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ALG I Sperrzeit Krankenversicherung

Verfasst: 15.12.2006, 14:19
von florian
Hallo Zusammen,

ich habe vom Arbeitsamt eine Sperre von 12 Wochen bekommen, Krankenkasse meint, dass ich
1. mich für die komplette Zeit selbst versichern muss
2 dass die Abfindung als Jahreseinkommen mit zählt

ich bin der Meinung, dass ich automatisch nach einer Kündigung noch 30 tage kostenfrei versichert bin, Krankenkasse verneint das. Auch bin ich mir nicht sicher, ob die Anrechnung der Abfindung eine Abzocke ist.

Ich wäre froh, wenn mir jemand weiter helfen kann!


Danke & Tschüß
Florian

Verfasst: 15.12.2006, 16:25
von Sonya
Tja, die Krankenkasse hat leider Recht. Ohne Leistungsbezug ist man auch nicht krankenversichert. Du mußt dich freiwillig bei der Kasse versichern.

Das ist nicht richtig

Verfasst: 22.12.2006, 17:30
von oschaack
Mann ist bei einer Sperrzeit zunächst 1 Monat bei seiner Krankenversicherung
versichert (Nachversicherungspflicht). Anschließend werden die Beitrage trotz
Sperrzeit von der Arbeitsagentur bezahlt.

Korrektur

Verfasst: 23.12.2006, 22:54
von oschaack
Sorry, ich muss mich korrigieren. Bei einer Sperrzeit zahlt das Arbeitamt nicht, wenn eine Abfindung gezahlt wurde und dadurch die zahlung des Arbeitslosengeldes I ruht.

Nachtrag

Verfasst: 23.12.2006, 23:03
von oschaack
Und was noch wichtiger ist: Es wäre zu prüfen, ob die Sperrzeit überhaut rechtens ist. Es gibt hierzu ein relativ akltuelles Urteil des Bundessozialgerichtes. Wenn es nämlich um einen Aufhebungsvertrag zur Abwendung einer betriebsbedingten Kündigung geht, ist lt. BSG keine Sperrzeit zu verhängen. Ich gehe davon aus, dass hierbei auch die Einhaltung der Kündigungsfristen eine Rolle Spielen.