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ohne krankenversicherung

Verfasst: 24.01.2011, 14:19
von kinnnari
Guten Tag
Eine Freundin von mir ist nicht gesetzlich Krankenversichert da sie zu wenig verdient (Putzstellen). Jetzt ist meine Frage ob sie irgendwo beantragen kann dass der Beitrag von einem Amt bezahlt wird. Sie kann sich wirklich nicht leisten 130 €/mtl. zu bezahlen da sie nur so über die Runden kommt.

Verfasst: 24.01.2011, 14:41
von Vergil09owl
Hallo kinnnari,

grundsätzlich ist es so wenn die Putzstellen geringfügig sind und bei der Knappschaft gemedet sind, überprüft die Knappschaft ob bei mehreren geringf. Tätigkeiten insgesamt gesehen keine Versicherungspflicht vorliegt.

Sollte keine Kranken - und Pflegeversicherungspflicht vorliegen und es nicht möglich ist aufgrund der tätigkeiten seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, besteht ein Anspruch auf Hartz IV, somit tritt Versicherungspflicht ein. Die Kranken - und Pflegeversicherung besteht dann.

Sollte keine Hilfsbedürtigkeit festgestellt werden, besteht ein anspruch auf Zuschuss durch die zuständige ARGE, JobCenter oder Optionkommune.

Verfasst: 24.01.2011, 14:57
von kinnnari
Sie hat ja einen Sozialhilfe beantragt auch damit sie die Miete zahlen kann wo sie im Rückstand ist (sie hat eine super Vermieterin).. Und was war das Amt hat es abgelehnt mit der Begründung da sie ja Töchter hat.. Jedoch leben diese nicht mehr bei ihr..

Verfasst: 25.01.2011, 13:38
von Vergil09owl
Sozialhilfe ist nicht ALG II, das ist ein Unterschied, es besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Krankenversicherung.Also müßte Wohngeld und ALG II beantragt werden.

Re: ohne krankenversicherung

Verfasst: 25.01.2011, 16:42
von sozifa
kinnnari hat geschrieben:Guten Tag
Eine Freundin von mir ist nicht gesetzlich Krankenversichert da sie zu wenig verdient (Putzstellen). Jetzt ist meine Frage ob sie irgendwo beantragen kann dass der Beitrag von einem Amt bezahlt wird. Sie kann sich wirklich nicht leisten 130 €/mtl. zu bezahlen da sie nur so über die Runden kommt.


Ist die Freundin verheiratet?

Dann besteht Anspruch auf eine Kostenfreie Familienversicherung bei der Kasse des Ehemanns