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Besetzung Widerspruchsausschuss AOK

Verfasst: 11.08.2011, 14:34
von Hauptmann
es gibt nur Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten.

Nicht vertreten im Ausschuss sind "Betreute" nach § 264 SGB V, welche Gruppe für jede GKV einen positiven Ertragsposten darstellt, zumal sämtliche erbrachten Leistungen dem Sozialleistungträger weiter verrechnet werden und eine zusätzliche Verwaltungspauschale einbringen.

Gibt es dafür einen gesetzlichen Hintergrund?

Außerdem: Der Ausschuss tagt nichtöffentlich, seine Mitglieder treten auch nicht in den jeweiligen AOK-Internetdarstellungen in Erscheinung, können real existieren, müssen es aber nicht. Die Namen kann man auch dem Telefonbuch entlehnen.