Verfasst: 02.02.2015, 10:28
Ist mit auch schon mal widerfahren: Abends ins Krankenhaus, über Nacht dabehalten, am nächsten Morgen entlassen. Ergebnis: 20€ für 2 Tage. Na, danke schön, habe ich gedacht...
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groko hat geschrieben:Hallo,
meine Nachbarin ist auf der Rolltreppe gestürzt. Daraufhin wurde sie vom Rettungsdienst ins Krankenhaus gefahren Dort wurde sie geröngt. Es war nichts. Doch sie sollte eine Nacht im KHS bleiben. Soweit so gut.
Nächsten Tag ist sie dann entlassen worden.
Nun will das KHS für 2 Tage die 10 Euro haben. Sie ist aber nur eine Nacht im KHS geblieben.
Ist das Rechtens ???
DKV-Service-Center hat geschrieben:es reichen 2 min 23:59 bis 0:01
ratte1 hat geschrieben:Ja, da die Zuzahlungspflicht 10,- Euro für jeden Kalendertag beträgt (§ 39 Abs. 4 SGB V), s. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__39.html
MfG
ratte1