Nachforderung der KK

Was sonst nirgendwo reingehört.

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Torsten Kropp
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Nachforderung der KK

Beitragvon Torsten Kropp » 12.01.2011, 18:25

Hallöle...
Habe folgendes Problem und suche Ratschläge.

Ich habe 1995 einen Job als Geschäftsführer angenommen.
Als Geschäftsführer habe ich mich dann als Arbeitnehmer Gesetzlich Krankenversichern wollen. Mein Einkommen belief sich auf ca 600,00 € zzusätzlich hatte ich einen 400 € job.
Die von mir auserwählte Krankenkasse lehnte diese Krankenversicherung ab, mit der Begründung es handele sich in meinem Fall um eine Scheinselbstständige Tätigkeit.

Weil ja in Deutschland Krankenversicherrung Pflicht besteht,habe ich dann die Freiwillige Weiterversicherung wählen müssen.
Nach dem Zusammenschluss zweier Krankenkassen wurde ich nun Rückwirkend neu eingestuft und mir wurde erklärt das ich als Selbstständiger eingestuft werde.
Ich soll nun für die Jahre 2008 bis dato 8000,00 € nachzahlen.
Muss ich das so hinnehmen.

Czauderna
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Re: Nachforderung der KK

Beitragvon Czauderna » 12.01.2011, 20:00

Torsten Kropp hat geschrieben:Hallöle...
Habe folgendes Problem und suche Ratschläge.

Ich habe 1995 einen Job als Geschäftsführer angenommen.
Als Geschäftsführer habe ich mich dann als Arbeitnehmer Gesetzlich Krankenversichern wollen. Mein Einkommen belief sich auf ca 600,00 € zzusätzlich hatte ich einen 400 € job.
Die von mir auserwählte Krankenkasse lehnte diese Krankenversicherung ab, mit der Begründung es handele sich in meinem Fall um eine Scheinselbstständige Tätigkeit.

Weil ja in Deutschland Krankenversicherrung Pflicht besteht,habe ich dann die Freiwillige Weiterversicherung wählen müssen.
Nach dem Zusammenschluss zweier Krankenkassen wurde ich nun Rückwirkend neu eingestuft und mir wurde erklärt das ich als Selbstständiger eingestuft werde.
Ich soll nun für die Jahre 2008 bis dato 8000,00 € nachzahlen.
Muss ich das so hinnehmen.



Hallo,
da ist etwas unklar - du wolltest dich als Arbeitnehmer versichern, also eine Pflichtversicherung und die Kasse hat dies abgelehnt. Das passierte schon in 1995 ??
Wenn du nicht pflichtversichert warst - dann hast du dich damals freiwillig versichert - als was denn - normalerweise als Selbständiger ??
Wieso kann nun die Kasse rückwirkend feststellen dass Du seit 2008 selbständig warst ??.
Wenn Scheinselbstständigkeit seitens der Kasse (war damals deren Zuständigkeit) oder der Rentenversicherung festgestellt wird, dann heisst das, dass man Arbeitnehmer ist.
Gruss
Czauderna

Rossi
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Beitragvon Rossi » 12.01.2011, 20:45

Oh, nu müssen wir aber schön aufpassen, was die Kasse dort gemacht hat!

Denn das Verfahrensrecht spielt bei den Kassen in der Regel ein Schattendasein. Vielfach kann man den Kassen diese Bescheide - aufgrund von Formfehlern - um die Ohren hauen.

Und wir reden hier immerhin über schlappe 8.000 Euronen.

Von daher brauchen wir mehr input.

Wie hoch waren die Beiträge ursprünglich ab 2008?

Tragen diese Bescheid einen Hinweis, dass dieser Bescheid nur "vorläufig" gilt?

War der Kasse damals bekannt, dass Du selbständig bist?

Hast Du Einkommenssteuerbescheide ab 2007 vorliegen?

Wenn ja, wann wurde für welches Jahr der Bescheid erteilt?

Hast Du die Bescheide der Kasse immer schön vorgelgt?

Wie hoch sind die neuen Beiträge ab 2008?

Ich glaube, hier ist sehr viel Potential!

Torsten Kropp
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Nachforderungen KK

Beitragvon Torsten Kropp » 13.01.2011, 07:23

Hallöle...
Warum geht hier jeder davon aus, das ich Selbstständig war?
Bloß weil man in einer Englichen GMBH arbeitet!
Ich wurde nach meinem Einkommen eingestuft und das waren damals
500,00 € Geschäftsführer anfangsgehalt und 400,00€ minijob.
der Beitrag betrug ca monatlich 145,00 €
Ich wurde als Freiwillig Weiterversichert und die Krankenkasse war zuständig weil es die letzte KK war bevor ich den job als GF angenommen habe.
Es stand nichts da von Vorläufig.
Einkommensteuerbescheide habe ich nicht eingereicht. und auch nicht erstellt. :oops:

Schlappi
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Re: Nachforderungen KK

Beitragvon Schlappi » 13.01.2011, 12:37

Torsten Kropp hat geschrieben:Bloß weil man in einer Englichen GMBH arbeitet!


ups... was iss dat denn ?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 13.01.2011, 22:23

Okay, jenes ist schon mal ganz gut.

Jetzt halten wir fest

- du hast bspw. einen Bescheid vom 05.01.2008, wonach Du 145,00 Euro ab dem 01.01.2008 zahlen musst

- dann hast Du einen weiteren Bescheid vom 05.01.2011, wonach Du ab dem 01.01.2008 310,00 Euro zahlen musst


Palim, palim! Was gilt denn jetzt für Dich? Es sind zwei Beitragsbescheide in der Welt, einmal ein Bescheid über 145,00 Euro und einmal ein Bescheid über 310,00 Euro.

Was will ich damit sagen.

Die Kasse muss als erstes in dieser Konstellation den damaligen Bescheid vom 05.01.2008 aufheben, damit Dir dann klar und deutlich wird, was jetzt für Dich gilt.

Diese Aufhebung ist selbstverständlich an eine Rechtsgrundlage geknüpft. Die Rechtsgrundlage findet sich in § 45 SGB X. Wir haben hier nämlich einen ggf. Bescheid (weniger Beiträge) der Dich insofern begünstigt bzw. einen Vorteil verschafft. Denn die Kasse hat ja Beiträge zu wenig gefordert, was evtl. rechtswidrig war.

Hier muss die Kasse dann allerdings Ermessen ausüben. Dies ergibt sich schon aus § 45 Abs. 2 Satz 1 SGB X. D.h., die Kasse muss nicht unbedingt von Dir rückwirkend mehr Beiträge fordern, denn Sie hat ja etwas falsch gemacht. Der Kasse war ja Deine Situation durchaus bekannt. Du - als Laie - hast ja schließlich auf diesen Beitragsbescheid vertraut und fällst jetzt aus allen Wolken.

Ferner muss die Kasse sogar, bevor sie den damaligen Bescheid vom 05.01.2008 aufhebt, vorher anhören. Dies bedeutet, dass die Kasse Dir vorher mitteilen muss, was sie beabsichtigt. Mit dieser Anhörung kannst Du zu der beabsichtigten höheren Beitragsforderung Stellung nehmen.

Dann gibt es in § 45 Abs. 3 SGB X auch noch Fristen. Die Kasse kann max. 2 Jahre zurück (ab Bescheiderteilung/Beitragsbescheid) die Bescheide aufheben und mehr Beiträge fordern.

Oh, oh, oh, ich glaube hier ist ne Menge im argen!

Ich denke, ein Fachanwalt für Sozialrecht, der sich mit den Verfahrensvorschriften des SGB X auskennt, dürfte angebracht sein.

Ich kann nur aus meiner Praxis berichten, dass die Kassen vielfach die Verfahrensvorschriften nicht berücksichtigen. Es werden stumpf Bescheide erlassen, ohne dass vorige Bescheide zuvor aufgehoben werden.

Aber gucke Dir die Bescheide noch einmal genau an.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 14.01.2011, 17:12

Hallo,
sehe ich genau so wie Rossi, und ich bin Kassen-Mitarbeiter,also ein Mensch der Praxis.

Unabhängig von deinem Fall. es muss leider festgestellt werden, dass bei bestimmten Sachverhalten man (ganz allgemein gesprochen) sich es ganz einfach macht.

Mündlich ablehnen oder schriftlich fesstellen, wohl wissend, das könnte ins Auge gehen.

In 90 von 100 Fällen klappt diese "Methode" und damit ist dieselbe erfolgreich.

Dazu sind zum Glück solche Foren wie dieses hier da,um da behilflich zu sein.

Gruss
Czauderna


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