Familienversicherung für die Schwester

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christa
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Familienversicherung für die Schwester

Beitragvon christa » 21.01.2010, 21:39

Hallo,
ich wurde hier Mitglied, weil ich einer Freundin helfen will. Ich schildere den Fall.
Meine Freundin hat einen polnischen Ehemann. Dieser hat in Polen eine 13jährige Schwester. Die Lebensumstände für das Kind dort sind so schlecht, dass meine Freundin und ihr Mann beschlossen haben, das Mädchen bei sich aufzunehmen. Es wurden viele Gespräche mit unserem Jugendamt und der Ausländerbehörde geführt. Es wird eine Verwandtenpflege lt. §44 Abs. 4 SGBVIII werden, wonach es keiner Erlaubnis vom Jugendamt bedarf. Sie erhält also ein keine finanzelle Unterstützung vom Jugendamt.
Als meine Freundin sich an ihre GKV wandte, um zu erfragen, ob das Mädchen in Ihre Familienversicherung aufgenommmen werden könnte, bekam sie ein "Nein".
Meinen Informationen zu Folge können Pflegekinder dort aufgenommen werden. Schließlich lebt das Kind in der Obhut des Ehepaares und diese kommen auch alleine für dessen Lebensunterhalt auf.
Kennt jemand einen ähnlichen Fall oder wer weiß Rat

Vielen Dank
Christa

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 22.01.2010, 12:05

Hallo,
sehe - als ich auch so - als leibliche Schwester besteht kein Anspruch auf Familienversicherung beim Bruder, aber bei der Ehefrau des Bruders als Pflegekind - das muss grundsätzlich wohl gehen. Mein rat, die Kasse nochmals gezielt darauf ansprechen - ich mach mich auch mal bei uns im hause schlau und gucke mal in das Gesetz bzw. in die Rundschreiben und Kommentare dazu.
Gruß
Czauderna

christa
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Beitragvon christa » 22.01.2010, 17:10

Hallo Czauderna,

geredet wurde schon so oft mit der Kasse. Für meine Freundin wäre es eine enorme Entlastung wenn sich die Kasse dazu bereit erklären würde, das Kind mitzuversichern. Man kann sich sicher leicht vorstellen, dass es nicht leicht werden wird, dem Mädchen hier ein neues Leben aufzubauen.
Meine Unterstützung haben sie bei dem Vorhaben und ich freue mich, wenn Menschen wie du uns dabei helfen könnten.

LG

Christa

Rossi
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Beitragvon Rossi » 23.01.2010, 00:48

Das Problem ist, dass Du ein kindähnliches Pflegeverhältnis aufbauen musst.

Wenn dieses Verhältnis zum Bruder aufgebaut wird, dann passt es nämlich nicht.

Es muss hier nämlich ein gewisser Altersunterschied bestehen. Wie ist es sonst bei einem Kind- Elternverhältnis?

Pflegepapi ist 22 und das Kindchen 1 Jahr. Jenes ist der Normalfall!

Was nicht geht! Pflegepapi ist 25 Jahre alt und Pflegekind ist 13 Jahre alt.

Da sollte man ein wenig aufpassen!

christa
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Beitragvon christa » 23.01.2010, 16:39

Hallo Rossi,
was denkst du? Der Bruder ist 32 Jahre und seine Frau is 30 Jahre alt. Außerdem ist die Frau Erzieherin von Beruf und arbeitet in einer heilpädagogischen Einrichtung. Mit dem Jugendamt gibt es keinerlei Probleme. Die haben sogar zugesagt, dass sie bescheinigen werden, dass das Kind sich in einer Verwandtenpflegschaft befindet. Wie sind die Chancen?

Schönes Wochenende

Christa

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Beitragvon Rossi » 24.01.2010, 00:26

Hm, ich würde es definitiv probieren.

Hier ein der Leitsatz aus dem Urteil des LSG Bayern, 09.03.2005, L 4 KR 173/02

Die Aufnahme von Pflegekindern in die Familienversicherung setzt zwischen den Beteiligten eine Beziehung voraus, die durch ein Aufsichts-, Betreuungs- und Erziehungsverhältnis gekennzeichnet ist, von einer familienähnlichen ideellen Bindung getragen und auf Dauer angelegt wird. Ein derartiges Verhältnis kann auch zwischen Geschwistern bestehen, es setzt aber einen erheblichen Altersunterschied zwischen den Geschwistern voraus und muss schon in der Kindheit des Pflegebefohlenen entstanden sein. Es muss eine familiäre Bindung als Grundlage eines Pflegekindschaftsverhältnisses derart gegeben sein, wie sie in der Regel zwischen dem Kind und dem leiblichen Elternteil besteht. Hierfür reicht nicht aus, wenn ein erwachsener Versicherter nach dem Tod der Mutter seine gleichalterigen Brüder in seinen Haushalt aufnimmt.

Also, wenn ich hier die Kernpunkte vergleiche, dann muss ich feststellen, dass die Familienversicherung möglich sein müßte.

Sofern die Familienversicherung nicht funtzt, würde ich eine Betreuung über die polnische Krankenversicherung der Eltern machen.

Ich gehe mal davon aus, dass die Eltern des Bruders in Polen geseztlich versichert sind. In dieser Konstellation liegen vermutlich die Voraussetzungen für die Familienversicherung in Polen vor.

Da Polen mittlerweile auch zur EU gehört, kann die Familienversicherung der polnischen Krankenversicherung auch in Deutschland durchgeführt werden.

Will heißen, Du suchst Dir einfach eine ganz normale Kasse in Deutschland aus und sagst, dass Du den Bruder hier in Deutschland betreuen lassen möchtest.

Es sind dann E-Formulare auszutauschen und der Bruder erhält eine ganz normale Krankenversichertenkarte von der deutschen Kasse. Die deutsche Kasse rechnet über die DVKA mit Polen ab und alles dürfte in Butter sein.

Aber ich würde natürlich die Familienversicherung über den Bruder bevorzugen. Die Betreuung über Polen bezieht sich nämlich nur auf Sachleistungen; sofern Geldleistungen beantragt werden, sind die polnischen Rechtsvorschriften massgebend!

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 25.01.2010, 14:11

christa hat geschrieben:Hallo Czauderna,

geredet wurde schon so oft mit der Kasse. Für meine Freundin wäre es eine enorme Entlastung wenn sich die Kasse dazu bereit erklären würde, das Kind mitzuversichern. Man kann sich sicher leicht vorstellen, dass es nicht leicht werden wird, dem Mädchen hier ein neues Leben aufzubauen.
Meine Unterstützung haben sie bei dem Vorhaben und ich freue mich, wenn Menschen wie du uns dabei helfen könnten.

LG

Christa


Hallo, ich habe da etwas zu Pflegekindern gefunden - §56 SGB I - Abs. 2

da heisst es wörtlich " Als Kinder im Sinne des Absatzes 1 Satz Nr. 2 gelten auch.....

3. Geschwister des Berechtigten, die in seinen Haushalt aufgenommen worden sind.

Vielleicht solltest Du da nocheinmal mit der Kasse sprechen.
Gruß
Czauderna

christa
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Beitragvon christa » 26.01.2010, 16:10

Hallo rossi,
Hallo czauderna,

das, was ihr mir geschrieben habt, sind doch hoffnunsvolle Ansätze, um mit der Krankenversicherung verhandeln zu können.
Ich danke euch beiden dafür, dass ihr euch so viel Mühe gegeben habt, um uns zu helfen.
Sobald es in der Sache Neuigkeiten gibt werde ich mich wieder melden.

Vielen Dank
Liebe Grüße
Christa


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