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Auch wenn eine Sozialbehörde einen positiven Leistungsbescheid nur versehentlich verschickt hat, muss sie zahlen. Das hat das Sozialgericht (SG) Wiesbaden mit einem Urteil im Fall einer Suchttherapie entschieden.
Versehentlich verschickt: Bescheid trotzdem wirksam
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Rossi hat geschrieben:Nun denn vergil:Auch wenn eine Sozialbehörde einen positiven Leistungsbescheid nur versehentlich verschickt hat, muss sie zahlen
Jenes dürfte doch völlig klar sein. Ich kann doch nicht etwas per Verwaltungsakt bescheiden und dann ätschi bätschi sagen.
Hallo Rossi,
sehe ich auch so - versprochen bzw. zugesagt ist zugesagt.
Darauf muss sich der Empfänger verlassen können - da kann es eigentlich keine zwei Meinungen geben.
Umgekehrt ist natürlich ganz anders - versehentlich zugesandte
Ablehnung haben natürlich keinen Bestand - wäre ja auch ein
revolutionärer Gedanke, oder ?
Gruss
Czauderna
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