Familienversicherung + Gewerbeanmeldung

Was sonst nirgendwo reingehört.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

sandy
Beiträge: 3
Registriert: 08.02.2010, 19:24

Familienversicherung + Gewerbeanmeldung

Beitragvon sandy » 08.02.2010, 19:44

Hallo,

ich bin Hausfrau und mit meinem Mann familienversichert. Ich habe einen Minijob, bei dem ich 250 € monatlich verdiene und habe heute ein Gewerbe angemeldet. Es geht um den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln.

Ich komme in nächster Zeit selbst mit beiden Einkunftsarten mit Sicherheit nicht über 400 € und war mir deshalb sicher, dass ich in der Familienversicherung bleiben kann.

Es gibt allerdings einen Absatz in der Gewerbeanmeldung " Wird die Tätigkeit (vorerst) im Nebenerwerb betrieben".
Der Mitarbeiter unseres Bürgeramtes der die Gewerbeanmeldung ausgeführt hat, sagte mir, ich solle "nein" ankreuzen, da ich ja nicht hauptberuflich irgendwo angestellt sei und dies somit meine Haupttätigkeit sei. Ganz sicher war er sich aber nicht...
Inzwischen habe ich herausgefunden, dass, wer "hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist" (laut Sozialgesetzbuch 5, § 10) nicht familienversichert sein kann.

Jetzt bin ich natürlich ordentlich verwirrt und hoffe, dass mir jemand sagen kann, ob für die Ermittlung der Familienversicherung die Angaben maßgeblich sind, die in dem jährlichen Familienerhebungsbogen der Krankenkasse über Einkünfte der Familienversicherten zu machen sind, oder ob dieses Kreuzchen in der Gewerbeanmeldung mich schon zur "hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen" macht und somit aus der Familienversicherung ausschließt.

Ich bin dankbar für Antworten!

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1200
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 08.02.2010, 20:27

egal was Dir hier noch geantwortet wird.


Die Änderung der Verhältnisse sind unverzüglich
DEINER Krankenkasse (und nicht einem Forum) zu melden.

DEINE KK trifft dann die Entscheidung.

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 08.02.2010, 20:38

Hallo Sandy,
ich weiß nicht was der Heinrich da erzählt.
ich würde sofort das Gespräch mit meiner Krankenkasse suchen und diese über meinen neuen Status informieren. Eine Aussage , Einschätzung des Steuerberaters über mögliche Verdienste wäre hilfreich
Gruß
:-)

sandy
Beiträge: 3
Registriert: 08.02.2010, 19:24

Beitragvon sandy » 08.02.2010, 22:56

Hallo,

natürlich rufe ich morgen meine Krankenkasse an...

Ich habe nur gedacht, ich bekomme schon vorab einen Ratschlag, weil ich doch sicher nicht allein mit solchen Fragen der Familienversicherung dastehe.

Sind Foren nicht dazu da? (Es ist mein"erstes Mal" in einem Forum...)

Ich bin aber jetzt allerdings etwas irritiert, weil es sich so anhört, als hätte ich einen großen Fehler gemacht. Vor allem der Beitrag von "Heinrich" klang sehr dramatisch.

Inzwischen habe ich mich noch mehr informiert und es scheint so zu sein, dass das Kreuz bei "nicht nebenberuflich" in der Gewerbeanmeldung der Fehler war. Ich investiere wöchentlich maximal 3-4h in diese Selbständigkeit, also kann das wohl nicht hauptberuflich sein...
Somit habe ich meine Frage zum Teil selbst beantwortet.
Ich habe viel gelernt heute abend...

sandy

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4293
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 08.02.2010, 23:44

Hallo,
ja natürlich sind solche Foren dazu da um genau diese Fragen zu beantworten. Der Kollege heinrich hat das bestimmt nicht so gemeint wie es vielleicht rübergekommen ist. Grundsätzlich ist seine Antwort aber schon passend - hier entscheidet einzig und alleine nur die Krankenkasse über den Versichertenstatus. Ergo, nimm beide Antworten zusammen und handele danach dann passt das schon.
Gruß
Czauderna

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1200
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 09.02.2010, 00:02

hey Sandy,

ich wollte damit nur sagen, dass man sich mit so einer Sache an die KK wenden sollte.

Es ist nämlich so, dass diese Frage eine so genannte Auslegungssache ist, die im Einzelfall entschieden werden muss.

Und dies kann man NICHT im Forum.

UND was ich mit der u n v e r z ü g l i c h e n Meldung ausdrücken wollte, war, dass es eben viele Leute gibt, die etwas nicht melden, wenn man die Sorge hat, dass dabei etwas Negatives (Wegfall der kostenlosen Familienversicherung) rauskommen könnte. Gerade dann sollte man es aber sofort melden, denn dann, wenn es rückwirkend rauskommt, sind die Folgen teilweise dramatisch.

Aber dies passiert bei Dir ja nicht, da Du Dich ordnungsgemäß meldest.

Übrigens besteht nach meiner Auffassung eine reelle Chande in der Familienversicherung zu verbleiben (aber da wollte ich ja eingentlich keine Stellung zu abgeben)

PS: Wenn die geringfügige Beschäftigung (Mini-Job) nicht mehr ausgeübt wird, gilt nicht mehr die 400 EUR Grenze, sondern eine Grenze von 365 EUR. Es wäre also fatal, den Mini-Job aufzugeben und im gleichen Maße die Selbstständigkeit auszuweiten.

Lass Dich darüber auch beraten, wenn Du mit Deiner KK sprichst.

sandy
Beiträge: 3
Registriert: 08.02.2010, 19:24

Beitragvon sandy » 09.02.2010, 11:20

Hallo,

danke für die ausführlichen Antworten.
Habe heute morgen mit der Dame von der KK gesprochen und ihr den Sachverhalt geschildert. Sie wollte mir zuerst erzählen, dass auch wenn man Mini-Job und Selbständigkeit kombiniert die Grenze von 365 Euro gilt. Ich habe sie aber gebeten, nochmals genauer nachzuschauen (danke heinrich...) und sie hat dann auch festgestellt, dass in dieser Kombination die 400 Euro-Grenze gilt.

Dann hat sie mir noch gesagt, dass das Einkommen monatlich geprüft wird und das das nicht nur für den Mini-Job gilt sondern auch für die Selbständigkeit.

D.H. In einem Monat verdiene ich zusammen mit beiden Jobs vielleicht 350 Euro in einem anderen 410 Euro. Ich müsse mich dann für diesen einen Monat freiwillig versichern...

Ich habe sie dann nochmals angerufen, um ihr zu erklären, dass ich das nicht einleuchtend finde und immer noch nicht verstehe, warum sie bei der selbständigen Tätigkeit nicht den monatliche Durchschnitt des Jahreseinkommens zugrunde legt für die Bemessung.
Sie hat mir dann zu meinem Erstaunen sofort zugestimmt und gesagt, dass der Durchschnitt die Grundlage zur Berechnung sei. Vielleicht hat sie ja in der Zwischenzeit nachgeschaut - mir solls recht sein.
Hartnäckigkeit lohnt sich also.

Ich hätte mir das nicht so kompliziert vorgestellt und muß heinrich und Czauderna recht geben - danke nochmals für die info.

sandy


Zurück zu „Sonstiges“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste