Ausländeramt verlangt Krankenversicherungsbescheinigung

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donkoeln
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Ausländeramt verlangt Krankenversicherungsbescheinigung

Beitragvon donkoeln » 04.12.2010, 05:57

Hallo liebe Leute,

bin neu hier und könnte Hilfe/Info gebrauchen.
Ich bin Beamter und mit einer türkischen Frau verheiratet, die jetzt in der Türkei ihre Rente beantragt. Wir haben vor in beiden Ländern zu leben, also reisen hin und her, wobei der Schwerpunkt in Deutschland sein soll.
Wir möchten nun für meine Frau eine Aufenthaltserlaubnis beantragen und haben auch schon alle Schritte weitesgehend gemacht. Das Ausländeramt möchte aber nun von uns eine Bescheinigung einer Krankenversicherung haben, die belagt, dass sie hier in Deutschland entsprechens krankenversichert ist. Wir haben eine Auslangsreisekrankenversicherung abgeschlossen, die jedoch nicht ausreicht. Da ich Beamter bin, ist sie nicht automatisch Familienversichert. Das gibt es bei uns leider nicht.
In der Türkei ist sie gesetzlich versichert. Gilt diese gesetzliche Versicherung in der Türkei auch hier in Deutschland, weil sie ja Rentnerin ist? Deutsche Rentner können in der Türkei zum Arzt gehen. Da gibt es
ein Abkommen zwischen den beiden Ländern. Ist das umgekehrt auch so.
Meine Frau jetzt hier privat zu versichern würde ne Menge Geld kosten.
Wisst Ihr Rat, was es für Möglichkeiten gibt?

Beste Grüsse

Donkoeln

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Beitragvon DKV-Service-Center » 04.12.2010, 09:17

Hi Donkoeln,
durch die Heirat hat Ihre Frau anspruch auf 70% Beihilfe und Sie benötigen eine 30 % tige Restkostenversicherung (Private Krankenversicherung)
Gruß

Rossi
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Beitragvon Rossi » 04.12.2010, 23:05

Nun denn, immer wieder niedlich, was die Ausländerbehörde mal wieder fordert.

Kann Dir die Ausländerbehörde dafür auch eine Rechtsgrundlage benennen?

Würde doch im Klartext bedeuten, dass die Holde (man hat sich vorm Altar da Ja-Wort gegeben) ohne Nachweis einer Krankenversicherung wieder abgeschoben werden kann. Und genau dort hat der Rossi erhebliche Bedenken. Dies haben wir hier im Forum schon zig mal diskutiert. Meines Erachtens hat die Ausländerbehörde keine Rechtsgrundlage den Nachweis über eine Krankenversicherung zu fordern. Viele Ausländerbehörden machen es; aber sie können bzw. müssen die Aufenthaltserlaubnis auch ohne Nachweis über die Krankenversicherung erteilen.

Aber damit ist letztendlich Dein Problem insgesamt noch nicht gelöst.

Du hast genau in die richtige Kerbe eingeschlagen. Mit der Türkei gibt es ein Sozialversicherungsabkommen. Wenn die Holde in der Türkei über die Rente versichert ist, dann könnte es ganz leicht und dann auch noch kostenlos funktionieren.

Hierfür gibt es extra die DVKA. Es ist ein Spitzenverband der Krankenkassen nur im Rahmen von EU-Vorschriften und Sozialversicherungabkommen.

In der Regel läuft es so, dass Du aus der Türkei bestimmte Formulare besorgen musst und diese eine frei wählbaren Kasse in Deutschland vorlegst. Dies nennt man auch Betreuung. Die Kasse händigt der Holden dann eine ganz normale Krankenversichertenkarte aus und die Holde geht ganz normal - wie alle anderen - zum Onkel Doktor. Die Kosten rechnet die betreuende Kasse in Deutschland mit der Kasse in der Türkei ab.

Ob es allerdings bei den Beihilfeberechtigen irgendwelche Einschränkungen gibt, übersteigt derzeit meinen Horizont.

Am besten mal die DVKA kontaktieren und einfach ne Kasse aussuchen und dies Problem vortragen. Nämlich, dass man in der Türkei versichert ist und sich einfach nur betreuen lassen möchte.


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