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Sunny81
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Eventuell Teurer Fehler !

Beitragvon Sunny81 » 24.05.2012, 23:43

Einen wunderschönen guten Abend,

ich hoffe mir kann geholfen werden :)

Kurz zu mir, ich bin SaZ8 mit DZE 03.07.12 (heißt ich muss mir gerade nen Kopp wegen der KV machen)
Zu Beginn der BundeswehrZeit bin ich in der GKV in die Anwaltschaft gewechsel, ich weiß schön doof aber nicht zu ändern.

Zur Zeit befinde ich mich noch in einer Bildungsmaßnahme werde aber ab 04.07.12 ein unentgeltliches Praktikum für 6-12 Monate absolvieren (Vertrag ist schon unterschriftsreif) und brauche ab da natürlich ne KV.

Eine private KV kommt für mich nicht in Frage, da ich keine anwaltschaft bei der PKV habe, also bleibt mir nur die GKV. Dieses Kostet mich dann wohl so ca. 350 € ! Nun meine Frage, gibt es auch für mich die Möglichkeit auf Grund einer Gesetzesgrundlage in einen Studententarif eingestuft zu werden ?

Vielen Dank im Vorraus für eure Antworten......

Frank
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Beitragvon Frank » 25.05.2012, 09:55

Hallo,

die 350 EUR hast du dir aufgrund der Übergangsgebührnisse errechnet?

Wenn du keine versicherungspflichtige Beschäftigung eingehst, kannst du dich auch privat versichern auch ohne Anwartschaft, wenn keine Vorerkrankungen dagegen sprechen. Frage ist nur, ob das Sinn macht. Was machst du denn nach dem Praktikum?

Wenn du ein Studium aufnimmst, kannst du dich privat oder weiterhin gesetzlich versichern.

Sunny81
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Beitragvon Sunny81 » 25.05.2012, 11:12

Hallo Frank,

ja die 350 € habe ich mir aus meinen Übergangsgebührnissen errechnet "www.dienstzeitende.de" :-)

Nach dem Praktikum wurde mir bereits eine Stelle in Aussicht gestellt. Da es sich hierbei um eine neu zuschaffende handelt, geht diese gerade ihren Weg durch die Instanzen (Vorstand,Betriebsrat...) und ist höchstwahrscheinlich erst ab 01.04.13 zu besetzen(Beginn neues Geschäftsjahr). Das Gehalt liegt wohl unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze.

Wenn also alles so klappt wie ich mir das Wünsche, Job ab April´13 und daher kein Studium.

Hast du einen Rat......

Frank
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Beitragvon Frank » 25.05.2012, 11:39

Wenn du Übergangsgebührnisse erhälst du Beihilfe und kannst die Restkosten privat versichern. Ab 01.04.13 wirst du dann versicherungspflichtig und dann bist du gesetzlich versichert.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 25.05.2012, 14:10

Hallo,
da sieht man mal wieder wie verschieden doch die Menschen sind. Möchten, meiner Erfahrung nach, die meisten Menschen mit Übergangsgebührnissen in die GKV, können dies aber nicht, weil sie keine Anwartschaftsversicherung bei einer GKV-Kasse abgeschlossen haben- und suchen deshalb nach allen mögliche Schlupflöchern um doch dort versichert zu werden - da haben wir hier jemanden, der könnte dies problemlos tun, will es aber nicht weil
er für seine ca. 2000,00 € dann doch lieber nur den Studententarif zahlen will, obwohl er gar kein Student ist !!.
Wenn es also um die Beitragshöhe geht, dann bleibt doch nur die PKV übrig - dafür hat er aber dann seine Anwartschaftsbeiträge in den Sand gesetzt.
Gruss
Czauderna

Sunny81
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Beitragvon Sunny81 » 25.05.2012, 23:14

Hallo Czauderna,

zunächst einmal möchte ich etwas klarstellen, ich bekomme nach meiner Entlassung keine 2000 € wenn dem so wäre würde sich diese Frage nicht stellen. Sondern ca. 1500 € netto wovon die 350 € noch abgehen.
somit habe ich ca. 1150 € wovon ich dann noch meine Eltern unterstützen muss.
Wie du also siehst ist das für mich nicht ganz einfach, im übrigen würde ich mich wundern wenn du z.B. bei der Haftpflichtversicherung nicht die Beiträge vergleichen würdest oder... :-)

Sunny81
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Beitragvon Sunny81 » 25.05.2012, 23:19

P.S. Frank danke für deinen Tipp !


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