PKV oder freiwillig GKV?

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Mioa
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PKV oder freiwillig GKV?

Beitragvon Mioa » 18.08.2010, 10:35

Hallo alle miteinander!

Ich steh völlig im Wald wenn ich über Versicherungen nachdenke und versuche sämtliche Fragen die ich habe zu googlen. Einfach zu den Versicherungen gehen und dort fragen möchte ich auch nicht unbedingt, weil ich sehr bezweifle dass ich eine gute Beratung kriege, weil mich eh keiner will.

Mal zu meinem Knackpunkten:

- Ich bin weiblich, jetzt 28 Jahre alt.

- Arbeite bei der Polizei als Angestellte (Bayern), soll aber in bisschen weniger als 2 Jahren in den mittleren technischen Dienst verbeamtet werden.

- Ich bin seit Geburt gehbehindert (50%) und trage eine Unterschenkelprothese. Mittlerweile weiß ich dass mich die PKVs deswegen trotzdem nicht ablehnen dürfen. Dafür darf ich einen kräftigen Aufschlag zahlen.

- Bin relativ häufig krank, ich denke es liegt an meiner Schilddrüsenunterfunktion und allgemeinen Immunschwäche.

-Ich bin noch nicht, würde aber gerne evtl. schon innerhalb der nächsten 2 Jahre Mutter werden, das wäre also vor Versicherungsbeginn.



Ich soll also verbeamtet werden und habe damit die Wahl ob ich "freiwillig gesetzlich versichert" sein möchte oder in die PKV wechsel, wo ich quasi eine Ergänzungsversicherung zur Beihilfe abschließen muss... soweit hab ich das schonmal verstanden.

Beides hat Vor- und Nachteile, zB. muss man als Freiwilliger bei der GKV AG und AN-Anteil zahlen. Dafür zahlt man sich bei der PKV bis man letztendlich ins Gras beißt die Hosentaschen wund.

Ganz zu schweigen davon, dass ich auf Fragen die meine Gehbehinderung betreffen kaum antworten im Netz finde, macht das Thema richtig zu schaffen, manchmal möchte ich deswegen allein schon meinen Job an den Nagel hängen und mir lieber was in der freien Wirtschaft suchen. Dann bleib ich in der GKV, ärger mich dass sie nicht alles bezahlen und schreibe einen Widerspruch nach dem anderen. Darin hab ich schon Erfahrung.


Wer von Euch kann mir sagen, wo ich eigentlich steh? Worauf ich speziell in meinem Fall achten sollte und zu welcher Lösung ihr tendieren würdet?

Ich könnt Euch garnicht vorstellen wie dankbar ich bin dass ich das Forum hier gefunden habe. Das Thema macht mir echt Angst, aber ich stell mich ihr und versuche die Oberhand zu gewinnen. Ich hoffe Ihr könnt mir dabei helfen. :)

Viele Grüße
Mioa

Rossi
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Beitragvon Rossi » 18.08.2010, 18:43

Oh weia, nicht einfach.

Okay, Du kannst Dich natürlich als Beamtin weiterhin freiwillig in der GKV versichern, da Du die Vorversicherungszeiten erfüllst.

Die Höhe des Beitrags hängt von der Höhe der Beamtenbezüge ab. D.h. von Deinem Bruttolohn müsstes Du derzeit 14,3 % für die KV und 2,2 % für die Pv (wenn kein Kind) zahlen. Jenes kann man ausrechnen.

So, dann gehen wir in die PKV. Wenn Du den Beitritt zur freiw. Kv. nicht innerhalb von 3 Monaten bei der GKV anzeigst, bist Du automatisch verpflichtet eine PKV-Restkostenversicherung abzuschliessen. Dies ergibt sich aus § 193 Abs. 3 VVG.

Unter die sog. Kralle in der GKV (§ 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V) Versicherungspflicht der sog. Nichtversicherten fällst Du aufgrund der Regelungen des § 6 Abs. 3 SGB V (Beamtin mit Anspruch auf Beihilfe und Lohnfortzahlung) nicht. Dies hat man zum 01.01.2009 geändert.

Da Du dann eine Verpflichtung in der PKV hast, muss die PKV Dich auch nehmen. Sie darf die Versicherung nicht ablehnen. Allerdings muss Dir die PKV nur den sog. Basistarif anbieten. Normaltarife "kann" sie Dir anbieten muss sie aber nicht. Dies wird die PKV bei Deinen Erkrankungen auch vermutlich nicht machen, ausser mit mega Risikozuschlägen. Aber ich glaube es kaum.


Also gibt es vermutlich nur den Basistarif. Tja, der Beitrag im Basistarif ist ziemlich hoch. Die priv. Kv. darf hier max. soviel nehmen, was ein GKV-Mitglied als Höchstbeitrag zu zahlen hat. Und leider schöpfen die PKV diesen Höchstbeitrag zu 99,9 % immer aus. Der Höchstbeitrag im Basistarif liegt derzeit bei 590,04 Euro monatlich. Da Du aber einen Beihilfeanspruch hast musst Du dich nur zu 50 % Restkosten versichern. Dementsprechend wird die Prämie im Basistarif dann 295,02 Euro betragen; die priv. Pflegeversicherung kommt noch hinzu.

Tja, jetzt musst Du selber rechnen, was günstiger ist.

Eins ist für mich derzeit klar; Du musst Dich jetzt einmal entscheiden in welches Lager Du willst. Danach ist Feierabend. Ein Ping-Pong-Spiel wird es nicht geben.

Wenn Du den Beitritt zur freiw. Kv. anzeigst und tatsächlich freiw. versichert bist, muss Dich die PKV niemals mehr nehmen. Sie kann zwar, muss es aber nicht. Und dies wird Sie vermutlich - bei den Vorerkrankungen - auch nicht machen!

Boah, palim, palim, entscheide Dich!

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Beitragvon DKV-Service-Center » 18.08.2010, 21:30

Rossi will alles in den Basistarif stecken :-)
diesmal war er zu voreilig :-)
Es gibt auch einen Kontrahierungszwang bei Erstverbeamtung mit einem maximalen Zuschlag von 30% allerdings sind wir dann auch bei ca. 300
Euronen aber eben nicht im Basistarif :-)in diesen kann ich aber wechseln wenn der Normaltarif zu teuer wird
Gruß

Rossi
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Beitragvon Rossi » 18.08.2010, 22:33

Okay,

dann verrate dem Rossi mal die Rechtsgrundlage hierfür!?

Oder sind es vielleicht irgendwelche Bedingungen von Deinem Laden?

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Beitragvon Cassiesmann » 18.08.2010, 23:20

Rossi hat geschrieben:Okay,

dann verrate dem Rossi mal die Rechtsgrundlage hierfür!?

Oder sind es vielleicht irgendwelche Bedingungen von Deinem Laden?


Die Welt besteht nicht nur aus Gesetzen... es gibt auch noch freiwillige Selbstverpflichtungen :D

https://bestellungen.pkv.de/ihre-kranke ... anfaenger/

Sie kommt bei der Erstverbeamtung (nicht Anwärter) mit 30% RI in die PKV.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 18.08.2010, 23:37

grrr das wollte ich doch sagen :-)

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 18.08.2010, 23:38

DKV-Service-Center hat geschrieben:grrr das wollte ich doch sagen :-)


Soll ich meinen Beitrag Löschen und Rossi mal schulen?

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Beitragvon DKV-Service-Center » 19.08.2010, 00:11

au ja ich kassier die Seminargebühren schuldet er uns nicht sowieso noch ne Kiste Bier und nen Zentner Bockwurst, da war doch was :-)

heinrich
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Beitragvon heinrich » 19.08.2010, 11:47

ja macht richtig Spaß den Rossi mal zu schulen :-)


da möchte ich mich einreihen.

Bei freiwilliger Versicherung eines Beamten beträgt der hier maßgebende Beitragssatz zu Pflegeversicherung beträgt nicht 2,2 % (1,95 % für Personen mit Kindern bzw. plus 0,25 % = 2,2 % für Personen ohne Kinder)

sondern 0,975 % für Beamte mit mindestens einem Kind
bzw.
0,975 plus 0,25 = 1,225 % für Beamte ohne Kinder.

Macht bei 2000 EUR brutto immerhin ca. 20 EUR aus.

Bei steigenden Gehaltsklassen: Tariferhöhung, Zahlung von Familienzuschlägen, Beförderungen ergeben sich sofort Beitragserhöhungen.


Überlegen sollte die Fragestellerin auch noch, ob nicht die Möglichkeit besteht, weiter in Angestelltenverhältnis zu bleiben.
Aus beitragsrechtlicher Sicht in der gesetzlichen Krankenkasse würde dann bei einer Pflichtmitgliedschaft während der Elternzeit die Mitgliedschaft kostenlos durchgeführt werden können.

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Beitragvon Rossi » 19.08.2010, 22:39

Ho, ho!

Wieder einmal niedlich. Hatte ich doch just so einen Fall in der Bekanntschaft!

Der Betroffene wollte in die PKV; die PKV hat natürlich abgelehnt! Diese Vereinbarung hat offensichtlich keinen interessiert!

Da ist die Bekannte vor eine Betonwand gerannt!

Und nun beantwortet mir die Gretchenfrage? Was soll die Bekannte machen?

Sofort zum Landgericht rennen und auf diese Hochglanzbroschüre hinweisen? Ein Anspruch der nocht nicht einmal durch einschlägige gesetzliche Bestimmungen gedeckt ist?

Das ist leider der Unterschied zwischen Theorie und Praxis!

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Beitragvon Cassiesmann » 19.08.2010, 23:40

Rossi hat geschrieben:Ho, ho!

Wieder einmal niedlich. Hatte ich doch just so einen Fall in der Bekanntschaft!

Der Betroffene wollte in die PKV; die PKV hat natürlich abgelehnt! Diese Vereinbarung hat offensichtlich keinen interessiert!

....

Das ist leider der Unterschied zwischen Theorie und Praxis!


Möglichkeit 1: Das PKV-Unternehmen hat nicht an der Öffnungsaktion teilgenommen.

Möglichkeit 2: Es wurde nicht explizit auf die Aktion hingewiesen (Woher soll der Sachbearbeiter wissen, dass vor max. 6 Monaten eine Verbeamtung stattfand)?

Möglichkeit 3: Sie fiel nicht in die Aktion (Erstantrag und Verbeamtung auf Probe/Lebenszeit).

Sie kann mir gerne eine PN schicken, wenn Ihre PKV an der Öffnungsaktion teilnimmt und sie in die Aktion fällt bekomme ich sie dort unter (unentgeltlich, nur für Dich)!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 20.08.2010, 11:41

Möglichkeit 2: Es wurde nicht explizit auf die Aktion hingewiesen (Woher soll der Sachbearbeiter wissen, dass vor max. 6 Monaten eine Verbeamtung stattfand)?


Ganz einfach, die Kunde wollte nämlich anläßlich der Verbeamtung von der GKV in die PKV. Aber die Aktion ist schon gut 1 Jahr her. Ich denke mal, dass es damals noch nicht so bekannt war.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 20.08.2010, 22:09

doch war bekannt :-) nur der Kunde hat sich nicht explizit auf die Öffnungsaktion bezogen.
Bei stellung des Antrages muss da s unter besondere Vereinbarung erwähnt werden :-).
Kiste Bier Zemtner Bockwurst und wenn du das nächste mal so einen Fall hast sterb nicht an Herzleid frag uns :-)
Gruß

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Beitragvon Rossi » 21.08.2010, 00:42

Nee, Rüdiger, so etwas darf nicht wahr sein

Der Kunde rennt sich nen Wolf und klappert 3 Versicherungen ab.

Alle 3 Versicherungen halten mit dieser Vereinbarung zurück, bzw. lehnen die Aufnahme generell ab. Sie lassen den Kunden im Regen stehen!

Und dann soll man selber drauf kommen und die Gesellschaft druff hinweisen, dass es so etwas doch sehrwohl gibt.

Die Dummen sterben, diejenigen die sich schlau machén, gewinnen?

Willst Du mir so etwas verkaufen?!

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Beitragvon Cassiesmann » 21.08.2010, 07:58

Um es noch mal ganz klar zu sagen, woher sollen die Versicherer wissen, dass eine Erstverbeamtung vor weniger als 6 Monaten stattfand? Wenn drei Anträge gestellt werden ist eben noch die Frage, welcher war der Erstantrag?

Das hier ist mal wieder ein gutes Beispiel, dass ein Laie lieber professionelle Hilfe von einem Vermittler in Anspruch nehmen sollte, dann wäre sie nun relativ sicher PKV-versichert.


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