Hi,
ein Freiberufler will versicherungspflichtig sein.
Muss er da 450 Euro verdienen? was ist das für eine Grenze?
maije
Freiberufler
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Nun denn, Freiberufler kommen grundsätzlich nicht in die Versicherungspflicht im Sinne von § 5 SGB V. Da dürfte es völlig egal sein, was er verdient.
Es gibt eine kleine Ausnahme, die Versicherungspflicht der sog. Nichtversicherten im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.
Wenn er über keine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall verfügt und zuletzt gesetzlich versichert war, dann könnte er in diese Versicherungspflicht reinkommen.
Es gibt eine kleine Ausnahme, die Versicherungspflicht der sog. Nichtversicherten im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.
Wenn er über keine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall verfügt und zuletzt gesetzlich versichert war, dann könnte er in diese Versicherungspflicht reinkommen.
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