 10:43
von dij
Frank hat geschrieben:Als Übersetzerin bist du ja weniger kreativ tätig.


Wobei die KSK literarische Übersetzer als Publizisten anerkennt. Fachübersetzer nicht.