Krankenversicherung außerordentlicher Kündigungsgrund
Verfasst: 20.01.2013, 15:27
Hallo,
ich hatte bis jetzt zu hohen Blutdruck, und meine private Krankenversicherung hat bis jetzt einen Risikozuschlag von 30 Prozent dafür kassiert.
Inzwischen bin ich geheilt (Wegfall von Existenzangst, Gewichtsabnahme, weniger Alkohol). Ich habe nun normalen Blutdruck. Trotzdem besteht die Krankenversicherung darauf, dass ich weiter den Risikozuschlag bezahlen muss.
Ist das ein ausreichender außerordentlicher Kündigungsgrund?
ich hatte bis jetzt zu hohen Blutdruck, und meine private Krankenversicherung hat bis jetzt einen Risikozuschlag von 30 Prozent dafür kassiert.
Inzwischen bin ich geheilt (Wegfall von Existenzangst, Gewichtsabnahme, weniger Alkohol). Ich habe nun normalen Blutdruck. Trotzdem besteht die Krankenversicherung darauf, dass ich weiter den Risikozuschlag bezahlen muss.
Ist das ein ausreichender außerordentlicher Kündigungsgrund?