Krankenversicherung - Wie weiter?

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Neanderberg
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Krankenversicherung - Wie weiter?

Beitragvon Neanderberg » 06.05.2010, 16:19

Zunächst beschreibe ich meine derzeitige Situation:

- ehem. Zeitsoldat, Dienstzeitende 12/2008,
- ab Jan 09: 2 Jahre beihilfeberechtigt 70% da Übergangsgebührnisempfänger
- es bestand während der Dienstzeit eine kleine Anwartschaft bei einer PKV --> ab Jan 09 umgewandelt in eine Restkostenversicherung 30 % zu derzeit ca. 170 € im Monat
- ledig, keine Kinder

In den vergangenen 16 Monaten wurden diverse schulische Weiterbildungen in Teil- und Vollzeit absolviert. Allerdings stufe ich die Chancen in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis und damit in die GKV (oder ggf. sogar in die PKV) zu kommen nicht gerade als hoch ein. Die Frage ist nun, wie läuft es weiter, wenn die Beihilfeberechtigung zum 31.12.2010 ausläuft und bis dahin noch kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufgenommen wurde?

Es bestehen keine Ansprüche auf ALG I und höchstwahrscheinlich auch nicht auf ALG II (etwas an Vermögen ist vorhanden, Wohnung zu groß ect.). Außerdem möchte ich ehrlich gesagt auch nicht Hartz IV beantragen. Folglich besteht keine Möglichkeit sich auf diesem Wege zu versichern - und das möchte ich aber auch gar nicht.

Eine Umwandlung in eine teure Vollversicherung bei der PKV würde mittelfristig wohl dazu führen, dass ich dann doch zu einem Kandidaten für ALG 2 werde. Sind denn Beiträge von 300-400 € monatlich für die PKV realistisch?

Welche anderen Möglichkeiten habe ich noch? Ich möchte meiner Krankenversicherungspflicht auf alle Fälle nachkommen und daher versichert sein. Aber 300-400 € im Monat sind auf Dauer zu viel...

Muß ich jetzt "studieren" oder mich "selbstständig" machen um eine für mich bezahlbare Krankenversicherung zu bekommen? Es muß doch eine legale Möglichkeit geben, günstig krankenversichert zu sein, ohne dadurch doch noch hilfebedürftig zu werden?

Obwohl ich hoffe, dass diese Situation nicht eintritt und ich bis dahin nicht mehr ohne Beschäftigung bin, würde es mir mir helfen, wenn ich durch Antworten hier in diesem Forum zumindest eine Lösungsansatz zum Thema Krankenversicherung für den Fall der Fälle finden könnte.

Neanderberg

Czauderna
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Re: Krankenversicherung - Wie weiter?

Beitragvon Czauderna » 06.05.2010, 21:49

Neanderberg hat geschrieben:Zunächst beschreibe ich meine derzeitige Situation:

- ehem. Zeitsoldat, Dienstzeitende 12/2008,
- ab Jan 09: 2 Jahre beihilfeberechtigt 70% da Übergangsgebührnisempfänger
- es bestand während der Dienstzeit eine kleine Anwartschaft bei einer PKV --> ab Jan 09 umgewandelt in eine Restkostenversicherung 30 % zu derzeit ca. 170 € im Monat
- ledig, keine Kinder

In den vergangenen 16 Monaten wurden diverse schulische Weiterbildungen in Teil- und Vollzeit absolviert. Allerdings stufe ich die Chancen in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis und damit in die GKV (oder ggf. sogar in die PKV) zu kommen nicht gerade als hoch ein. Die Frage ist nun, wie läuft es weiter, wenn die Beihilfeberechtigung zum 31.12.2010 ausläuft und bis dahin noch kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufgenommen wurde?

Es bestehen keine Ansprüche auf ALG I und höchstwahrscheinlich auch nicht auf ALG II (etwas an Vermögen ist vorhanden, Wohnung zu groß ect.). Außerdem möchte ich ehrlich gesagt auch nicht Hartz IV beantragen. Folglich besteht keine Möglichkeit sich auf diesem Wege zu versichern - und das möchte ich aber auch gar nicht.

Hallo,
was verstehst Du unter einer legalen Krankenversicherung ??
Die PKV bietet Dir eine solche Möglichkeit, der Haken an der Sache ist für dich, dass der Beitrag zu hoch ist ??
Nun, wenn du es schafftst krankenversicherungspflichtig zu werden dann hast du auch deine gewünschte Alternative und damit meine ich selbstversändlich nicht eine ilegale Möglichkeit.
Gruß
Czauderna
Eine Umwandlung in eine teure Vollversicherung bei der PKV würde mittelfristig wohl dazu führen, dass ich dann doch zu einem Kandidaten für ALG 2 werde. Sind denn Beiträge von 300-400 € monatlich für die PKV realistisch?

Welche anderen Möglichkeiten habe ich noch? Ich möchte meiner Krankenversicherungspflicht auf alle Fälle nachkommen und daher versichert sein. Aber 300-400 € im Monat sind auf Dauer zu viel...

Muß ich jetzt "studieren" oder mich "selbstständig" machen um eine für mich bezahlbare Krankenversicherung zu bekommen? Es muß doch eine legale Möglichkeit geben, günstig krankenversichert zu sein, ohne dadurch doch noch hilfebedürftig zu werden?

Obwohl ich hoffe, dass diese Situation nicht eintritt und ich bis dahin nicht mehr ohne Beschäftigung bin, würde es mir mir helfen, wenn ich durch Antworten hier in diesem Forum zumindest eine Lösungsansatz zum Thema Krankenversicherung für den Fall der Fälle finden könnte.

Neanderberg

Rossi
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Beitragvon Rossi » 06.05.2010, 22:50

Oh weia, solche Fälle kenne ich aus der Praxis.

Auch wenn Du ALG II beantragst, landest Du dadurch nicht mehr in der GKV. Du verbleibst in der PKV. Und genau dann könnte es teuer werden. Aber jenes hast du schon erkannt.

Diese Klamotte hängt mit dem GKV-WSG zusammen. Es war das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Krankenversicherung.

Ich habe Fälle aus der Praxis, da sind Bundeswehrsoldaten mit Familienangehörigen ins ALG II gerutscht und mussten für die gesamte Familie ca. 1.200,00 Euro für die priv. Kv. löhnen. Im Bereich der gesetzlichen Kv. wären sie mit 140,00 Euro für alle Personen dabei gewesen.

Sorry, Du hast nur eine Chance, wenn Du eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt aufnimmst und dadurch wieder in der GKV landest.

Die Sofa´s haben hier bitte Nachsicht.

Es soll angeblich alles bezahlbar sein?!?!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 06.05.2010, 23:00

Okay, dann gebe ich Dir mal einen Tipp!

Welchen Bildungsstand hast Du?

Wenn Du bspw. die Abendrealschule oder das Abgendgymnasium jetzt besuchen würdest, dann wirst Du als Auszubildender des 2. Ausbildungswegs gem. § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V versicherungspflichtig in der GKV. Die Klamotte kostet ca. 65,00 Euro im Monat. Die priv. Kv. kannst Du gem. § 205 Abs. 2 VVG außerordentlich kündigen.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Ausbildungsart (Abendrealschule/Abendgymnasium) dem Grunde nach dem BaföG-Gesetz förderungsfähig ist. Es kommt also nur aus die Ausbildungsart an. In den meisten Bundesländern ist die Abendrealschule/Gymnasium förderungsfähig, wenn der Unterricht min. 20 Schulstunden in der Woche beträgt.

Die Tatsache, dass Du ggf. kein BaföG erhälst, weil Du schon über 30 Jahre alt bist, spielt hier keine Rolle.

Ein 35-jähriger, der den 2. Ausbildungsweg beschreitet wird somit immer gem. § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V für schlappe 65,00 Euronen in der GKV versicherungspflichtig.

Neanderberg
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Beitragvon Neanderberg » 07.05.2010, 08:12

Vielen Dank für die bisherigen Antworten.

@Czauderna

Das Wort "legal" war falsch gewählt. Ich meinte damit eigentlich, dass ich nicht gewillt bin, mittels Alibi-Studium oder scheinbarer Selbstständigkeit mir einen günstigen Krankenversicherungstarif zu erschleichen.


@Rossi

Dass ich ggf. mit dem Beantragen von Hartz IV weiterhin in der PKV bleiben muss, war mir so nicht bewusst. Angenommen es mir würde tatsächlich Hartz IV bewilligt, wie sollte ich in diesem Fall den PKV-Beitrag stemmen? Oder würde es da eine Unterstützung geben?

Über den 2.Bildungsweg in die GKV zu rutschen ist für mich wahrscheinlich nicht möglich. Ich besitze bereits einen Hochschulabschluss und wenn tatsächlich ausschlaggebend ist, ob die gewählte Aus- und Weiterbildung bafögfähig ist, dann sieht es auch hier duster aus. Dazu muss ich aber noch mal den §7 Bafög-Gesetz in Ruhe auswerten. Das was jetzt im Überfliegen zum Thema "Weitere Ausbildung" gelesen habe, gibt aber erst mal keinen Anlass zu Optimismus.

Leider sind die Aussichten in meinem Fach schlecht und aufgrund der fehlenden Berufserfahrung - bei gleichzeitig vielen Mitbewerbern- falle ich durch das Raster bei den Personalverantwortlichen. Mit 33 Jahren bin ich auch nicht mehr der Jüngste und durch meine Beschäftigung bei der Bundeswehr gelte ich lt. einem Personaler "als versaut". Ich sehe inzwischen auch keine Perspektive mehr für mich in dem Fachgebiet und werde daher wohl noch mal von vorne anfangen müssen. Ich habe da auch schon ein paar Ideen. Jedoch werde ich die Ausbildungskosten zum größten Teil selbst tragen müssen. Aus diesem Grund kann ich hohe Kosten in Form von PKV-Beiträgen in der Höhe von geschätzten 300-400 € monatlich nicht gebrauchen.

Noch ein paar Fragen und Gedanken von mir:

Ist es richtig, das ich alleine mit dem Beihilfeanspruch (70%) die Krankenversicherungspflicht erfülle? Die Umwandlung der Anwartschaft in die Restkostenversicherung war ja eine freiwillige Aktion und ich hätte die übrigen 30% ggf. ja auch selbst schultern können.

Wenn ich die 30% Risiko selbst getragen hätte, was wäre dann nach Ablauf des Beihilfeanspruches gewesen? Mit der PKV hätte ich dann ja nichts zu tun gehabt und eine automatische Umwandlung in eine Voll-PKV hätte es auch nicht gegeben - oder? Wenn dem so ist, kann ich noch zu gegebener Zeit die Restkostenversicherung bei der PKV kündigen (vor Ablauf des Beihilfeanspruches) und so anschließend in die GKV rutschen? Auch als freiwilliges Mitglied?

Die Aufnahme einer - egal welcher - sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist sicher ein Weg, jedoch steht dieser nicht gerade im Einklang mit meinen weiteren Plänen. Mein Neuanfang soll im Herbst und damit noch innerhalb des Beihilfeanspruches starten. Dies wird in Vollzeit (2 Jahre) und ohne Vergütung geschehen. Bis Jahresende wäre krankenversicherungstechnisch noch alles geregelt (Beihilfe und Restkostenversicherung). Ab Januar wird es dann schon problematisch, da ich spätestens ab diesem Zeitpunkt einen sozialversicherungspflichtigen Job für nebenbei brauche. Ich kann noch nicht absehen, ob ich was finde und wie sich das alles unter einen Hut bringen lässt. Wie lange muss ich dann diesen "Zweitjob" ausführen um in die GKV zu kommen und zu bleiben? Welche Zeitspanne ist nötig, um mir die PKV vom Hals zu halten?

Gibt es noch andere Möglichkeiten? Z.B. Jahr im Ausland?


Neanderberg

PS: Eine Möglichkeit fällt mir auch noch ein: ich heirate!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 07.05.2010, 18:16

Hm,

Mein Neuanfang soll im Herbst und damit noch innerhalb des Beihilfeanspruches starten. Dies wird in Vollzeit (2 Jahre) und ohne Vergütung geschehen


Was ist das genau für ein Neuanfang?

Wir haben hier schon Fälle gehabt, die wurden dann über § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V anhand dieser Ausbildung für 65,00 Euro versicherungspflichtig.

Guck mal hier: http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=2136&highlight=soldat

Die Kasse wollte den Kunden auch erst nicht so richtig nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V nehmen. Sie hat gemullt und geknullt, aber dann ging es.

Also, was für eine Geschichte genau machst Du ab Herbst?


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