Rückkehr aus EU-Ausland, GKV ?

Was sonst nirgendwo reingehört.

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Eddie23
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Rückkehr aus EU-Ausland, GKV ?

Beitragvon Eddie23 » 01.04.2012, 01:20

Hallo,

mein Schwager ist vor drei Jahren durch die EU gezogen um weiter eine Arbeit zu haben, kurz bevor er 65 wurde. Rente hat er damals noch in Deutschland beantragt und bezieht sie nebenbei. Nur reicht die nicht. Er hat seitdem durchgängig im EU-Ausland gearbeitet und war immer gesetzlich in einer KV pflichtversichert. In Deutschland war er vorher in den letzten 25 Jahren privat versichert. Die Versicherung hat er weiter bestehen lassen.

Jetzt will er im Juni/Juli wieder nach Deutschland zurück ziehen und hier weiter arbeiten.
Kann er gesetzlich versichert bleiben, oder muss er zurück in die PKV? Bei GKV wird auch noch pflichtversichert und freiwillig unterschieden. Was gilt für ihn?

Kann er wählen wo er sich jetzt krankenversichert?
Sein Einkommen inklusive Rente liegt unter der Befreiungsgrenze.

Was ist, wenn es in D mit einem Job nicht gleich klappt?
Hat jemand mit diesen Fragen Erfahrung?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 01.04.2012, 17:11

Okay, wenn er min. 12 Monate unmittelbar oder in den letzten 5 Jahren min. 24 Monate in einer EU/EWR gesetzlich pflichtversichert war, dann kann er sich innerhalb von 3 Monaten freiw. in der GKV in Deutschland versichern.

Eine kleinere weitere Voraussetzung ist, dann er irgendwann mal nur 1 lächerlichen Tag in Deutschland in der GKV war. Aber ich denke mal, diesen 1 Tag wird er zusammenbkommen.

Gucke mal hier:

viewtopic.php?t=3622&highlight=dvka

Franz ist auch nur durch die GKV im EU/EWR Ausland wieder in die GKV in Deutschland gekommen. Es hat wunderbar funktioniert.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 01.04.2012, 18:19

Rossi hat geschrieben:Okay, wenn er min. 12 Monate unmittelbar oder in den letzten 5 Jahren min. 24 Monate in einer EU/EWR gesetzlich pflichtversichert war, dann kann er sich innerhalb von 3 Monaten freiw. in der GKV in Deutschland versichern.

Eine kleinere weitere Voraussetzung ist, dann er irgendwann mal nur 1 lächerlichen Tag in Deutschland in der GKV war. Aber ich denke mal, diesen 1 Tag wird er zusammenbkommen.

Gucke mal hier:

viewtopic.php?t=3622&highlight=dvka

Franz ist auch nur durch die GKV im EU/EWR Ausland wieder in die GKV in Deutschland gekommen. Es hat wunderbar funktioniert.


Hallo,
ja das passt alles, und dieser 1 Tag wird in 99,9% aller Fälle auch erfüllt,
und sehen wir es doch mal aus der Praxis - wenn jemand ( 56 Jahre und aus Oesterreich kommend) einer Kasse erklärt dass er bei seiner Geburt in der GKV-Kasse XYZ versichert war - was glaubt man, wird die gewählte Kasse tun - einen Nachweis verlangen ?? - nach 56 Jahren ??
geht schon rein technisch nicht.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 01.04.2012, 21:40

Niedlich, dann versteckt sich die Kasse hinter dem Argument, dass kein Nachweis vorliegt. Der Kunde muss alles nachweisen. Gelingt es dem Kunden nicht, dann gibt es ne Ablehnung.

Na wunderbar, wenn so etwas mal wieder höre.

Sorry, Günter! Hast Du dir mal das SGB X reingepfiffen? Vermutlich nicht, sonst hättest Du es nicht geschrieben.

Es gibt für die Behörde einen Amtsermittlungsgrundsatz, der in § 20 SGB X verankert ist. Du allein musst zunächst selber alles ermitteln. Du bist nicht gebunden an irgendwelchen Beweisen der Beteiligten (hier Nachweis über die Mitgliedschaft in Österreich in anno püppi).

Dann gibt es noch den § 21 SGB X, der sich auch sehr super liest. Offensichtlich führt diese Bestimmung bei den Kassen auch ein Schattendasein.

Hiernach bedient sich der Behörde natürlich irgendwelcher Beweismittel (Versicherung anno püppi in Österreich), allerdings muss die Behörde hier das pflichtgemäße Ermessen ausüben!!!

Aha, die Kasse fordert etwas vom Kunden, in der Hoffnung, dass dies vom Kunden nicht mehr geliefert werden kann?

Wo sind wir heute?

Ich möchte mir an dieser Stelle alle weiteren rechtlichen Ausführungen zu § 21 SGB X ersparen, wer hier etwas vorlegen und beweisen muss.

Aber vielleicht liest Du dir mal selber den § 21 SGB X durch, danach können wir weiter diskutieren.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 01.04.2012, 22:03

Hallo Rossi,
und wieder bist Du auf dem Holzweg
oder willst du mich in den April
schicken.
Wo habe ich denn auch nur ansatzweise
geschrieben dass gegen den Betroffenen
entschieden wuerde ???
Was ich sagen will, aber du nicht lesen
willst (??)ist , das ich in solchen Faellen
immer zu Gunsten des Versicherten
entscheiden wuerde, also seine
Erklaerung auch ohne Nachweis
akzeptieren .Und ich wuerde nicht anfangen
Ermittlungen anzustellen - wie sollte das auch
gehen nach 50 Jahren (mein Beispiel)
Da aendert auch dein Rat nix dran
mir etwas "rein zu pfeiffen".
Jetzt komm blos nicht wieder mit
deinen Erfahrungen aus deinen
Seminaren, da argumentiert man mal
unbuerokratisch und kundenfreundlich
und geraet prompt wieder in die Kritik.

Gruss
Guenter

Rossi
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Beitragvon Rossi » 01.04.2012, 22:41

Na wunderbar, ich mag Deine Ausführungen.

Und vor allen Dingen:

und wieder bist Du auf dem Holzweg

Kannst Du mir mal bitte beweisen, wo ich hier in diesem Forum mit meiner Auffassung auf dem Holzweg gewesen bin?

Ich drehe hier mal den Spieß um.

Beweise mir es!

Lieber Günter, mit Dir nehme den Kampf auf jeden Fall auf!

Wir beiden mutieren zu einem Kampfdackel und wollen mal sehen, wer hier sein matierelles Recht bekommt.


Wenn Du auch jeden Monat min. 2 Tage unterwegs bist, um der Abweharhaltung einer Kasse entgegen zu wirken, dann können wir beide hier weiter diskutieren.

Welche Praxiserfahrung hast Du mit den fatalen rechtswidrigen Ablehnungen der Kasse?

Verdienst Du auch ne Menge Kohle damit, nur weil die Kasse ablehnt?

Deine Ausführungen hinsichtlich des SGB X (Verfahrensvorschriften) begeistern mich mal wieder erneut. Du hast diese Vorschriften entweder nicht gelesen bzw. nicht verstanden.

Auf der anderen Seite bin ich mir als dankbar, dass es solche Posting`s von Kassenmitarbeitern gibt.

Lieber Günter; Du sicherst mir meine Zukunft. Dafür bedanke ich mich recht herzlich bei Dir.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 02.04.2012, 13:07

Rossi hat geschrieben:Na wunderbar, ich mag Deine Ausführungen.

Und vor allen Dingen:

und wieder bist Du auf dem Holzweg

Kannst Du mir mal bitte beweisen, wo ich hier in diesem Forum mit meiner Auffassung auf dem Holzweg gewesen bin?

Ich drehe hier mal den Spieß um.

Beweise mir es!

Lieber Günter, mit Dir nehme den Kampf auf jeden Fall auf!

Wir beiden mutieren zu einem Kampfdackel und wollen mal sehen, wer hier sein matierelles Recht bekommt.


Wenn Du auch jeden Monat min. 2 Tage unterwegs bist, um der Abweharhaltung einer Kasse entgegen zu wirken, dann können wir beide hier weiter diskutieren.

Welche Praxiserfahrung hast Du mit den fatalen rechtswidrigen Ablehnungen der Kasse?

Verdienst Du auch ne Menge Kohle damit, nur weil die Kasse ablehnt?

Deine Ausführungen hinsichtlich des SGB X (Verfahrensvorschriften) begeistern mich mal wieder erneut. Du hast diese Vorschriften entweder nicht gelesen bzw. nicht verstanden.

Auf der anderen Seite bin ich mir als dankbar, dass es solche Posting`s von Kassenmitarbeitern gibt.

Lieber Günter; Du sicherst mir meine Zukunft. Dafür bedanke ich mich recht herzlich bei Dir.


Hallo Rossi,
für dich tue ich das doch gern, auch wenn du meine Beiträge nicht richtig liest oder es einfach nicht verstehen willst.
Noch einmal ganz langsam zum mitlesen und am besten auch laut.

"Ich lehne nix ab - ich akzeptiere die Erklärung des Antragstellers - und es geht hier um mein Beispiel -
Meine "Ermittlungspflichten" kenne ich und die haben in diesem Fall ergeben, dass der Versicherte beitrittsberechtigt ist - wie ich ermittelt habe ?? - Ich hab den Versicherten befragt - das reicht mir !!"

Was willst du noch von mir ?

So, mein Kampfdackel - zurück ins Körbchen und kusch -
wir wollen doch beide das Gleiche.
Gruss
Guenter

Rossi
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Beitragvon Rossi » 02.04.2012, 19:13

Na wunderbar.

Zitat:
Was willst du noch von mir ?

In dieser Konstellation nix.

Da bist Du aber ein Mustersofa.

Na ja, vermutlich bekomme ich nur die Fälle uff´n Tisch, wo die Kassenmitarbeiter es anders machen. Aber ehrlich gesagt, verstecken sich die meisten hinter einer Nachweispflicht des Kunden. Es ist ja so einfach.

Hatte letzten noch einen Fall eines Kollegen von Dir. Der wollte einen Nachweis über eine bestandene Mitgliedschaft bzw. einer Familienversicherung aus den Jahren 1961 - 1967 haben. Es war klar, dass er dort versichert war. Leider gab es keine Unterlagen mehr und man hatte sich stumpf hinter einer Nachweispflicht des Kunden versteckt. Hat fast nen ganzes Jahr gedauert, bis man das Schwänzchen eingezogen hat.

Warum habe ich solche Fälle immer nur?

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Beitragvon Czauderna » 02.04.2012, 19:25

Rossi hat geschrieben:Na wunderbar.

Zitat:
Was willst du noch von mir ?

In dieser Konstellation nix.

Da bist Du aber ein Mustersofa.

Na ja, vermutlich bekomme ich nur die Fälle uff´n Tisch, wo die Kassenmitarbeiter es anders machen. Aber ehrlich gesagt, verstecken sich die meisten hinter einer Nachweispflicht des Kunden. Es ist ja so einfach.

Hatte letzten noch einen Fall eines Kollegen von Dir. Der wollte einen Nachweis über eine bestandene Mitgliedschaft bzw. einer Familienversicherung aus den Jahren 1961 - 1967 haben. Es war klar, dass er dort versichert war. Leider gab es keine Unterlagen mehr und man hatte sich stumpf hinter einer Nachweispflicht des Kunden versteckt. Hat fast nen ganzes Jahr gedauert, bis man das Schwänzchen eingezogen hat.

Warum habe ich solche Fälle immer nur?


Hallo rossi,
Gegensätze ziehen sich eben an - du bist eben ein Top-Mann und bekommst daher immer die Sch....Fälle - besser als umgekehrt, oder.
Gruss
Guenter


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