Selbständig

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baphomet77
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Selbständig

Beitragvon baphomet77 » 30.03.2009, 19:19

Hallo
ich bin bei meinem Mann Familienversichert und habe mich im März 2008 selbständig gemacht.
Im ersten Geschäftsjahr habe ich ein minus " erwirtschaftet".
Nun ist es diesen Monat zum ersten mal dazu gekommen das ich über den Satz komme ( nach heutiger Info 360Euro, statt wie angenommen 420 Euro)

Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:

-kann ich den Verlauf noch etwas beobachten um zu gucken ob es weiterhin so läuft und dann rückwirkend eintreten?
- was ist wenn ich mich selbständig versichere und wd unter den Satz von 360 Euro komme? Kann ich dann zurück in die Familienversicherung?

Ich würde mich freuen wenn Ihr mir weiterhelfen könntet:-)

Rossi
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Beitragvon Rossi » 31.03.2009, 23:17

Also, die Familienversicherung ist nicht nur vom Gesamteinkommen (360,00 Euro monatlich) abhängig, sondern auch, von der einer evtl. hauptberuflichen Selbständigkeit. D. h., die Höhe des Gewinns ist nicht immer entscheidend.

Es gibt mehrere Kriterien für eine hauptberufliche Selbständigkeit.

- die Tätigkeit muss eine wirtschaftliche Bedeutung haben
- min. 18 Stunden in der Woche (Vor- und Nacharbeiten eingerechnet) tätig sein


Am besten Kontakt mit der Kv aufnehmen und alles in Ruhe klären.

baphomet77
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Beitragvon baphomet77 » 01.04.2009, 12:19

Hallo Rossi
vielen dank für deine Info!
Also meine Stundenanzahl beträgt max. 12 Std die Woche ( die Vorbereitungszeit habe ich nicht angegeben).
Ich arbeite als selbständige Hundetrainerin mit eigener Hundeschule.
Momentan sieht es halt so aus das ich um die 360-500 Euro verdiene.
Da es der erste Monat mit mehr Einkommen ist ist es schwer zu sagen ob es so bleibt...
Es ist ein Sprung ins kalte Wasser und deshalb interessiert mich sehr was passiert wenn ich wd auf die Einkommensgrenze zurückfalle ( diese besteht in meinem individuellen Fall laut Rücksprache mit der KV)

LG
Maria

Rossi
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Beitragvon Rossi » 01.04.2009, 17:37

Also, die Familienversicherung beginnt kraft Gesetzes wenn die Voraussetzungen vorliegen, genauso endet diese, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.

Wenn das regelmässige Gesamteinkommen die Grenze von 360,00 Euro (Gewinn vor Steuer) überschreitet endet die Familienversicherung. Tja, wat heisst denn regelmässig? 1 Monat drüber liegen, ist definitiv nicht regelmässig. Die Spitzenverbände der Kv´en haben sich auf eine knickerige Auslegung "regelmässig" geeinigt. D.h. wenn das Einkommen min. 2 Monate oberhalb von 360,00 Euro liegt, fliegt man aus der Familienversicherung. Aber wie will die Kv es genau nachweisen; bei den Selbständigen ist die Einkommenssituation sehr ungewiss. Soviel wie ich weiss, nehmen die Kvén immer den Einkommensteuerbescheid und legen es auf 12 Monate um. Sollte die Kv Dir aber besser sagen können.

Wenn Du jetzt oberhalb von 360,00 Euro liegst, musst Du dich freiwillig versichern. Ich würde Dir empfehlen die freiw. Kv. bei der gleichen Kv. zu beantragen und zuvor in die Satzung der Kv zu sehen.

Um wieder in die kostenlose Familienversicherung (wenn Einkommen unterhalb von 360,00 Euro) zu kommen, muss man grundsätzlich zunächst die freiw. Kv. kündigen. Dieses würde eine Kündigungsfrist bedeuten und niemals rückwirkend.

Aber unser lieber Gesetzgeber hat den Krankenkassen in § 191 SGB V das Recht eingeräumt, in den Satzungen zu regeln, dass eine freiw. Kv. auch früher endet kann, wenn die Voraussetzungen für die Famlienversicherung vorliegen.

D.h., es kann sein, dass Du dann rückwirkend in die Familienversicherung wieder kommst, kann auch sein, dass man auf die Kündigungsfrist verzichtet. Ist total unterschiedlich bei den Kvén.

Aber meistens hat man das Glück, wenn die frei. Kv. bei der gleichen Kv. ist, wo die Familienversicherung begründet werden kann, kommt man rückwirkend raus.

baphomet77
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Beitragvon baphomet77 » 02.04.2009, 17:34

Super lieben Dank!

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Beitragvon Rossi » 02.04.2009, 17:37

Ja, so sind wir hier immer!

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Beitragvon baphomet77 » 02.04.2009, 18:01

Hier bleib ich :-)


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