PKV oder freiwillig GKV?

Was sonst nirgendwo reingehört.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 02.09.2010, 08:35

Das ist eine stink normale Rentenversicherung,
ja mit Dynamik, diese nutze ich jedoch sehr unregelmäßig, da ich ständig ein Gleichgewicht halte zwischen jetzigen Beitrag Krankenversicher-ung und garantierte Rente, die Überschüsse sind ein zusätzlicher Puffer. Angefangen habe ich 1993 mit 50 DM jetzt sind es 73 Euro zahlen muss ich bis
65 Lj also noch 15 Jahre :-)

JarvisCocker
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Beitragvon JarvisCocker » 02.09.2010, 20:08

ah danke für die Info....

ich hatte diesen Satz aus dem DKV Vertragswerk :

..."9.6 Dauer der Beitragszahlung
Der Beitrag für die “Beitragsentlastung“ ist auch nach Vollendung des 65. Lebensjahres zu zahlen, und zwar bis zur Beendigung der Krankheitskostenversicherung "

dahingehend interpretiert, dass die Zusatzbeiträge auch weiterhin bis zum Ende zu zahlen wären.


Gibt es bei den PKVen keine Überlegungen, evtentuell anfallende Beitragsrückerstattungen für solche Zwecke "im System zu lassen" ? Werden sie ausgezahlt, muss man sie ja direkt steuerlich angeben, wenn sie im System verbleiben müste man das doch nicht ?

Gruß
jarvis

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Beitragvon DKV-Service-Center » 02.09.2010, 20:15

Beitragsrückerstattungen muessen versteuert werden ups ist mir neu, Bitte nicht meinem Finanzamt mitteilen.
Das was du meinst sind die Beitragsentlasstungen was die Krankenversicherungen anbieten.
sehr interessant für Angestellte.
Als Selbstständiger wurde ich damals gefragt soll das deine KV für dich machen oder machst du es selbst.
Gruß

JarvisCocker
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Beitragvon JarvisCocker » 02.09.2010, 20:40

ja, ich meine schon das Richtige.. :D

Die erhaltenen Beitragsrückerstattungen, die gemäß Bürgerentlastungsgesetz dem Finanzamt gemeldet und den tatsächlichen Aufwendungen zur KV gegengerechnet werden müssten.......zwecks Beitragsentlastung im Alter im System zu belassen, damit sie eben nicht steuerlich gegengerechnet werden müssten...

was für ein Satz :D

RHW
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Beitragvon RHW » 12.09.2010, 21:05

Hallo Mioa,

hier noch ein paar Punkte, die bei der Entscheidung wichtig sein können:

- Beiträge in der Elternzeit, längerer Familienpause, Teilzeit, Frühpensionierung

- Beitragshöhe für gesunde bzw. behinderte Kinder

- Es gibt manchmal Auseinandersetzungen mit dr Versicherung: Innerhalb der GKV ist ein Wechsel problemlos (Kontrahierungszwang!). Ein anderes PKV-Unternehmen ist nicht zur Annahme eines Versicherungsvertrages verpflichtet.
Häufige Beschwerdegründe von PKV-Versicherten kann man auf der Homepage des PKV-Ombudsmann im Tätigkeitsbericht nachlesen.

- Bei den Leistungen sollte man besonders auf Psychotherapie, Kuren/Reha und Hilfsmittel achten.

- § 5 Absatz 2 kann wichtig werden!
http://www.pkv.de/recht/musterbedingung ... k_2009.pdf

Vielleicht interessant:
http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 52165.html

http://www.bundderversicherten.de/app/d ... chuere.pdf

Öffnungsaktion der PKV:
https://bestellungen.pkv.de/w/files/sho ... aenger.pdf

Viel erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Gruß
RHW


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