länger ohne KV / extreme Nachzahlungen

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selbstausbeuter
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länger ohne KV / extreme Nachzahlungen

Beitragvon selbstausbeuter » 22.05.2013, 11:19

Hi,

habe diverses hier und anderswo gelesen, aber bin noch immer recht unschlüssig/verwirrt was für mich eine sinnvolle Herangehensweise wäre. kurz gefasst: ich gehöre zu den dazwischen gerutschten, Selbständig ohne KV. Aus Angst vor exorbitanten Nachzahlungen, die ich schlicht nicht leisten könnte, weiter unversichert.

Ohne im Detail drauf einzugehen, war es ein Mix aus Dummheit und psychologischen Defiziten, die ich nach viel zu langer Zeit mit 32 weitestgehend überwunden habe (hoffentlich).
War immer in einer GKV, zuletzt als Angestellter 2004. Dann ergaben sich ungeplant Umstände die mich zum Selbstständigen machten, obwohl zu dem Zeitpunkt dafür im Nachhinein betrachtet definitiv ungeeignet. Von zwei überdurchschnittlichen Jahren abgesehen eher "working poor". Jedenfalls habe mich nie ernsthaft um weitere Versicherung bemüht, und vorzugsweise Post nach Farbe/direkt-drohender-Konsequenz priorisiert. Nach dem ich im Laufe des vergangenen Jahres bereits diverse Altlasten, die sich aus solcher Verfahrensweise ergeben, aufgeräumt habe (Finanzamt, Schulden, etc) steht nun die Krankenversicherungsfrage auf dem Plan. Aus finanziellen Gründen und für mehr Stabilität habe ich zuletzt darüber nachgedacht wieder eine Festanstellung anzunehmen. Spätestens dann wäre die KV unausweichlich, auch wenn ich es jetzt ohne konkreten Anlass regeln möchte.

Vor allem die extremste Konsequenz, Privatinsolvenz und die damit verbundenen Schmerzen würde ich doch lieber vermeiden wenn möglich. Das scheint nicht nur für mich absurd, sondern dürfte auch unterm Strich nicht im Sinne der "Allgemeinheit" sein (nicht das dies je ein Hinderungsgrund wäre).

Ich bin im Grunde zu Allem was dafür nötig ist bereit. Ob weiter Selbstständig(nicht meine Idealvorstellung aber sicher machbar, im Zweifel auch ALGII aufgestockt), eine Festanstellung oder wenn unbedingt nötig um da heraus zu kommen auch zeitweise ALGII/H4.

Theoretisch gingen sowohl PKV (da Selbstständiger) als auch GKV (da letzte KV, oder bei Festanstellung o. ALGII ggf. Pflichtversichert), oder verstehe ich das falsch?
Ob eine PKV einem Antrag unter den Umständen ggf. zustimmen würde, scheint mir eher fraglich. Zwar noch jung (32) und an sich auch so ziemlich gesund (bewiesenermaßen seit Jahren keine Vorkommnisse), aber Einkünfte sind eher mittelprächtig und die Zähne umso Behandlungsbedürftiger.

Und dann ließt man im Internet Diverses bei dem man sich ernsthaft fragt ob es, nur auf Glück ankommt(ermessen), überhaupt stimmt oder noch legal ist.

    - Es gäbe PKVen die auch ohne Nachzahlung aufnähmen (wenn man denn überhaupt aufgenommen wird)
    --> Vor allem wenn man angeben könnte vorher in der GKV gewesen zu sein
    - Wenn durch eine neue Versicherungspflichtige Anstellung sich bei (einer anderen) GKV anmeldet bzw. durch den AG anmelden lässt und dann bei folgenden Anfragen höchstens "zuletzt nicht versichert" angibt bzw. nur unvollständige Angaben macht soll es wohl auch mal ohne Nachzahlung gehen.
    zusätzlich auch abgewandelt durch:
    --> Gewerbeabmeldung und "nichts tun" damit man wahrheitsgemäß sagen kann man hatte zuvor keine Einkünfte
    --> Vorgetäuschte oder tatsächliche Auslandsaufenthalte
    - Wenn man ALGII beantragt und keine KV hat, könnte man evtl. der Nachzahlung entgehen
    - Neuere Entwicklungen beim Gesetzgeber abwarten, die es zumindest abmildern könnten.
    - EWR-Dienstleister als Alternative? Kann man von denen dann auch wieder zurück zur GKV (zB wegen Pflichtversicherung oä.)?


Es wird hoffentlich klar das mein Problem nicht das sparen auf Kosten der Allgemeinheit ist. Ich habe mit Kosten gerechnet, auch wenn ich wegen der verschiedenen Angaben unsicher bin was dann gelten würde, die Zahlen die da so durch den Raum fliegen sind milde ausgedrückt erschreckend.

Hu, das wurde doch ganz schon viel. Tipps und Informationen wären sehr willkommen, ansonsten noch die Frage wo man dazu sonst auf kompetente Beratung hoffen kann?

Danke

Rossi
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Beitragvon Rossi » 23.05.2013, 19:20

Nun ja, eine PKV kannst Du knicken.

Ich glaube, dass dich keine PKV in Deutschland aufnimmt, auch wenn Du nur 32 Jahre jung bist. Du wirst nach der Vorversicherung gefragt und wenn dort dabei herauskommt, dass Du seit 2004 nicht mehr versichert bist und zudem zuletzt GKV, dann wird die PKV das Buch zumachen. Die PKV muss dich auch nicht nehmen; denn Du gehörst in das Lager der GKV. Allerdings kann dich die PKV nehmen; aber in der Regel werden sehr hohe Bonitätsprüfungen durchgeführt. Daran wird es schon scheitern.

Du bist also dem Grunde nach seit dem 01.04.2007 in der GKV kraft Gesetz versicherungspflichtig und eierst seit über 6 Jahren als sog. vermeintliches unversichertes Schäfchen durch die Gegend.

Über Hartz IV könntest Du evtl. wieder ohne exporbitante Nachzahlungen in die GKV kommen. Es gibt hierzu ein Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkasse, dass die Mitgliedschaft im Rahmen des ALG II-Bezuges einzutragen ist, auch wenn Du bei der Lücke in der GKV von April 2007 bis zur Antrgstellung nich mitwirkst. Aber auch hier gibt es in der Praxis unterschiedliche Sichtweisen. Es kommt also immer darauf an.

Viel Erfolg.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 24.05.2013, 17:53

Zumindest ohne Eintritt einer anderweitigen Verischerungspflicht (ALG2/Jobaufnahme) würde eine GKV in der Situation locker 5-stellige Nachforderungen stellen, unter Umständen zuzuzüglich zur Zeit noch 60% (!) Säumniszuschlag pro Jahr.
In der PKV werden vermutlich die meisten Gesellschaften sofort abwinken - und falls doch eine grundsätzlich zur Aufnahme bereit ist, wird diese umfangreiche Bonitäts- und Gesundheitsprüfungen (einschließlich Untersuchung beim Arzt) verlangen.

Ein zugelassener EU/EWR-Dienstleister bietet sich in der Situation an. Der gewählte Tarif muss die deutsche Versicherungspflicht (ambulante und stationäre Behandlung, maximale Selbstbeteiligung 5000 EUR) erfüllen. Die Bonität ist weniger kritisch, weil die EU-Dienstleister bei Zahlungsverzug kündigen dürfen. Nur die Pflegeversicherung ist bei einer deutschen PKV abzuschließen (insoweit besteht für die PKV Kontrahierungszwang, und zwar ohne Nachzahlungen).

Wird ein sozialversicherungspflichtiger Job aufgenommen, kann und muss in die GKV gewechselt werden - das Problem der fehlenden Vorversicherung stellt sich spätestens nach Ablauf der Verjährungsfristen nicht mehr.

selbstausbeuter
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Beitragvon selbstausbeuter » 28.05.2013, 01:42

Dann ist es wohl Zeit erstmal mehr zum Thema EU/EWR-Dienstleister rauszufinden (zumindest als Wegpunkt) und zusehen ob das nicht so zu machen wäre.

Ich kann es natürlich nur begrenzt Abschätzen, aber man hat hier tatsächlich das Gefühl hilfreichere, kompetentere Informationen zu bekommen als aus manch anderer Ecke.
Vielen Dank.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 28.05.2013, 08:40

Möglicherweise gibt es für Nichtversicherte auch in der GKV/PKV Licht am Ende des Schuldentunnels in Form eines "Amnestie". Beschlossen ist das jedoch noch nicht.

http://www.versicherungsjournal.de/markt-und-politik/koalition-will-auch-alten-kv-beitragsschuldnern-helfen-115529.php?vc=rss_artikel&vk=115529


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