Wie funktioniert das mit der PKV und dem Basistarif?

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grille
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Wie funktioniert das mit der PKV und dem Basistarif?

Beitragvon grille » 05.06.2013, 18:56

Hallo zusammen, ich bitte sehr um einen fachkundigen Rat.
Ich (59 J./ weibl.) war von jeher privatversichert, kam aber 2003 als Selbständige in massive finanzielle Nöte, worauf hin die Kündigung seitens der PKV erfolgte. Seither bin ich nicht krankenversichert.
Da ich beruflich in Deutschland nicht mehr Fuß fassen konnte, die Behörden mir jegliche Steine in den Weg legten und ich eine EV ablegen musste, resignierte ich und ging 2008 ins europäische Ausland, wo ich von der Hand in den Mund lebte.
Aus familiären Gründen bin ich nun zurück in Deutschland und versuche einen Neustart; meine Privatinsolvenz ist in Arbeit.
Wie ich zu ALGII, etc. komme ist mir bekannt; einen € 500-Job habe ich ab Juli auch in Aussicht.
Hier meine Fragen:
Kann oder muss mich meine ehemalige PKV wieder aufnehmen (Krankenversicherungspflicht)?
Würden im Rahmen von ALGII die Beiträge dann übernommen werden?
Oder muss mich meine ehemalige PKV nur zum Basistarif versichern?
So oder so - wie rechnet sich das Ganze, wenn ich Brutto € 500 verdiene, der individuelle oder der Basistarif aber höher als mein Bruttoverdienst sind?
Wie hoch wäre dann der Arbeitnehmer- u. der Arbeitgeberanteil?
Passt sich der Basistarif meinem Einkommen an oder bleibt dieser konstant hoch, wie mein seinerzeit individueller Tarif?
Fragen über Fragen – ich hoffe so sehr, dass ich hier dazu Antworten bekommen. Lieben Dank im Voraus.

Max80
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Re: Wie funktioniert das mit der PKV und dem Basistarif?

Beitragvon Max80 » 06.06.2013, 11:41

Hallo ich versuche mich mal an den Fragen. Falsch Antworten werden immer gerne korrigiert. :oops:
grille hat geschrieben:Hier meine Fragen:
Kann oder muss mich meine ehemalige PKV wieder aufnehmen (Krankenversicherungspflicht)?

Seit 2009 gilt die Allgemeine Krankenversicherungspflicht, weil du bereits sei 2003 keine Krankenversicherung hast, gilt für dich als deine letzte die PKV.
grille hat geschrieben:Würden im Rahmen von ALGII die Beiträge dann übernommen werden?

Von 2009 bis heute, müsstest du die Beträge nachzahlen. Lt. diesem Artikel http://rentnerpkv.de/53-schuldenerlass- ... rsicherte/ werden dir die Schulden bei Antrag erlassen. Es bleibt dir jedoch nur der Basistarif. Der Standardtarif dürfte nicht möglich sein, da das Versicherungsverhältnis bereits 2003 valide endete. Das ALG II würden die vollen Beiträge des Basistarifs übernehmen, was nicht immer so war. Bei einem 500€-Job würde man entsprechend als Aufstocker ALG II beanspruchen.

grille hat geschrieben:Oder muss mich meine ehemalige PKV nur zum Basistarif versichern?

Nur zum Basistarif, was anderes kann ich nicht sehen. Ein Wechsel zur GKV ist mit 59 nicht mehr möglich. Das gilt selbst wenn man Beitragspflichtigen Job hat. Mit den Ausnahmeregelungen kenne ich mich nicht aus, sofern es hier eine gibt.
grille hat geschrieben:So oder so - wie rechnet sich das Ganze, wenn ich Brutto € 500 verdiene, der individuelle oder der Basistarif aber höher als mein Bruttoverdienst sind?

Aufstocken mit ALG II
grille hat geschrieben:Wie hoch wäre dann der Arbeitnehmer- u. der Arbeitgeberanteil?

Weiß ich nicht.
grille hat geschrieben:Passt sich der Basistarif meinem Einkommen an oder bleibt dieser konstant hoch, wie mein seinerzeit individueller Tarif?

Der Basistarif ist konstant und zwar in der Höhe des maximalen Beitrages der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Anpassung ans Einkommen erfolgt nicht.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 07.06.2013, 08:17

Einige Punkte sollte man abklären:

In welchem Staat war der Auslandsaufenthalt? Bestand dort eine Krankenversicherung?
Bestand in der Zeit noch ein deutscher Wohnsitz?
Gibt es einen GKV-versicherten Ehemann?

Im Bereich der PKV gibt es keine Beitragsnachzahlungen, sondern einen einmaligen Strafzuschlag. Der würde sich für die Zeit ab 2009 auf insgesamt ca. 13 Monatsbeiträge belaufen. Eine Befreiung ist in der Diskussion, aber noch nicht beschlossen.
Der von Max80 verlinkte Schuldenerlass für PKV-Versicherte gilt hingegen nur für diejenigen ALG2-Empänger, für die das Jobcenter in der Vergangenheit nur teilweise die Kosten des halben Basistarifes übernommen hatte und aus diesem Grund Schulden bei der PKV aufliefen.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 09.06.2013, 22:58

Nun, ich würde zusehen, dass Du den Job (500,00 €) so schnell wie möglich aufnimmst.

Ich gehe mal davon aus, dass Du in 2008 dein Gewerbe (hauptberufliche Selbständigkeit) aufgegeben hast. Auch im Ausland bist Du nicht hauptberuflich selbständig gewesen.

Dann kommst Du - auch als über 55-jähriger - durch die Aufnahme einer Beschäftigung in die Solidargemeinschaft zurück. Die GKV wird es vermutich im ersten Anlauf ablehnen. Aber dies dürfte bei wörtlicher Auslegung des § 6 Abs. 3a SGB V nicht richtig sein.

Im Bereich der GKV musst Du eben nicht nachzahlen, da Du ja zuletzt privat versichert gewesen bist.


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