Bindungsfrist hinfällig?

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zorro
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Bindungsfrist hinfällig?

Beitragvon zorro » 18.06.2009, 14:26

Hallo ich habe ein Anliegen.
Ich habe letztes Jahr zum 1.12.08 zur AOK in den Selbstbehalttarif gewechselt und eine dreijährige Bindungsfrist unterschrieben. Nun werde ich ab dem 01.08.09 Selbstständig tätig sein. Kann ich mich jetzt privat versichern oder muß ich die dreijährige Bindungsfrist einhalten. Gibt es da ein Sonderkündigungsrecht?

Viele Grüße
Zorro

Rossi
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Beitragvon Rossi » 18.06.2009, 18:54

Ups, jenes haben wir hier schon ausführlich diskutiert.

Wenn Du die GKV fragst, dann sagt sie nein; Du kannst nicht in das Lager der priv. Kv. wechseln. Meine bescheidene Auffassung, Du kannst sehrwohl in die priv. Kv. wechseln.

Wenn Du derzeit gegen Arbeitsentgelt pflichtversichert bist, dann endet die Pflichtversicherung kraft Gesetzes durch die Beendigung der Beschäftigung. Da kann die Kv. machen, was sie will. Um dann weiterhin in der GKV zu verbleiben, kannst Du den Beitritt zur freiwilligen Kv. anzeigen. Du bist jedoch defintiv nicht verpflichtet. Aber auch hier sieht es die Kv. teilweise anders. Aus dem Wörtchen "kann der freiw. Kv. beitreten" versucht die Kv. eine Pflicht zu machen. Woher die Kv. das nimmst, übersteigt meine Vorstellungskraft.

Alles andere kannst Du hier nachlesen:

http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=1431&highlight=wahltarif

http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=1493&highlight=wahltarif[/b]


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