Hallo Freunde, heute habe ich die schwerste Frage aller Zeiten:
Ich lebe seit einigen Jahren als deutscher Altersrentner in Moskau. Demnächst werde ich aber nach Deutschland "umsiedeln". Jetzt die Preisfrage: Habe ich einen Anspruch auf Beitragsrückerstattung? Ihr Fachleute, lasst mich nicht so lange auf eine Antwort warten.
Beitragsrückerstattung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Öhm, welche Beitragsrückerstattung meinst Du?
Wir haben Dein Problem doch schon an einer anderen Stelle diskutiert.
Durch die Übersiedlung nach Deutschland nimmst Du wieder an der KvdR teil. D.h., im Rahmen der Rente wirst Du versicherungspflichtig in der GKV. Dieses bedeutet einen 10,2 %-tigen Abzug von der Rente. Also, es wird weniger.
Ergo, kann nix erstattet werden; es ist ja auch nix. während des Moskauaufenthaltes eingehalten worden.
Oder träumst Du vielleicht von einer Empfangsprämie?
Wir haben Dein Problem doch schon an einer anderen Stelle diskutiert.
Durch die Übersiedlung nach Deutschland nimmst Du wieder an der KvdR teil. D.h., im Rahmen der Rente wirst Du versicherungspflichtig in der GKV. Dieses bedeutet einen 10,2 %-tigen Abzug von der Rente. Also, es wird weniger.
Ergo, kann nix erstattet werden; es ist ja auch nix. während des Moskauaufenthaltes eingehalten worden.
Oder träumst Du vielleicht von einer Empfangsprämie?
Beitragsrückerstattung
Hallo Rossi! Schön Dich wieder zu erkennen. Also, wahrscheinlich habe ich bei Google rein zufällig etwas falsch kapiert. Die Deutsche Rentenversicherung ist bei Google also nicht immer allgemeinverständlich. Mensch ja, Begrüßungsgeld wär schon dufte, aber von wem? Bei Google habe ich den "Spaß" so verstanden, dass ich von den eingezahlten Beträgen (bis zu meinem Umzug nach Russland) noch einige Tausender zurück erhalte. Folglich habe ich, schnell wie ich bin, die 16 Seiten mit den vielen Fragen ausgefüllt, aber noch nicht abgeschickt. Vielleicht hätten die Damen (Männer arbeiten dort wohl nicht) in Berlin ein Schmunzelthema gehabt. Übrigens ist dies ein gaaaanz anderes Thema als das gehabte.
Na denne, riesigen Dank und bis bald.
Na denne, riesigen Dank und bis bald.
Bei Google habe ich den "Spaß" so verstanden, dass ich von den eingezahlten Beträgen (bis zu meinem Umzug nach Russland) noch einige Tausender zurück erhalte.
Nee, iss nich wahr, da kann man mal wieder sehen, was so alles im Netz steht.
Sorry, ich kenne so eine Erstattungsmöglichkeit nicht!
Aber wie war das noch einmal, man kann nicht alles wissen, jeder kocht seinen Tee nur mit Wasser.
Früher bei der Bundeswehr gab es mal ein sog. Kopfgeld! Ich müsste mich heftig täuschen, wenn es so etwas auch im Bereich des SGB V gibt!
Was es gibt, ist folgende Möglichkeit: Man kann sich die in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlten Beiträge zurückerstatten lassen, wenn man bei Erreichen der Altersgrenze keinen Anspruch auf Rente hat, weil die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt ist (also nicht mindestens fünf Jahre, d.h. 60 Monate, mit versicherungsrechtlichen Zeiten belegt sind).
Das dürfte hier aber nicht einschlägig sein, wenn schon Rente bezahlt wurde. Es kann beispielsweise Leute betreffen, die in jungen Jahren mal eine kurze Weile angestellt waren, bevor sie verbeamtet oder verhausfraut wurden.
Das dürfte hier aber nicht einschlägig sein, wenn schon Rente bezahlt wurde. Es kann beispielsweise Leute betreffen, die in jungen Jahren mal eine kurze Weile angestellt waren, bevor sie verbeamtet oder verhausfraut wurden.
Joh - dij - die Klamotte ist mir bekannt.
Sie läuft unter dem Motto, wenn ich schon mal keine Rente bekomme - weil die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt sind - dann bekomme die eingezahlte Kohle wieder.
Das gilt allerdings nur für die Rentenversicherung. Wir sind hier in einem Krankenversicherungsforum; ist ne andere Baustelle!!
Sie läuft unter dem Motto, wenn ich schon mal keine Rente bekomme - weil die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt sind - dann bekomme die eingezahlte Kohle wieder.
Das gilt allerdings nur für die Rentenversicherung. Wir sind hier in einem Krankenversicherungsforum; ist ne andere Baustelle!!
Beitragsrückerstattung
Rossi hat geschrieben:Joh - dij - die Klamotte ist mir bekannt.
Sie läuft unter dem Motto, wenn ich schon mal keine Rente bekomme - weil die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt sind - dann bekomme die eingezahlte Kohle wieder.
Das gilt allerdings nur für die Rentenversicherung. Wir sind hier in einem Krankenversicherungsforum; ist ne andere Baustelle!!
So kann man sich irren. Dabei hatte ich die Millionen schon fest eingeplant. Die 16 Seiten mit den Fragen werde ich aber noch ein paar Tage aufheben. Heute wollte ich eigentlich mit dem dicken Brief zur Post pilgern. Nochmals: Danke, danke!
dij hat geschrieben:Rossi hat geschrieben:Das gilt allerdings nur für die Rentenversicherung. Wir sind hier in einem Krankenversicherungsforum; ist ne andere Baustelle!!
Wir sind hier unter „Sonstiges“, und das Stichwort DRV ist gefallen. :mrgreen:
Mensch Leute, streitet Euch doch nicht, es gibt bedeutend Schlimmeres auf dieser Welt.
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