Neues Krankenversicherungsgesetz für Kleingewerbe?

Was sonst nirgendwo reingehört.

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baphomet77
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Neues Krankenversicherungsgesetz für Kleingewerbe?

Beitragvon baphomet77 » 02.06.2009, 12:25

Hallo
ich war am WE auf einem Seminar und habe dort erfahren das es ein neues Gesetz geben soll bei dem sich die Beiträge nach dem tatsächlichen Verdienst bemessen?
Kann mir da jemand was zu sagen?
Ich habe eine kleine Hundeschule die ich als Gewerbe beim AMt gemeldet habe meine Einnahmen belaufen sich ca zwischen 400-600 Euro ( da bei mir ein Tätigkeitsfeld dazukommt bis dato waren es ca 300-400ß €und ich konnte familienversichert bleiben)
Es wäre super wenn Ihr mir helfen könntet:-)

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Beitragvon Rossi » 02.06.2009, 19:48

Öhm, habe ich noch nichts von gehört.

Im Rahmen der sog. Unfallproblematik - es wurde im Bundestag erörtert - forderte Frank Spieth (Die Linke) unter anderem, dass die Mindestbemessungsgrundlagen für die hauptberuflich Selbständigen heruntergesetzt werden. Mehr nicht!

Auf welchem Seminar bist Du denn gewesen?

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Beitragvon baphomet77 » 03.06.2009, 09:49

Hallo
es ging beim Seminar um ein völlig anderes Thema, es handelte sich bei den Infos um Pausengespräche verschiedener Teilnehmer meiner Berufsgruppe.
Schade:-)
Dieser Sprung in die 280€ KV ist halt echt heftig bei solch einem geringen Mehrverdienst ( oberhalb der Familienversicherungsgrenze).
Ich habe aber jetzt aktuell ( auch wd vom hören sagen) gehört das die AOK schon einen Mindestbetrag von 150€hat, muss mich da mal schlau machen...

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Beitragvon Czauderna » 03.06.2009, 16:33

Hallo,

diesen Mindestbeitrag von ca. 146,00 € gibt es bei allen Krankenkassen, gilt aber nicht für hauptberuflich Selbständige.
Gruß
Czauderna

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Beitragvon baphomet77 » 03.06.2009, 17:49

Hallo
worin unterscheidet sich genau der Begriff : hauptberuflich Selbständig zu Hausfrau mit selbständiger Nebeneinkunft?

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Beitragvon Rossi » 03.06.2009, 23:08

Da kann man aber auch anderer Ansicht sein.

Die parlamentarische Staatsekretärin (Marion Caspers-Merk) hat es am 14.05.2009 im Bundestag nachfolgend begründet:

Besondere Mindestbeiträge für Selbstständige haben schon deshalb einen Sinn, weil das Steuerrecht den Selbstständigen, anders als Arbeitnehmern, eine gewisse Gestaltbarkeit des Einkommens erlaubt. Diese steuerrechtlichen Möglichkeiten dürfen sich aber nicht in Form ungerechtfertigt niedrigerer Beiträge auf die gesetzliche Krankenversicherung auswirken. Zudem belasten Versicherte, die keine oder nur geringe Beiträge zahlen, die übrigen Beitragszahler der Solidargemeinschaft, da Beitragsfreiheit oder geringe Beiträge immer von den übrigen Beitragszahlern mitfinanziert werden müssen. Das kann nicht richtig sein.



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