Ich beziehe eine kleine Witwenrente aus der BfA und bin pflichtversichert bei der Barmer Ersatzkasse.
Dazu beziehe ich eine Witwenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Ist diese Rente beitragspflichtig?
Kann mir das jemand sagen? Wenn ja, vielen Dank
Valentina
Beiträge für Witwenrente der gesetzlichen Unfallversicherung
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Hallo Heinrich
Danke für die prompte Antwort. javascript:emoticon(':D')
ich bin pflichtversichtert bei der KVdR durch die Witwenrente bei der BfA. Dazu arbeite ich noch selbstständig.
Ist dann die Witwenrente der Berufsgenossenschaft beitragsfrei?
Der 2. Satz der Antwort war nicht ganz verständlich.
Valentina
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ich bin pflichtversichtert bei der KVdR durch die Witwenrente bei der BfA. Dazu arbeite ich noch selbstständig.
Ist dann die Witwenrente der Berufsgenossenschaft beitragsfrei?
Der 2. Satz der Antwort war nicht ganz verständlich.
Valentina
sorry,
ich verstehe nicht was am 2. Satz unklar war.
Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft wäre es eben so, dass eine Unfallrente auch beitragspflichtig ist.
Du schriebst, dass es keine freiwilligen Mitgliedschaft, sondern eine Pflichtmitgliedschaft ist. Dann ist es so wie im ersten Satz
, nämlich keine Beitragspflicht.
Ich gehe davon aus, dass die Selbstständigkeit, wo Du jetzt noch mit um die Ecke gekommen bist, der KK gemeldet wurde. Denn wer hauptberuflich selbstständig ist, ist nicht mehr pflichtversichert, sonder ACHTUNG freiwillig (oder privat) versichert.
UND na , erkannt. wenn dann freiw. versichert, na dann die die Unfallrente wieder beitragspflichtig.
ich verstehe nicht was am 2. Satz unklar war.
Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft wäre es eben so, dass eine Unfallrente auch beitragspflichtig ist.
Du schriebst, dass es keine freiwilligen Mitgliedschaft, sondern eine Pflichtmitgliedschaft ist. Dann ist es so wie im ersten Satz
, nämlich keine Beitragspflicht.
Ich gehe davon aus, dass die Selbstständigkeit, wo Du jetzt noch mit um die Ecke gekommen bist, der KK gemeldet wurde. Denn wer hauptberuflich selbstständig ist, ist nicht mehr pflichtversichert, sonder ACHTUNG freiwillig (oder privat) versichert.
UND na , erkannt. wenn dann freiw. versichert, na dann die die Unfallrente wieder beitragspflichtig.
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