Wer kann mir einen Rat geben?
Mein Sohn (Schüler + Schülerstudent,20 Jahre) lebt bei meinem Ex Mann. Habe erfahren, dass sein Papa seit Dez 2006 keine Beiträge mehr zur AOK (freiwillig vers.) bezahlt und damit ist auch mein Sohn nicht mehr krankenversichert!
Wie kann ich ihn versichern bis er sich ab Oktober als "ordentlicher" Student selbst versichern kann?
Ich selbst bin KVB versichert und hätte für 90%ige Leistung eine "Aufnahmegebühr" von ca 200 € plus ca 45 €/mtl. zu zahlen. Wie geht es besser?
Sohn ohne Krankenversicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Also, dass der Papa nicht mehr versichert ist, sollte es normalerweise nicht mehr geben. Ab dem 01.01.2009 soll keiner in Deutschland herumrennen, der nicht abgesichert ist.
Vermutlich ist der Vati damals im Dezember 2006 aus der GKV herausgeflogen, weil er min. 2 Monatsbeiträge nicht gelöhnt hat. Das war früher so.
Aber seit dem 01.04.2007 hat Papi die sog. Kralle erwischt, d. h. er ist kraft Gesetzes wieder pflichtversichert und das sogar rückwirkend.
Papi muss es nur der letzten GKV anzeigen. Nach der Anzeige ist der Sohnemann wieder familienversichert. Es kann sein, dass beim Papi der Leistungsanspruch auf ruhend gestellt wird, da er nicht ab dem 01.04.2007 den Beitrag löhnen kann. Aber dieses ruhend gilt nur für den Papi; Sohnemann bekommt die vollen Leistungen von der GKV obwohl der Stammversicherte (Papi) nicht löhnt!!!
Vermutlich ist der Vati damals im Dezember 2006 aus der GKV herausgeflogen, weil er min. 2 Monatsbeiträge nicht gelöhnt hat. Das war früher so.
Aber seit dem 01.04.2007 hat Papi die sog. Kralle erwischt, d. h. er ist kraft Gesetzes wieder pflichtversichert und das sogar rückwirkend.
Papi muss es nur der letzten GKV anzeigen. Nach der Anzeige ist der Sohnemann wieder familienversichert. Es kann sein, dass beim Papi der Leistungsanspruch auf ruhend gestellt wird, da er nicht ab dem 01.04.2007 den Beitrag löhnen kann. Aber dieses ruhend gilt nur für den Papi; Sohnemann bekommt die vollen Leistungen von der GKV obwohl der Stammversicherte (Papi) nicht löhnt!!!
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noch ne Rückfrage an den Moderator Rossi
wo können wir den angesprochenen Gesetzestext (01.04.2007) nachlesen bevor mein Sohn sich mit der AOK nochmal in Verbindung setzt? Dort hat man ihn auf diese Möglichkeit gar nicht aufmerksam gemacht - wäre eigentlich aber angebracht oder!?
freundliche Grüße und vielen Dank für die Antwort!
freundliche Grüße und vielen Dank für die Antwort!
Infos gibt es hier
viewtopic.php?t=357
und hier
http://www.bmg.bund.de/nn_1210508/Share ... eform.html
viewtopic.php?t=357
und hier
http://www.bmg.bund.de/nn_1210508/Share ... eform.html
Hallo Rossi,
Aber dieses ruhend gilt nur für den Papi; Sohnemann bekommt die vollen Leistungen von der GKV obwohl der Stammversicherte (Papi) nicht löhnt!!!
Ist das so richtig???
Meine Versicherung ruht auch,text dazu weshalb das so ist steht in nem anderen bereich hier im Forum...
Kann also mein sohnemann die versicherung in vollem Umfang nutzen??
Mein sohn ist 10 und müsste dringend zum arzt zumal an unserer Schule ein fall von schweinegrippe aufgetreten ist.
Meine Versicherung sagte mir,das er nicht zum arzt kann...
würde mich interresieren wo dies per gesetz steht,denn in dem Link steht nix darüber,das die kinder nicht betroffen sind..
Liebe Grüße Kerstin..
Aber dieses ruhend gilt nur für den Papi; Sohnemann bekommt die vollen Leistungen von der GKV obwohl der Stammversicherte (Papi) nicht löhnt!!!
Ist das so richtig???
Meine Versicherung ruht auch,text dazu weshalb das so ist steht in nem anderen bereich hier im Forum...
Kann also mein sohnemann die versicherung in vollem Umfang nutzen??
Mein sohn ist 10 und müsste dringend zum arzt zumal an unserer Schule ein fall von schweinegrippe aufgetreten ist.
Meine Versicherung sagte mir,das er nicht zum arzt kann...
würde mich interresieren wo dies per gesetz steht,denn in dem Link steht nix darüber,das die kinder nicht betroffen sind..
Liebe Grüße Kerstin..
Jooh, das Ruhen gilt nur für das Mitglied. Will heissen für die Kinder gibt es die volle Palette.
Unser Gesetzgeber hat dieses im Rahmen des Arzneimittelgesetzes noch einmal ausdrücklich klargestellt in dem § 16 Abs. 3 a das Wörtchen "Versicherter" durch "Mitglied" ersetzt hat.
Mitglied ist immer der Stammversicherte; schlieslich ist ja auch nur das Mitglied mit dem Beitrags rückständig!
Unser Gesetzgeber hat dieses im Rahmen des Arzneimittelgesetzes noch einmal ausdrücklich klargestellt in dem § 16 Abs. 3 a das Wörtchen "Versicherter" durch "Mitglied" ersetzt hat.
Mitglied ist immer der Stammversicherte; schlieslich ist ja auch nur das Mitglied mit dem Beitrags rückständig!
Hallo,
dann hat die Krankenkasse mich also absichtlich falsch aufgeklärt.
Dort sagte man mir das er nur zum arzt kann wenn er unter akuten schmerzzuständen leidet oder es ein notfall wäre.
Ich will mich ja nicht auf Lorbeeren ausruhen,ich habe ja wirklich alles durchlaufen was man sich vorstellen kann um das zu regeln..
Habe nächste woche sogar ein persönliches Gespräch mit Frau Elke Ferner unsere gesundheitsministerin im saarland...
Ich danke dir für deine Auskunft.
Liebe Grüße Kerstin
dann hat die Krankenkasse mich also absichtlich falsch aufgeklärt.
Dort sagte man mir das er nur zum arzt kann wenn er unter akuten schmerzzuständen leidet oder es ein notfall wäre.
Ich will mich ja nicht auf Lorbeeren ausruhen,ich habe ja wirklich alles durchlaufen was man sich vorstellen kann um das zu regeln..
Habe nächste woche sogar ein persönliches Gespräch mit Frau Elke Ferner unsere gesundheitsministerin im saarland...
Ich danke dir für deine Auskunft.
Liebe Grüße Kerstin
Also, jenes ist natürlich ein Hammer.
Die Klarstellung der gesetzlichen Bestimmung erfolgte im August 2009.
Zuvor hatte unsere liebe Gesundheitsministerien schon ein Machtwort gesprochen und die Kassen bereits im Februar 2009 darauf hingewiesen, dass das Ruhend nur für das Mitglied gilt und keinesfalls für die Kinder oder Ehegatten.
Na ja, scheint wohl bei Deiner Kasse noch nicht angekommen zu sein!
Die Klarstellung der gesetzlichen Bestimmung erfolgte im August 2009.
Zuvor hatte unsere liebe Gesundheitsministerien schon ein Machtwort gesprochen und die Kassen bereits im Februar 2009 darauf hingewiesen, dass das Ruhend nur für das Mitglied gilt und keinesfalls für die Kinder oder Ehegatten.
Na ja, scheint wohl bei Deiner Kasse noch nicht angekommen zu sein!
Giorlina hat geschrieben:Hallo,
dann hat die Krankenkasse mich also absichtlich falsch aufgeklärt.
Dort sagte man mir das er nur zum arzt kann wenn er unter akuten schmerzzuständen leidet oder es ein notfall wäre.
Ich will mich ja nicht auf Lorbeeren ausruhen,ich habe ja wirklich alles durchlaufen was man sich vorstellen kann um das zu regeln..
Habe nächste woche sogar ein persönliches Gespräch mit Frau Elke Ferner unsere gesundheitsministerin im saarland...
Ich danke dir für deine Auskunft.
Liebe Grüße Kerstin
Hallo,
falsch aufgeklärt - ja, so ist das wohl, aber absichtlich ??
Tut mir leid, das ist eine Unterstellung, die du wahrscheinlich mit nichts beweisen kannst.
Was hat grundsätzlich der einzelne Mitarbeiter einer Kasse davon einem Versicherten vorsätzlich eine falsche Auskunft zu geben ?
Ich nehme an dass deine Krankenkasse weiß das du nächste Woche ein Gespräch mit der Gesundheitsministerin hast - ein solcher Fall wie der deinige entwickelt sich nun auch nicht von heute auf morgen.
Da wird nun wirklich keiner hingehen und vorsätzlich noch Öl ins Feuer giessen.
Ich sehe die Sache einfach so - der Kassenmitarbeiter hat dir eine falsche Auskunft gegeben, was schlecht ist, aber Vorsatz ohne Beweis, kann man ihm/ihr nicht unterstellen.
Gruß
Czauderna
Ich denke mal, hier war es Unwissenheit, Günter.
Aber ehrlich gesagt, habe ich schon damals geschmunzelt, als man das Ruhend auch auf die Familienangehörigen übertragen wollte. Warum, ganz einfach, schon damals war der Wortlaut des Gesetzes schon relativ eindeutig.
Nur der Versicherte, welcher in Rückstand ist, bekommt Notfallbehandlungen. Die Familienangehörigen waren niemals im Rückstand, da die Familienversicherung kostenlos ist!!
Aber ehrlich gesagt, habe ich schon damals geschmunzelt, als man das Ruhend auch auf die Familienangehörigen übertragen wollte. Warum, ganz einfach, schon damals war der Wortlaut des Gesetzes schon relativ eindeutig.
Nur der Versicherte, welcher in Rückstand ist, bekommt Notfallbehandlungen. Die Familienangehörigen waren niemals im Rückstand, da die Familienversicherung kostenlos ist!!
Guten Morgen,
nein nein,ich wollte niemand was unterstellen.....da habe ich mich falsch ausgedrückt....
Finde es eben schade das man mich bei der versicherung nicht darüber informierte das mein sohnemann zum arzt darf..
Ich wusste auch nicht das es zuschüsse seitens des amtes zur Krankenversicherung gibt,das sagte man mir dann auch erst auf nachdruck....
Aus diesem Grund auch der Termin bei der Arge mit Frau Ferner zusammen...
Ich finde nur,es gibt so viele denen es genau so geht und die sollten sich nicht einfach abwimmeln lassen von ämtern.
Ich habe wirklich alles durchlaufen,von termin bei der Oberbürgermeisterin bis hin zu terminen mit Gesundheitsministern.diesen ist das Problem durchaus bekannt,nicht nur in meinem fall....
Wie gesagt ich wollte niemand etwas unterstellen.....
nein nein,ich wollte niemand was unterstellen.....da habe ich mich falsch ausgedrückt....
Finde es eben schade das man mich bei der versicherung nicht darüber informierte das mein sohnemann zum arzt darf..
Ich wusste auch nicht das es zuschüsse seitens des amtes zur Krankenversicherung gibt,das sagte man mir dann auch erst auf nachdruck....
Aus diesem Grund auch der Termin bei der Arge mit Frau Ferner zusammen...
Ich finde nur,es gibt so viele denen es genau so geht und die sollten sich nicht einfach abwimmeln lassen von ämtern.
Ich habe wirklich alles durchlaufen,von termin bei der Oberbürgermeisterin bis hin zu terminen mit Gesundheitsministern.diesen ist das Problem durchaus bekannt,nicht nur in meinem fall....
Wie gesagt ich wollte niemand etwas unterstellen.....
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