Junger Selbstständiger mit geringem Einkommen

Was sonst nirgendwo reingehört.

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Tegenbogen
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Junger Selbstständiger mit geringem Einkommen

Beitragvon Tegenbogen » 19.10.2011, 15:15

Hallo,

ich bin ein 23 jähriger Selbstständiger, der KEINERLEI Hilfe vom Staat oder von den Eltern bekommt und diese auch nicht annehmen möchte. Ich zahle meine Wohnung, die Rechnung etc. pünkltich und lebe halt "sparsam", das gehört für mich gerade einfach "dazu". Hartz 4 etc. ist für mich ausgeschlossen, das möchte ich nicht annehmen.

Ich beziehe ein Einkommen von rund 500-600 Euro im Monat aus meiner gewerblichen Arbeit, Tendenz steigend.

Kostet eine Krankenversicherung wirklich mindestens 200 Euro für mich?

Mich wundert das ein wenig; wie soll ich das zahlen?

Hat da jemand eine Einschätzung?

VG
Tegenbogen

GS
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Deine Haltung wird nicht belohnt, denn ...

Beitragvon GS » 19.10.2011, 19:21

... statt bloß 200 Euro Beitrag musst du eher mit >340 Euro rechnen, inklusive Pflegeversicherung.

Welche Auskunft hast Du von der Krankenkasse erhalten? Würden Sie dich für den niedrigeren Betrag aufnehmen?

Gruß von
Gerhard

Tegenbogen
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Beitragvon Tegenbogen » 19.10.2011, 19:36

Ja, die GKV sagte was von ~ 250 inkl. Pfl.Vers. und auf meine Frage, was wäre, wenn ich das nicht zahlen könnte, wusste die Dame das dann auch nicht so recht....

Ich möchte eigentlich ungern dem Staat auf der Tasche liegen, aber scheinbar geht kein Weg drum herum?

Was ist, wenn ich eine 400 Euro Tätigkeit aufnehmen würde? Würde das dann nicht "steuerlich" wieder Probleme geben?

Ein Hoch auf unser Land...

Dipling
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Beitragvon Dipling » 20.10.2011, 10:13

Ein 400-Euro Minijob spielt steuerlich keine Rolle; der Arbeitgeber führt Pauschalabgaben an den Fiskus und die GKV ab und damit hat es sich. Allerdings gewährt die GKV durch die Pauschalabgaben noch keinen Versicherungsschutz. Das würde einen hauptberuflichen sozialversicherungspflcihtigen Job mit über 400 EUR Gehalt voraussetzen. Hauptberuflich bedeutet, dass der Job vom Zeiteinsatz und von der wirtschaftlichen Bedeutung her im Vergleich zur Selbständigkeit überwiegen sollte.

Zu beachten ist, dass der ermäßigte Beitrag für geringverdienende hauptberuflich Selbständige (die selbst genannten ca. 250 EUR) grundsätzlich nur auf Antrag und nur unter weiteren Voraussetzungen (Vermögensgrenzen usw.) gewährt wird.


Es gibt mehrere Möglichkeiten:

-Es gibt mit §26(1) SGB II eine Regelung an der Grenze zu "Hartz4". D.h. Zuschuss der Bundesagentur zu den Krankenversicherungsbeiträgen, soweit dadurch ALG2-Bedürftigkeit vermieden wird.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__26.html

-Aufnahme einer hauptberuflichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (s.o). Beitragspflichtig ist dann nur das Gehalt (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil).

- PKV mit Einsteigertarif. Ein Wechsel zurück in die GKV ist etwa durch Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Jobs möglich.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 20.10.2011, 20:54

Hallo,
es ehrt dich, dass du dich selbstständig machst und dass du dem Statt nicht auf der Tasche liegen willst.
Aber trotzdem bin doch etwas verwundert dass du dich offenbar ohne genügende Informationen einzuholen bevor du diesen Schritt gemacht hast und selbständig wurdest.
Es ist eine gesetzliche Vorschrift dass hauptberuflich Selbständige nach eine Mindestgrenze von
1916,00 bzw. 1277,00 € mtl. Einnahmen Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung entrichten muss, hinzu kommt auch noch die Pflegeversicherung und das macht nun mal mindestens ca. 250,00 € an Beitrag aus.
Alternativ bleibt dir das nur die PKV übrig, weil dort spielen deine Einkünfte keine Rolle - ob du allerdings eine Vollversicherung zzgl eine Pflegeversicherung (ohne bzw. mir geringer Selbstbeteiligung) sehr viel billiger bekommst - das kommt eben auf die Versicherung an.
Jedenfalls ist das kein Grund über den Staat Beschwerde zu führen.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon DKV-Service-Center » 20.10.2011, 23:59

nanana :-) nix da PKV :-)

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Beitragvon Philipp Mättig » 21.10.2011, 09:39

Moin Tegenbogen,

Eigentlich gebe ich ja gerne mal den Tipp eine Selbstständigkeit wieder aufzugeben, sollte diese nicht funktionieren.
Bleiben Sie um Gottes Willen in der GKV.
Sie können ja ergänzend ALG 2 beantragen.

Gruß
Philipp

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Beitragvon Czauderna » 21.10.2011, 12:13

Hallo,
DKV-Service-Center und Philchen - natürlich habt Ihr recht, rate ich ihm ebenfalls, trotzdem sollte er auch die Alternativen erfahren - entscheiden muss er allein.
Wie gesagt, folge ich eurer Meinung, als GKV-Mitarbeiter sowieso.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon grarco » 29.03.2012, 14:41

Hallo,

Man kann auch mit dem gesetzlichen Kassen in dieser Beziehung reden. Meistens muss man ja ohnehin ein Einkommen angeben das man voraussichtlich beziehen wird. Aufgrund dessen wird dann die Höhe der KV berechnet. Soweit ich weiss ist bei Selbständigen die Mindestbemessungsgrenze dann 800 Euro im Monat. In dem Fall beträgt die KV+PV dann ca 160 Euro. Das ist natürlich immer noch viel bei einem Gesamt einkommen von 500 Euro. Aber 300 Euro Mindestbeitrag halte ich auf dem Niveau für ein Gerücht. Sollte man dann doch über die Bemessungsgrenze hinaus verdienen kann man dies ja hinterher mitteilen und die Beträge noch nachträglich erstatten.

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NIcht ganz einfach - aber vielleicht private europäische KV

Beitragvon NeueKV » 03.11.2012, 21:36

Also, Du bist in der selben Lage wie rund 40% der Selbständigen in Deutschland - Du hast ein Einkommen von weniger als Brutto 3.000 EUR und die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bringen Dich finanziell um.
Während ein Angestellter mit Deinem Bruttoeinkommen (Midi-Job) einen Bruchteil zahlt, bestraft der deutsche Staat/Gesetzgeber Leute wie Dich. Entweder man verlangt die Beiträge für die gesetzlichen Kassen streng gemäß Einkommen (ohne Grenzen nach unten oder oben) oder man führt ein pauschales System über Steuern ein (wie die britische NHS, zum Beispiel) -alles andere ist ungerecht und unfair.

trotzdem: eine gesetzliche Krankenversicherung gibt man nicht ohne weiteres und ohne nachdenken auf. Aber wenn Du sie Dir nicht leisten kannst und Dich - was momentan der Fall wäre - eine deutsche PKV Dich gar nicht aufnehmen würde, schau Dir doch mal Infos über europäische Krankenversicherungen (Stichwort: EWR-Dienstleister) an, zum Beispiel hier: www.ich-will-gesperrt-werden.cm
Da kannst Du Dich günstig privat versichern und Deine Versicherungspflicht in Deutschland wie mit einer privaten deutschen KV erfüllen und dann - wenn die Gesundheit stabil bleibt, dass ist immer so ein Risiko, dass man bedenken muss - in ein paar Jahren mit mehr Einkommen in eine deutsche PKV wechseln oder als Angestellter in die gesetzlichen Kassen zurück.

Cheerio


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