Nichtversichert Selbstständig, Notfall eingetreten. PKV/GKV?
Verfasst: 03.11.2010, 22:40
Hallo! Ich komme mit einem komplexen Fall und hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich bin männlich, mitte 20, seit 10/2008 selbstständig und seither nicht Krankenversichert. Mein Einkommen ist knapp und ich habe die Sache schlicht vor mir hergeschoben.
Zuvor war ich einige Monate in Festanstellung und darüber bei einer GKV versichert (bei der ich zuvor zeit meines Lebens familienversichert war).
Zu dieser Zeit teilte mir die GKV mit ich sei abgemeldet und schickte Fragebögen zum weiteren Versicherungsschutz, Ende 2008 teilte ich mit ich würde mich privat versichern und habe von der GKV dann nichts mehr gehört.
Letzte Woche ist nun das undenkbare eingetreten, ein Zahnmedizinischer Notfall, starke Schmerzen, eine lang unentdeckte Entzündung hat die Nerven zweier Zähne angegriffen.
Bevor ich zum Zahnarzt gegeangen bin habe ich viel recherchiert und mich bei der alten GKV gemeldet, ich war der Meinung ich könne nur zu dieser zurück. Mir wurde dann gesagt das sei ("rückwirkend") möglich, ich müsse freilich die Beiträge seit 10/08 nachzahlen. Es würde sich auf meinem Einkommen basierend (mit Beitragsentlastung) eine Summe um die 6500 € ergeben (für mich enorm hoch und mir ist unklar wie ich das leisten soll). Anträge wurden mit geschickt und sind soweit ausgefüllt. Mir wurde aber auch mitgeteilt ich könne durchaus noch in eine PKV, so mich denn eine nimmt.
Seitdem hatte ich vier Zahnarzttermine, die noch überschaubaren Kosten habe ich erstmal selbst übernommen (Privatrechnung) in der Hoffnung davon einen Teil von der GKV zurückbekommen zu können. Wäre sonst auch nicht so dramatisch. Es wurde erstmal nur das nötigste gemacht und ich bin jetzt beschwerdefrei, die Behandlung soll fortgesetzt werden sobald ich wieder versichert bin.
Soweit zum Hintergrund.
Es ist nun so, dass ich (als junger, lediger Selbstständiger) viel lieber einer PKV beitreten würde, kostet die Hälfte, mehr Leistungen.
Die erste Frage wäre: Geht das überhaupt? oder _muss_ ich zurück zur letzten PKV? Diese hat das ja verneint. Zu beachten ist dass ich vor der Neuregelung zur Versicherungspflicht Selbstständig/Unversichert wurde. Wenn das was ausmacht.
Sehe ich es richtig dass ich, wenn ich jetzt zurück zur GKV gehe, 18 Monate dort bleiben muss?
Weiterhin: Hätte ich - mit der laufenden Zahnbehandlung - überhaupt eine Chance in eine PKV zu kommen? Würden die dann die Kosten dafür tragen? Gäbe es eine Möglichkeit, mit dem Zahnarzt zu sprechen und die Behandlung zunächst als abgeschlossen zu erklären und dann in ein paar Wochen eine neue zu beginnen, die dann von der PKV getragen werden würde? Totaler Denkfehler?
Vielleicht kann auch jemand was zu den "Wartezeiten" und ärztlichen Untersuchungen in so einem Fall (vorher nicht versichert) sagen.
Außerdem habe ich die Befürchtung, dass selbst die GKV die weiteren Behandlungskosten nicht tragen könnte, oder wären die Verpflichtet?
Vielleicht sollte ich die Behandlungskosten einfach selbst tragen, eine PKV suchen, die dort niedrigeren Strafgebühren bezahlen und gut? Auch ein Denkfehler?
Um beantwortung der Fragen oder jeden anderen Rat wäre ich extrem dankbar. Dieses Versicherungs-Gesetz-Dickicht ist so Kafkaesk..
Ich bin männlich, mitte 20, seit 10/2008 selbstständig und seither nicht Krankenversichert. Mein Einkommen ist knapp und ich habe die Sache schlicht vor mir hergeschoben.
Zuvor war ich einige Monate in Festanstellung und darüber bei einer GKV versichert (bei der ich zuvor zeit meines Lebens familienversichert war).
Zu dieser Zeit teilte mir die GKV mit ich sei abgemeldet und schickte Fragebögen zum weiteren Versicherungsschutz, Ende 2008 teilte ich mit ich würde mich privat versichern und habe von der GKV dann nichts mehr gehört.
Letzte Woche ist nun das undenkbare eingetreten, ein Zahnmedizinischer Notfall, starke Schmerzen, eine lang unentdeckte Entzündung hat die Nerven zweier Zähne angegriffen.
Bevor ich zum Zahnarzt gegeangen bin habe ich viel recherchiert und mich bei der alten GKV gemeldet, ich war der Meinung ich könne nur zu dieser zurück. Mir wurde dann gesagt das sei ("rückwirkend") möglich, ich müsse freilich die Beiträge seit 10/08 nachzahlen. Es würde sich auf meinem Einkommen basierend (mit Beitragsentlastung) eine Summe um die 6500 € ergeben (für mich enorm hoch und mir ist unklar wie ich das leisten soll). Anträge wurden mit geschickt und sind soweit ausgefüllt. Mir wurde aber auch mitgeteilt ich könne durchaus noch in eine PKV, so mich denn eine nimmt.
Seitdem hatte ich vier Zahnarzttermine, die noch überschaubaren Kosten habe ich erstmal selbst übernommen (Privatrechnung) in der Hoffnung davon einen Teil von der GKV zurückbekommen zu können. Wäre sonst auch nicht so dramatisch. Es wurde erstmal nur das nötigste gemacht und ich bin jetzt beschwerdefrei, die Behandlung soll fortgesetzt werden sobald ich wieder versichert bin.
Soweit zum Hintergrund.
Es ist nun so, dass ich (als junger, lediger Selbstständiger) viel lieber einer PKV beitreten würde, kostet die Hälfte, mehr Leistungen.
Die erste Frage wäre: Geht das überhaupt? oder _muss_ ich zurück zur letzten PKV? Diese hat das ja verneint. Zu beachten ist dass ich vor der Neuregelung zur Versicherungspflicht Selbstständig/Unversichert wurde. Wenn das was ausmacht.
Sehe ich es richtig dass ich, wenn ich jetzt zurück zur GKV gehe, 18 Monate dort bleiben muss?
Weiterhin: Hätte ich - mit der laufenden Zahnbehandlung - überhaupt eine Chance in eine PKV zu kommen? Würden die dann die Kosten dafür tragen? Gäbe es eine Möglichkeit, mit dem Zahnarzt zu sprechen und die Behandlung zunächst als abgeschlossen zu erklären und dann in ein paar Wochen eine neue zu beginnen, die dann von der PKV getragen werden würde? Totaler Denkfehler?
Vielleicht kann auch jemand was zu den "Wartezeiten" und ärztlichen Untersuchungen in so einem Fall (vorher nicht versichert) sagen.
Außerdem habe ich die Befürchtung, dass selbst die GKV die weiteren Behandlungskosten nicht tragen könnte, oder wären die Verpflichtet?
Vielleicht sollte ich die Behandlungskosten einfach selbst tragen, eine PKV suchen, die dort niedrigeren Strafgebühren bezahlen und gut? Auch ein Denkfehler?
Um beantwortung der Fragen oder jeden anderen Rat wäre ich extrem dankbar. Dieses Versicherungs-Gesetz-Dickicht ist so Kafkaesk..