Minimalverdiener GKV oder PKV?

Was sonst nirgendwo reingehört.

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Minimalverdiener GKV oder PKV?

Beitragvon T23M » 04.06.2010, 20:10

Hallo leutz,

meine Freundin hat derzeit 1(geringfügig beschaeftigt), bzw demnächst 2 (geringfügig beschaeftigt & gleitzonen beschäftigt) Minijobs. Nun wird Ihr die GKV gekündigt(ABI Abschluss) bzw. muss jetzt selbst gezahlt werden zu irgendwas bei 130€ im Monat.

Nun ist man ja zur gesetzlichen Versicherung verpflichtet und da kam mir der Gedanke, das man eine PKV wählen könnte zu günstigeren Konditionen. Gibt es ja schon ab 39€ im Monat.

Nun wäre meine Frage ob man von der Verpflichtung befreit ist sobald man eine PKV abschliest. Ich finde rund 130€ für meine Topkonditionelle Jungspuntinen nähmlich pro Monat unerhört. [-(

liebe Grüße

Sebastian :pb:

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Beitragvon DKV-Service-Center » 04.06.2010, 20:21

Hi T23m
130 ist ein bischen wenig da kommt noch die Pflege dazu. 39 Euro ist top zuzüglich ein Gebetsbuch das Ihr auch wirklch nichts zu stößt.
Allerdings lässt der Begriff Gleitzone mich hellhörig werden denn diese ist von 401-800 Euro und somit versicherungspflichtig.
Gruß

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Beitragvon T23M » 04.06.2010, 20:43

Danke für Ihre Reaktion,

also Sie sagte mir gerade das die zukünftige Zweitbeschaeftigung auf 400€ und nicht mehr hinauslaufen wird. Der derzeitige Job ist immer knapp unter 400€ angesiedelt. Sie wird dann beides parallel machen.

Also verstehe ich es so das Sie es selbst blechen muss? Wäre man dann bei PKV von GKV befreit?



liebe Grüße

Sebastian :pb:

RHW
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Beitragvon RHW » 04.06.2010, 22:01

Hallo,
wie alt ist denn die Freundin?
Was macht Sie nach dem Abi? Studium? Weiter Schule? Betriebliche Ausbildung?
Wann beginnt das?
In manchen Fällen gilt weiterhin die kostenlose Familienversicherung.
Gruß
RHW

T23M
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Beitragvon T23M » 05.06.2010, 09:22

Hallo,

Sie ist gerade 24 geworden und schliest jetzt am Mittwoch Ihre letzte Prüfung ab. Die Schule endet offiziel am 18.6. und die Zweitbeschäftigung beginnt am 1.7. .

Studium ganz klar aber noch ohne Gewähr ab Oktober.

Sie meint Familienvers. zieht ab 21 nicht mehr.

lieb Grüße

Sebastian :pb:

RHW
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Beitragvon RHW » 06.06.2010, 06:35

Hallo,
wenn man Schüler oder Student ist, läuft die kostenlose Familienversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse (AOK, IKK, BKK oder eine Ersatzkasse) bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag. Wenn man die Ausbildung (= Schule oder Studium) vorher beendet, endet die Familienversicherung mit dem Tag der Zeugnisübergabe, wenn man bereits 23 ist.
AUSNAHME:
Wenn die Lücke zwischen 2 Ausbildungsabschnitten (z.B. Schule und Studium) nicht mehr als 4 Monate beträgt, besteht auch für diese Lücke diese kostenlose Familienversicherung weiter (maximal bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag). Grundlage: "Gemeinsames Rundschreiben der spitzenverbände der Krankenkassen vom 09.12.1988", Punkt 2.4.2.2 zu § 10 SGB V -> Am besten unter Berufung auf diese Grundlage die kostenlose Familienversicherung persönlich beantragen (oder telefonisch klären und schriftlichen Bescheid anfordern).

Wenn vor Beginn des Studiums zwei Beschäftigungen mit insgesamt über 400 Euro Entgelt ausgeübt werden, besteht ab diesem Tag eine eigene GKV-Mitgliedschaft. Die Beiträge werden vom AG und AN getragen (wegen Gleitzonenregelung zwischen 400 und 800 Euro der AG mehr als der AN).
Ab diesem Tag ggf. eine eigene Krankenkasse aussuchen. Falls man sich nicht innerhalb von spätestens 14 Tagen (auch der AG braucht innerhalb dieser Frist eine Bescheinigung der neuen Kasse!) eine andere Kasse aussucht, bleibt man i.d.R. an die bisherige Kasse für 18 Monate gebunden.

Ab Beginn des Studiums zahlt man nur noch den Studentenbeitrag von 64 Euro (es gibt hier keinen AG-Anteil). Zur Rentenversicherung ziehen die AG einen AN-Anteil vom Gehalt ab. Eine kostenlose Familienversicherung ist nicht möglich, da das Einkommen über 400 Euro liegt.

Gruß
RHW


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