Kontrahierungszwang versus Praemienzuschlag

Was sonst nirgendwo reingehört.

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Dipling
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Beitragvon Dipling » 23.03.2009, 19:03

Letztlich gilt auch hier: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Kritisch wird es, falls der Threadersteller ernsthaft erkrankt. Dann heißt es grundsätzlich: Die GKV-Beiträge der letzten 4 Jahre nachzahlen.


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