Nicht versichert

Was sonst nirgendwo reingehört.

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Rossi
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Beitragvon Rossi » 04.12.2009, 08:54

Aufnehmen muss ihn die Kasse auf jeden Fall, auch wenn keine Beiträge nachbezahlt werden oder nicht mal laufende Beiträge entrichtet werden.



Ja, so sehe ich es auch.

Dann erzähle ich aber mal ne Geschichte, die sich gestern bei mir abgespielt hat.

Ein Kunde kommt mit Krücken in mein Büro; er kann kaum auf den Pinnen stehen, im Gesicht hat er zahlreiche Verletzungen, er war gestürzt.

Er muss unbedingt zum Arzt; am Tag zuvor wurde er notfallmäßig geröngt.

Na ja, wie das so manchmal ist. Er war 1988 letztmalig GKV versichert.

Die ersten Kontakte mit der damaligen KV sind bereits erfolgt. Über die Kralle wurde auch schon gesprochen. Aber als erstes müßte Bares uff´n Tisch bevor die Mitgliedschaft durchgeführt wird.

Das ist Theorie und Praxis!

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 04.12.2009, 09:01

Rossi hat geschrieben:
Aufnehmen muss ihn die Kasse auf jeden Fall, auch wenn keine Beiträge nachbezahlt werden oder nicht mal laufende Beiträge entrichtet werden.



Ja, so sehe ich es auch.

Dann erzähle ich aber mal ne Geschichte, die sich gestern bei mir abgespielt hat.

Ein Kunde kommt mit Krücken in mein Büro; er kann kaum auf den Pinnen stehen, im Gesicht hat er zahlreiche Verletzungen, er war gestürzt.

Er muss unbedingt zum Arzt; am Tag zuvor wurde er notfallmäßig geröngt.

Na ja, wie das so manchmal ist. Er war 1988 letztmalig GKV versichert.

Die ersten Kontakte mit der damaligen KV sind bereits erfolgt. Über die Kralle wurde auch schon gesprochen. Aber als erstes müßte Bares uff´n Tisch bevor die Mitgliedschaft durchgeführt wird.

Das ist Theorie und Praxis!



Hallo Rossi,
klar ist, ablehnen dürfen die den nicht aber wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg (das war jetzt ironisch gemeint) -
Ich kann eine solche Verhaltensweise seitens der Kasse nicht verstehen.
Gruß
Guenter

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 05.12.2009, 20:47

Darf ich die Frage stellen ob dein Freund ggf einen Antrag auf Krankenhilfe beim Sozialamt gestellt hat? Grundsätzlich kann so was im Rahmen der Krankenhilfe gewährt werden.
Zumindest um eine laufende Krankenversicherung zu gewährleisten.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 06.12.2009, 01:03

Nu falle ich aber rückwärts vom Stuhl, Vergil09owl!

Grundsätzlich kann so was im Rahmen der Krankenhilfe gewährt werden.


Aha, Du willst mir jetzt erzählen, ich sitze jetzt 24 Jahre als SB im Sozialamt, dass der Sozialhilfeträger hier Krankenhilfe leisten soll?

Da bin ich aber völlig überrascht. Vielleicht kannst Du mir die Rechtsgrundlage dafür verraten. Es gibt einen Nachrang der Sozialhilfe.

Die Kasse macht die Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V völlig rechtswidrig von einer vorigen Beitragszahlung abhängig und der Sozialhilfeträger soll in Vorleistung treten?

Allerdings muss die Kasse jetzt mal ein wenig in die Puschen kommen!



Tröste Dich, wir haben den Fall schon fast gelöst. Der Kunde ist 1988 ist aus Pflichtversicherung im Rahmen der damaligen Ahli ausgeschieden. Im Frühjahr 2008 hat er einen Rentenantrag gestellt. Da er zunächst offensichtlich von 1988 bis zur Rentenantragstellung nicht GKV versichert war, erfüllte er vermeintlich auch nicht die KVdR-Voraussetzungen.

Das Dumme an der Geschichte ist jedoch, dass die Gattin bei der gleichen Kasse Mitglied (Pflichtversicherung durch Arbeit) war. Es wurde einfach verpeilt die Familienversicherung ab 1988 einzutragen.

Jenes haben wir jetzt gemacht. Und ei der Daus, wie es aussieht, erfüllt er jetzt vermutlich sogar die Voraussetzungen für die KVdR. Und alles ist im Lot bzw. Boot.


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