Künstlersozialkasse

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steffimaus
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Künstlersozialkasse

Beitragvon steffimaus » 01.02.2009, 17:15

Hallo an alle,

ich bin beim stöbern durch das Internet auf diese Seite gestoßen und hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.

Es geht um einen Freund von mir, der seit 01. Jan. 2005, mit Einführung von Harz IV keine Krankenversicherung mehr hat. Er hat sich damals einfach nicht mehr beim Arbeitsamt gemeldet.

Zwischenzeitlich hat er sich selbständig gemacht. Wenn ich das richtig im Kopf habe Mitte 2006. Er wollte eigentlich einen Online-Shop aufziehen.

Im Laufe des letzten Jahres hat er nun festgestellt, dass er damit kein Geld verdient und hat sich auf das Gestalten von Internetseiten spezialisiert. Dies hat dann auch funktioniert und er macht Gewinn.

Die Jahre davor, haben glaube ich seine Eltern und seine Freundin seinen Lebensunterhalt finanziert.

So, nun hat er sich an mich gewandt, in der Hoffnung, dass ich ihm bezüglich Krankenversicherung weiterhelfen kann, da ich in einer Unternehmensberatung tätig bin. Kann ich aber leider nicht wirklich, da wir mit solchen Themen überhaupt nichts zu tun haben, sondern eher Kosten- und Preiskalkulationen machen. Helfen möchte ich ihm trotzdem, da es ihm glaube ich nicht wirklich gut geht, so wie die Situation jetzt ist. Die letzten Jahre hat er das glaube ich verdrängt.

Er hat also im letzten Jahr sein Geld als Webdesinger verdient. Nun bin ich beim Suchen im Internet auf die Künstlersozialkasse gekommen und auf ein Urteil, dass diese Webdesinger aufnehmen muss. Sollte das tatsächlich der Fall sein, wäre das meiner Meinung perfekt für ihn, weil natürlich noch keine Reichtümer verdient. Es reicht zum Leben.

Wo ich allerdings nicht weiter kommen, ist die Sache, ob er für die Zeit, die er jetzt nicht versichert war und eigentliche hätte versichert sein müssen, bei der Gesetzlichen Beiträge nachzahlen muss. Er war nämlich vorher in der Gesetzlichen versichert.

Kann mir vielleicht jemand helfen oder hat Erfahrung mit der Künstlersozialkasse und kann mir vielleicht noch die ein oder andere Frage diesbezüglich beantworten.

Alternativ gibt es vielleicht auch noch die Möglichkeit eine private Versicherung abzuschließen, da er erst 30 Jahre ist und gesund. Wenn er nicht in den Basistarif der PKV möchte, muss er dann auch Beitrag nachzahlen?

Muss man, wenn man solange nicht versichert war, eigentlich immer zu Arzt oder kann man auch die Wartezeit wählen?

So, dass war es für den Moment, mein Kopf schwirrt ganz schön, da ich das Thema nicht wirklich einfach finde und die einfach mal der Künstlersozialkasse oder GKV anrufen, habe ich mich nicht getraut.

Vielen lieben Dank und schöne Grüße

Steffi

P.S. Hoffe, das Thema ist hier richtig?

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 01.02.2009, 17:22

Hallo,
ich glaube als Web-Designer ist die Künstlersozialversicherung nicht das Richtige für ihn, aber dort anfragen kostet ja nix.
Grundsätzlich gilt für Ihn erst einmal die Frage zu klären wo er denn selbst zuletzt Krankenversichert war. War dies eine PKV-Kasse hat er noch mal Glück gehabt weil er sich dann erst ab dem 01.01.2009 wieder versichern
muss.
War es dagegen eine GKV-Kasse dann wird es teuer. er muss damit rechnen
das die Kasse ab dem 01.04.2007 Beiträge von ihm haben will - so steht es jedenfalls im Gesetz.
Wenn er nun nix unternimmt dann muss er zwar momentan nichts zahlen
aber wenn es dann soweit ist mit Krankenhaus, Arzt , Zahnarzt & Co.,
dann trifft es ihn eben dann, und das mit Wucht.
Gruß
Czauderna

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Beitragvon steffimaus » 01.02.2009, 17:30

Hallo,

ja, er war vorher in der GKV versichert.

Kommt er um die Nachzahlung nicht rum, wenn er sich jetzt privat versichert?

Danke & Gruß

Steffi

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Beitragvon Czauderna » 01.02.2009, 18:53

steffimaus hat geschrieben:Hallo,

ja, er war vorher in der GKV versichert.

Kommt er um die Nachzahlung nicht rum, wenn er sich jetzt privat versichert?

Danke & Gruß

Steffi


Hallo,
sagen wir mal so - wo kein Kläger, da kein Richter.

Es dürfte Ihn keine PKV-Kasse aufnehmen weil er eben in die letzte GKV-Kasse müsste.

Wenn die PKV das trotzdem macht - Glück gehabt !!!!

Gruß
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 01.02.2009, 19:36

Es dürfte Ihn keine PKV-Kasse aufnehmen weil er eben in die letzte GKV-Kasse müsste.


Kann man das so sehen?!?!

Warum darf die PKV ihn nicht aufnehmen? Lese ich derzeit im VVG nicht.

Eins ist klar, der Kunde ist nicht nach § 193 Abs. 3 VVG verpflichtet eine Krankheitskostenversicherung (max. SB 5.000,00 Euro jährlich)abzuschliessen, da er an sich versicherungspflichtig in der GKV ist. Da diese Verpflichtung nicht besteht, muß die private KV den Kunden auch nicht den Basistarif anbieten (vgl. § 193 Abs. 5 VVG).



Die private Kv kann ihn jedoch auch in den Basistarif oder in einen anderen Tarif aufnehmen. Dieses ist nach dem Wortlaut des VVG nicht untersagt.

D. h., es ist eine ganz normale Prüfung (Alter / Gesundheitszustand etc.) vorzunehmen, danach richtet sich dann der Beitrag. Na klaro, wenn die priv. Kv nicht will - warum auch immer - dann geht es nicht.

Aber wenn Dein Bekannter noch nicht so alt ist und keine gravierenden Erkrankungen hat, wüsste ich derzeit nicht, wo es vielleicht Probleme geben könnte.

So und wenn dann einmal eine PKV vorhanden ist, dann kann die GKV nur max. vom 01.04.2007 - zum Beginn der PKV die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V prüfen.

Ich schlage die Krankenkassen jedoch immer mit den eigenen Waffen. Tja, und hier gibt es so ein niedliches Schreiben vom Ministerium und vom Bundesversicherungsaufsichtsamt, welches an die Spitzenverbände der Krankenkassen gerichtet ist.

Danach wird die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V nicht ausgelöst, wenn der Kunde diese Versicherungspficht nicht explizit selber anzeigt und bei der Feststellung nicht mitwirkt.

D. h, wenn der Bekannte jetzt ne PKV abschliesst, sieht es im ersten Anlauf für die GKV schlecht aus, wenn der Bekannte keine Angaben gegenüber der GKV macht.

Oder gibt es mittlerweile eine andere Auffassung; wüsste ich zumindest nicht!!

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Beitragvon DKV-Service-Center » 01.02.2009, 22:33

hi Steffimaus,
wenn Ihr versicherungspflicht erreichen wollt ist die Anfrage bei der Künstlersozialkasse Goldrichtig.
verbunden mit Nachzahlung und zusätzlicher Rentenversicherungspflicht.
Gruß

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Beitragvon steffimaus » 01.02.2009, 22:51

Hallo,

Du bist also der Meinung, dass er für den Zeit der Nichtversicherung in der GKV nachzahlen müsste?

Kannst Du mir auch sagen, wie hoch?

Er hatte 2007 eine Verlust und 2008 einen steuerlichen Gewinn von ca. € 5.000,00.

Gruß

Steffi

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Beitragvon DKV-Service-Center » 02.02.2009, 09:08

Hallo,
nachzahlung ab 1.4.07. Einstufung als Selbsständiger ca 6000 €.
Gruß

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Beitragvon Czauderna » 02.02.2009, 11:54

Rossi hat geschrieben:
Es dürfte Ihn keine PKV-Kasse aufnehmen weil er eben in die letzte GKV-Kasse müsste.


Kann man das so sehen?!?!

Warum darf die PKV ihn nicht aufnehmen? Lese ich derzeit im VVG nicht.

Eins ist klar, der Kunde ist nicht nach § 193 Abs. 3 VVG verpflichtet eine Krankheitskostenversicherung (max. SB 5.000,00 Euro jährlich)abzuschliessen, da er an sich versicherungspflichtig in der GKV ist. Da diese Verpflichtung nicht besteht, muß die private KV den Kunden auch nicht den Basistarif anbieten (vgl. § 193 Abs. 5 VVG).



Die private Kv kann ihn jedoch auch in den Basistarif oder in einen anderen Tarif aufnehmen. Dieses ist nach dem Wortlaut des VVG nicht untersagt.

D. h., es ist eine ganz normale Prüfung (Alter / Gesundheitszustand etc.) vorzunehmen, danach richtet sich dann der Beitrag. Na klaro, wenn die priv. Kv nicht will - warum auch immer - dann geht es nicht.

Aber wenn Dein Bekannter noch nicht so alt ist und keine gravierenden Erkrankungen hat, wüsste ich derzeit nicht, wo es vielleicht Probleme geben könnte.

So und wenn dann einmal eine PKV vorhanden ist, dann kann die GKV nur max. vom 01.04.2007 - zum Beginn der PKV die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V prüfen.

Ich schlage die Krankenkassen jedoch immer mit den eigenen Waffen. Tja, und hier gibt es so ein niedliches Schreiben vom Ministerium und vom Bundesversicherungsaufsichtsamt, welches an die Spitzenverbände der Krankenkassen gerichtet ist.

Danach wird die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V nicht ausgelöst, wenn der Kunde diese Versicherungspficht nicht explizit selber anzeigt und bei der Feststellung nicht mitwirkt.

D. h, wenn der Bekannte jetzt ne PKV abschliesst, sieht es im ersten Anlauf für die GKV schlecht aus, wenn der Bekannte keine Angaben gegenüber der GKV macht.

Oder gibt es mittlerweile eine andere Auffassung; wüsste ich zumindest nicht!!


Hallo,

"Ich schlage die Krankenkassen jedoch immer mit den eigenen Waffen. Tja, und hier gibt es so ein niedliches Schreiben vom Ministerium und vom Bundesversicherungsaufsichtsamt, welches an die Spitzenverbände der Krankenkassen gerichtet ist. "

Es gibt soviele Schreiben des BVA und des Ministeriums an den Spitzenverband - ob die darin enthaltenen Ratschläge oder Forderungen auch umgesetzt werden das obliegt den einzelnen Kassen - habe ich leider schon "am eigenen Leibe" erfahren müssen.

Ich bin kein PKV-Experte, deshalb glaube ich dir - wobei mir auffällt, das die PKV ihn ohne "Prüfung" nur als Normal-Versicherten aufnehmen wird
und nicht als zur Versicherung Verpflichteten ??
Gruß
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 02.02.2009, 18:36

Es gibt soviele Schreiben des BVA und des Ministeriums an den Spitzenverband - ob die darin enthaltenen Ratschläge oder Forderungen auch umgesetzt werden das obliegt den einzelnen Kassen - habe ich leider schon "am eigenen Leibe" erfahren müssen.


Upsela, echt! Nun denn, dann kann ich dem Kunden nur ne Petition beim Deutschen Bundestag empfehlen, mit dem Hinweise, dass sowohl das zuständige Ministeriums als auch die zuständige Aufsichtsbehörde es so sehen, aber dennoch anders verfahren wird. Hoffentlich bekommt man nicht irgendwann den Einlauf bis zur 6. Muffe.

wobei mir auffällt, das die PKV ihn ohne "Prüfung" nur als Normal-Versicherten aufnehmen wird und nicht als zur Versicherung Verpflichteten ??


Genau, so ist es. Ist zumindest meine bescheidene Auffassung!


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